Überstunden in Steuerklasse6 auszahlen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

ich bin kein Jurist, erst recht kein Arbeitsjurist, aber es kann tatsächlich sein, dass dein alter Arbeitgeber richtig gehandelt hat und keine andere Möglichkeit hatte. Wenn du in einer Gewerkschaft bist, nimm deren Rechtsberatung im Anspruch.

Bist du in keiner Gewerkschaft, Eintritt in eben solchige auf den to-do-Zettel schreiben ;-) und ggf. bei dem betriebsrat deiner neuen Firma nachfragen, ob sie dir helfen können (wenn es ein gewerkschaftlicher Betriebsratsmensch ist, wird er dir das Gleiche hinsichtlich Gewerkschaftseintritt sagen wie ich, aber dir wahrscheinlich trotzdem helfen können)

Eine Beauftragung eines privat bezahlten Juristen lohnt übrigens nicht. Die zuviel gezahlten Steuern bekomst du nach deiner Steuererklärung erstattet.

sellerienah 
Beitragsersteller
 28.10.2017, 20:18

Dennoch wurden die Stunden,  die ist leisten musste, im Zeitraum meiner Beschäftigung geleistet wurden.

Die Erklärung,  dass ich in Lohnsteuerklasse  6 gefallen bin, weil mein alter Arbeitgeber die Abrechnung im noch laufenden Monat macht und nicht berücksichtigt wurde, dass ich bereits gekündigt war, erschließt sich mich absolut nicht als logisch.

Stunden und restliche urlaubstag es sollten doch mit der letzten Abrechnung ausbezahlt werden!  Und nicht einen Monat später! 

Das ich das ein Jahr später über die Steuererklärung den Rest zurück bekommen kann ist doch wohl ein Witz...

Zaitekii  28.10.2017, 20:35
@sellerienah

Ich kann deinen Unmut verstehen, würde mir ähnlich gehen. Nur weiß ich nicht, ob der gesunde Menschenverstand in diem Fall auch justiziabel ist (ist er meistens leider nicht, beliebert Spruch von unserem IGM Juristen)

Bitte sofern möglich Rücksprache bei Gewerkschaft oder BR halten, mehr kann ich leider nicht beitragen :(

sellerienah 
Beitragsersteller
 28.10.2017, 22:21
@Zaitekii

Hmmmmmm... Das ist es eben leider. 

Ich frag einfach mal im Arbeitsgericht nach und teile deren Info mit euch.

Es ist offen gesagt echt schade, ein eigentlich echt gutes Arbeitsverhältnis mit solchen Angelegenheiten unangenehm zu machen...

Mir ist sowas sehr unangenehm...

Jedes Einkommen ist nun einmal steuerpflichtig.

Dass zu StKl. 6 abgerechnet wurde ist nicht weiter schlimm. Das kannst du im Rahmen des Jahresausgleichs zurück bekommen.

sellerienah 
Beitragsersteller
 28.10.2017, 20:28

Ob es schlimm ist oder nicht ist nicht die Frage. 

Ich denke, es ist einfach nicht richtig!

Es ist für mich uninteressant wann die ihre Abrechnung machen! Es kann nicht sein, dass ich dadurch auf mein Geld erstmal verzichten muss und darauf gehen muss es bei der steuerklärung zurück bekomme!

Ich habe dafür gearbeitet und kann doch darauf bestehen es komplett mit meiner letzten lohnabrechnung zu bekommen.

DerHans  28.10.2017, 21:28
@sellerienah

Es geht dir ja nicht verloren. Wenn du dadurch zu hohe Steuern gezahlt hast, bekommst du die ja wieder

sellerienah 
Beitragsersteller
 28.10.2017, 22:23
@DerHans

Sry aber ich rechne meine Einnahmen nicht mit meinem jährlichen steuerausgleich...

So dick hab ich es nicht

DerHans  28.10.2017, 22:25
@sellerienah

Dann bleibt dir nur die Klage vor dem Arbeitsgericht. Das dauert aber wahrscheinlich noch länger bis deine Sache zur Verhandlung kommt.

sellerienah 
Beitragsersteller
 28.10.2017, 22:33
@DerHans

Das befürchte ich auch...

Und da geht meine Grenze los...

Ich bin echt verzweifelt.... Hätte nie gedacht,  dass es mal so weit kommen müsste...

Ist das wirklich rechtens?

Es darf in Steuerklassen I bis V insgesamt maximal EIN Arbeitsverhältnis abgerechnet werden.

Jedes weitere muss zwingend in die VI, wenn es kein pauschal besteuerter Minijob ist.

Aber wo ist das Problem? Du bist durch die Abrechnung über die VI nun abgabepflichtig zur Einkommensteuererklärung und im Rahmen dessen wird die Steuer erstattet. Kein Grund zur Panik.

sellerienah 
Beitragsersteller
 28.10.2017, 22:29

Ich habe und hatte aber nie weitere Arbeitsverhältnisse!

Ich habe das eine beendet.

Ein neues begonnen und das alte Arbeitsverhältnis zahlt mir nun nur die Hälfte aus, weil die Überstunden erst nach Abschluss der Arbeitszeit in der lohnabrechnun ausmachen.

Das is für mich aber absolut uninteressant! 

Ich sollte und darf an deren internen Abläufen doch keine Einbußen haben!

kevin1905  28.10.2017, 22:36
@sellerienah

Du hast aktuell ein Arbeitsverhältnis. Das läuft in Klasse I, II, III, IV oder V.

Ergo MUSS der alte Arbeitgeber noch ausstehenden Lohn, egal ob aus Überstunden oder was auch immer über die Klasse VI abrechnen. Es geht rein rechtlich nicht anders.

Wo ist das Problem im Januar eine Steuererklärung zu machen und zu viel gezahlte Steuern zurück zu erhalten? Dir nimmt keiner was weg, du hast es nur ein paar Monate später...

sellerienah 
Beitragsersteller
 29.10.2017, 19:22
@kevin1905

Vereinbart war, dass ich meine Stunden mit der letzten Abrechnung bekomme.

Damit war das klar und ich muss eben nicht bis Januar darauf warten.

Meine neue Anstellung kam nicht gleich im Anschluss.  Daher habe ich das auch so vereinbart, um nicht in einen Engpass zu geraten wie es nun eben doch passiert ist! 

kevin1905  29.10.2017, 20:24
@sellerienah

Nun ist es aber so passiert.

Du kannst natürlich arbeitsrechtlich dagegen vorgehen. Der Schadenersatz den du geltend machen könntest wird aber schwierig.

Ferner müsstest du die Vereinbarung beweisen.