Überholen im Ortsgebiet

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Wenn man sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit hält und die Linien auf der Straße und die Beschilderung es erlauben - geht das in ganz Europa .

JotEs  09.03.2015, 10:48

Linien auf der Straße begründen kein Überholverbot.

Hier ein Link zur österreichischen Straßenverkehrsordnung (PDF - 3,61 MB):

http://www.kfv.at/fileadmin/webcontent/Publikationen/Gesetze/StVO_A5_BGBl_2010_116.pdf

Sucht man nach dem Suchwort "überhol", so findet man einige Fundstellen, nicht jedoch ein grundsätzliches Überholverbot innerhalb von Ortschaften. Somit ist das Überholen dort grundsätzlich erlaubt, außer in den Fällen, in denen das Überholen aufgrund von Verkehrszeichen oder aufgrund des § 16 der StVO ("Überholverbote") verboten ist. 

Übrigens: Eine durchgezogene Linie auf dem Boden verbietet nicht das Überholen - sie verbietet lediglich, sie zu überfahren. Daher begeht derjenige, der eine solche Linie beim Überholen überfährt, grundsätzlich keinen Überholverstoß sondern einen Verstoß gegen das Verbot eine solche Linie zu überfahren.