TVAöD - Abschlussprämie, Abzüge oder nicht?
Hey, die Frage geht an Leute, die sich mit dem TVAöD (Tarifvertrag-Ausbildung-öffentlicher-Dienst) auskennen und vielleicht bald auch an Rechtsexperten.
Folgende Situation:
Ich habe mit drei anderen Azubis eine Ausbildung im öffentlichen Dienst abgeschlossen. Laut TVAöD §17 heißt es ja, das es eine Einmalzahlung von 400€ als Abschlussprämie gibt. Im zweiten Teil dazu heißt es: "Die Abschlussprämie ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt"
Von unseren Prämien wurden Versicherungen usw abgezogen, obwohl wir ja garnichtmehr in dem Betrieb beschäftigt waren. Außerdem wurde mir das Jobticket für 31 Tage berechnet, obwohl ich es nur einen Tag im Besitz hatte, da ich es abgeben musste.
Ist das so richtig?
Für mich bedeutet der Gesetzestext, das auf die 400€ KEINE Abzüge für Versicherungen etc erfolgen (was ja auch logisch wäre, da ich ja nichtmehr gearbeitet habe).
Mittlerweile ist ein kleiner Streit zwischen uns und unserem alten Arbeitgeber daraus geworden, da die Lohnabteilung darauf beharrt, das es schon immer so gehandhabt wurde, was ich aber durch eine Abrechnung von einem früheren Azubi widerlegen kann.
Was kann ich jetzt tun?
Ein Anwalt wird sich für die fehlenden 150€ ja nicht lohnen.
Kann mir da jemand die Rechtslage erklären?
Wäre euch sehr dankbar. Schönes Wochenende noch :P
2 Antworten
"Die Abschlussprämie ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt"
Das betrifft nur den prozentualen Beitrag zur Zusatzversorgung selbst - dieser Betrag unterliegt allerdings weiterhin dem üblichen Steuer- und Sozialversicherungsabzug.
Die Abschlussprämie ist eine Einmalzahlung, die kann auch erst nach Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses gezahlt werden - sie hat noch mit dem ausgelaufenen Ausbildungsvertrag zu tun - solche Zahlungen sind generell SV-pflichtig...
Hallo Blackhawk!
Ich stimme mit Ihnen überein, dass das, was "schon immer so gehandhabt wurde" noch längst nicht richtig sein muss.
Sie schreiben aber auch:
"Die Abschlussprämie ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt"
Das mag so sein. Es ist vielleicht nicht zusatzversorgungspflichtig, aber versorgungspflichtig ist es sehr wohl. Kleiner, aber feiner Unterschied.
Was mit dem Jobticket ist, vermag ich nicht zu beurteilen, Aber die Kosten für einen Anwalt sollten Sie sich m. E. nach sparen.
Die Abrechnung des früheren Azubis wird Sie auch nicht weiterbringen. Wenn er zu seinen Gunsten falsch abgerechnet wurde ist das Glück für ihn und Pech für Sie. Es gibt kein Recht im Unrecht.
Gruß Navvie
Trotzdem verstehe ich aber nicht, wieso ich Versicherungen für eine Zeit zahlen muss, in der ich garnicht arbeitend gemeldet war.
Trotzdem verstehe ich aber nicht, wieso ich Versicherungen für eine Zeit zahlen muss, in der ich garnicht arbeitend gemeldet war.