überholen in der 70er zone?
tach volk ^^ wollte ma nachhaken ob man in einer 70er zone überholen darf, ich meine gelernt zu haben - stricktes überholverbot, ein sturer kollege dagegen ist fest vom gegenteil überzeugt.. mofas und traktoren sind berücksichtigt..
5 Antworten
Ob Überholen erlaubt oder verboten ist hat rein gar nichts mit der dort erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu tun.
Ein Überholverbot wird durch Zeichen 276/277 angezeigt oder es ist durch die Fahrbahnmarkierung unmöglich zu überholen da sonst z.B. eine durchgezogene Linie überfahren werden müsste.
Grundsätzlich ist ein Überholen in einer 70er Zone erlaubt und zwar so lange, wie es durch Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen nicht verboten ist. Ein Überholverbot kann auch dann bestehen, wenn der zu Überholende die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h fährt. Um zu überholen muss aufgrund der Rechtsprechung der Überholende wesentlich schneller fahren, als der zu Überholende. Das bedeutet, der Überholer muss mindestens 20 km/h (wesentlich schneller nach Rechtsprechung) schneller sein, also 90 km/h fahren, damit das Überholen rechtmäßig wäre. Der Überholer begeht dann aber einen Geschwindigkeitsverstoß und das Überholen wäre unzulässig.
Also, das eine grenzt das andere nicht aus.
Wenn nicht durch andere Zeichen oder Markierungen ein Überholen verboten wird, darfst du gern unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überholen.
Du darfst unter Umständen auch überholen, wenn durch ein Zusatzzeichen z.B. LKW oder Traktoren von einem Überholverbot ausgenommen sind. Allerdings dann auch nur die ausgenommenen Fahrzeuge.
Fahrstreifenbegrenzungen (durchgezogene Linien) oder Sperrflächen.
Was nicht überfahren werden darf ist dann hinderlich...
...hinderlich ja, aber dort ist kein prinzipielles Überholverbot wie die Antwort suggeriert, es darf die Sperrfläche oder durchgezogene Linie nicht überfahren werden, ein himmelweiter Unterschied zu einem Überholverbot ;-)
Es kommt einem Überholverbot gleich, und darum geht es dem Fragesteller.
Nein kommt es eben nicht, da dort überholt werden darf, es darf nur nicht die Linie überfahren werden, immer noch ein großer Unterschied zu einem beschilderten Überholverbot.
Es gibt ja z.B. auch Straßen mit je zwei Fahrspuren pro Richtung wo lediglich die zwei Gegenfahrstreifen durch eine durchgezogene Linie markiert sind, nach Deiner Auffassung kommt dies ein Überholverbot gleich, auch für die zwei Fahrstreifen in einer Richtung.
Ok, dann formuliere ich es um:
Wenn nicht durch andere Zeichen oder Markierungen ein Überholen unter Berücksichtigung der StVO verhindert wird, darfst du gern unter Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überholen.
@ Antitroll1234:
Das hat niemand behauptet. Wenn es 2 Fahrstreifen pro Richtung gibt muss ja zum Überholen auch keine durchgezogene Linie überfahren werden.
Bitte nicht alles verdrehen!
Der Tenor war: Auch wenn kein Zeichen 276 steht darf nur dann überholt werden wenn dabei keine anderen Regeln verletzt werden.
Das hat niemand behauptet
Doch wurde behauptet, und genau darauf bezieht sich doch mein erstes Zitat welche DU kommentiert hat.
Zu Deiner Erinnerung:
Behauptung:
Wenn nicht durch andere Zeichen oder Markierungen ein Überholen VERBOTEN wird.
.
Bitte nicht alles verdrehen!
Hallo ? Du verdrehst doch gerade alles, lese Dir in Ruhe nochmal das Geschriebene durch, und dann wirst Du es vielleicht selbst merken.
Der Tenor war: Auch wenn kein Zeichen 276 steht darf nur dann überholt werden wenn dabei keine anderen Regeln verletzt werden.
Nein der Tenor war das was ich zitierte und meine Bemerkung darauf.
Der Rest der Fehlinterpretation liegt ganz allein auf Deiner Seite.
