Übernimmt die Private Haftpflicht den Schaden?
Mein 14 jähriger Sohn hat gemeinsam mit seinem Freund, in dessen Garage, dessen noch nicht angemeldeten und somit noch nicht versicherten Mofa/Roller,
geputzt. Durch eine Unachtsamkeit ist mein Sohn so unglücklich gegen den Roller gestoßen, dass der Roller umkippte. Nun ist ein Teil der Kunststoffverkleidung kaputt und der Lack zerkratzt. Zahlt unsere Familienhaftpflichtversicherung?
6 Antworten
Es war ein Kraftfahrzeug seines Freundes und Eigenschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Dein Sohn, war seinem Freund nur behilflich und ist somit nicht in der Haftung. Außerdem ist die Privathaftpflichtversicherung hier raus, da Schäden an Kraftfahrzeugen beim Gebrauch nicht versichert sind.
Die Haftpflichtversicherung wird hier leisten - also versichert seid ihr dagegen.
BEZAHLEN wird die allerdings vorerst nicht.
Hintergrund: Eine Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass ihr juristisch sauber so einen Fall klären könnt, ohne dass euch Kosten entstehen.
Bezahlen muss Junior nur, wenn er nachweislich das Mofa beschädigt hat. Die geschilderte Sachlage lässt jedoch mit wohl genauso großer Wahrscheinlichkeit zu, dass der Kumpel sein Mofa selbst umgestoßen hat.
Um das sauber zu klären, ist eine richterliche Betrachtung und Entscheidung nötig. Die Haftpflichtversicherung wird euch nun zuerst den Prozess bezahlen (die Rechtsschutz des Kumpels bezahlt seinen Teil) und je nach Meinung des Richters wird er freigesprochen oder zur Zahlung verurteilt.
Nur in letzterem Fall zahlt dann auch final die Haftpflichtversicherung. Ansonsten hat der Kumpel ja keinen Zahlungsanspruch.
Dein Sohn haftet grundsätzlich nicht, da es eine Gefälligkeitshandlung war.
Eine Privathaftpflicht könnte dennoch regulieren, wenn dort der Passus Gefälligkeitsschäden enthalten ist und ihr ausdrücklich um die Regulierung bittet.
Kommt immer darauf an was deine Versicherung beinhaltet. Ich würde mich auch direkt an die Versicherung bzw. an deinen Betreuer wenden und auch den Schaden auf Fotos festhalten.
Der Fall ist doch glasklar versichert ...
Das kann man pauschal nicht sagen, es kommt auf die Bedingungen an.
Am besten fragst du mal deinen Betreuer bei der Versicherung.
Wenn die Versicherung keine Gefälligkeiten abdeckt, ist man nicht versichert.
Also nix mit pauschal hier.
Man kann schon pauschal sagen, dass der Fall versichert ist. Ob es zu einer Zahlung kommt, dass ist noch unklar. Aber versichert ist es!