Wenn es 2 Fahrstreifen pro Richtung gibt muss ja zum Überholen auch keine durchgezogene Linie überfahren werden
Wenn es nur einen Fahrstreifen pro Richtung gibt darf ich auch überholen, solange ich die Linie nicht überquere, und kein beschildertes Überholverbot besteht, ist es jetzt klar oder stehst Du noch immer völlig auf dem Schlauch ?
Jetzt mal langsam und in normalem Ton bitte...
Was habe ich geschrieben?
Fahrstreifenbegrenzungen (durchgezogene Linien) oder Sperrflächen. Was nicht überfahren werden darf ist dann hinderlich...
Was sagt Dir das in Bezug auf Deinen vorangegangen Kommentar?
Das man diese Fahrstreifenbegrenzung beim Überholen nicht überfahren darf! Etwas anderes habe ich nie geschrieben oder behauptet!
Und natürlich kann man das als eine Art Überholverbot ansehen, denn wenn Überholen nicht möglich ist ohne das die Linie überfahren wird dann ist es verboten. Welcher Sinn steckt denn sonst dahinter? Etwas Farbe übrig? Ach dann machen wir mal eine lange Linie? Wenn das Deine Denkweise ist...
Um Dir auch mal etwas handfestes zum Nachdenken zu geben das Du nicht verdrehen kannst einen Auszug aus der VwV zu Zeichen 295:
Zu Zeichen 295 Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
Zu Nummer 1 Fahrstreifenbegrenzung
1 I. Das Zeichen ist zur Trennung des für den Gegenverkehr bestimmten Teils der Fahrbahn in der Regel dann anzuordnen, wenn die Straße mehr als einen Fahrstreifen je Richtung aufweist. In diesen Fällen ist die Fahrstreifenbegrenzung in der Regel als Doppellinie auszubilden. Auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen je Richtung ist das Zeichen nur dann anzuordnen, wenn das Befahren des für den Gegenverkehr bestimmten Teils der Fahrbahn aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zugelassen werden kann. In diesen Fällen soll zuvor eine Leitlinie von ausreichender Länge angeordnet werden, deren Striche länger sein müssen als ihre Lücken (Warnlinie). Die durchgehende Linie ist dort zu unterbrechen, wo das Linksab- und -einbiegen zugelassen werden soll. Soll das Linksab- oder -einbiegen nur aus einer Fahrtrichtung zugelassen werden, ist an diesen Stellen die einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296) anzuordnen.
Damit sollte auch Dir klar werden welchen Zweck eine Fahrstreifenbegrenzung hat, nämlich das Befahren der Gegenspur zu verbieten, und das kommt zumindest für mehrspurige Fahrzeuge einem Überholverbot gleich.
Damit sollte auch Dir klar werden welchen Zweck eine Fahrstreifenbegrenzung hat, nämlich das Befahren der Gegenspur zu verbieten,
Richtig, ist mir klar, oder habe ich irgendwo etwas Gegenteiliges behauptet ?
Im Gegensatz zu Dir der sagt dies kommt einem Überholverbot gleich.
und das kommt zumindest für mehrspurige Fahrzeuge einem Überholverbot gleich
Nein immer noch nicht, es kommt kein Überholverbot gleich, da es kein Überholverbot ist und überholen nun einmal grundsätzlich erlaubt ist.
Du hast Dich da verfranzt und erkennst es nicht.
Das man diese Fahrstreifenbegrenzung beim Überholen nicht überfahren darf! Etwas anderes habe ich nie geschrieben oder behauptet!
Doch, da du andauernd schreibst man könne dies als Überholverbot ansehen, das ist falsch, kann man nicht da dies nun einmal kein Überholverbot ist, sondern lediglich das Überfahren der Linie verbietet, aber eben nicht das Überholen.
Um Dir auch mal etwas handfestes zum Nachdenken zu geben das Du nicht verdrehen kannst einen Auszug aus der VwV zu Zeichen 295:
Solltest Du dir zu Herzen nehmen, da steht genau das was ich sage und nicht Deine Aussagen die lauten:
Und natürlich kann man das als eine Art Überholverbot ansehen
und
Und natürlich kann man das als eine Art Überholverbot ansehen
Beides ist falsch, bzw. es spielt keine Rolle wie Du dies ansiehst, sondern einzig was diese Linie aussagt, und die Linie sagt aus, dass diese nicht überfahren werden darf, Überholen ist erlaubt egal wie Du dies grundsätzlich ansiehst.
huch, als zweites ist natürlich Diese Aussage von Dir gemeint:
und das kommt zumindest für mehrspurige Fahrzeuge einem Überholverbot gleich
Du drehst eine Kugel auch erst hundertmal um die eigene Achse bis Du erkennst das sie von allen Seiten gleich aussieht...
Weißt Du eigentlich selbst noch was Du schreibst?
So langweilig ist mir dann doch nicht als das ich weiter versuche Dir etwas bei zu bringen was Du nicht verstehen willst oder kannst.
Du schreibst doch das dies ein Überholverbot gleich kommt, im gleichen Atemzug erzählst Du das die Linie nicht überfahren werden darf, wer hier nicht mehr weiß was er schreibt bist offensichtlich Du :-D
Oh man.
Du solltest dir in Ruhe nochmal alles durchlesen, und dann über Dich selbst lachen, Du hast dich so etwas von verfahren und merkst es immer noch nicht.
Sage doch mal welche Aussagen von mir nicht korrekt sind, ich habe Dir Deine falschen Aussagen doch auch aufgezählt.
@ Antitroll
Ich weiß nicht was Du an dem Thema nicht verstehst.
Überholverbot ist Überholverbot, ok.
Wenn aber eine durchgezogene Linie da ist und ich die zum Überholen überfahren müsste dann kann ich dort eben nicht überholen. Ist doch ganz einfach. Aber scheinbar weißt Du selbst nicht so richtig worüber Du redest (Oder schreibst) denn wenn ich mir das von Euch Beiden so durchlese dann bist Du das der sich hier in der Sache völlig verrannt hat.
Ich weiß nicht was Du an dem Thema nicht verstehst.
Ich verstehe ja das Thema, und dies sehr gut.
Aber nicht schlimm, ich versuche es auch Dir zu erklären:
Eine durchgezogen Linie bedeutet KEIN Überholverbot, sondern es darf nur die durchgezogene Linie nicht überfahren werden.
Ich darf dort überholen solange die Linie nicht überquert wird, es wird hier aber behauptet dort besteht ein Überholverbot, dem ist nun mal nicht so.
Beispiel ich fahre dort entlang und vor mir ein Mopedfahrer, ich überhole den Mopedfahrer ohne die durchgezogene Linie zu überqueren = erlaubt.
Bei einem zusätzlichen Überholverbort hingegen darf ich den Mopedfahrer nicht überholen, egal ob dort eine durchgezogene Linie ist, oder eine grün angemalte gestrichelte Mittellinie.
Hast Du dies verstanden ?
Wenn aber eine durchgezogene Linie da ist und ich die zum Überholen überfahren müsste dann kann ich dort eben nicht überholen
Das ist ja richtig, aber falsch ist wie hier behauptet, dass die durchgezogene Linie = Überholverbot bedeutet.
Ist doch ganz einfach
Ja ist es tatsächlich
dann bist Du das der sich hier in der Sache völlig verrannt hat.
Aha, wo habe ich mich denn verrannt, welche meiner Aussagen bezgl. durchgezogener Linie und Überholverbot ist denn falsch ?
70 Zonen gibt es nicht :D nur 30 Zonen^^ und nein da kann überholen erlaubt sein
warum nicht wenn da kein überholverbot ist oder einer durchgezogene linie
also bist du dir sicher, wenn soweit nicht anders beschrieben, ist überholen bei 70 erlaubt ja?
also bist du dir sicher, wenn soweit nicht anders beschrieben, ist überholen bei 70 erlaubt ja?
Wenn Überholen nicht verboten ist, ist Überholen erlaubt, vllig Wurt welches Tempolimit besteht.
Wo hast Du denn bitte Gegenteiliges gelernt ?
Durch welche Markierungen wird denn ein Überholen verboten ?