Trotz Tierverbot, die Katze in die Wohnung schmuggeln?
Hi, in den meisten Mietwohnungen ist Tierhaltung ja unerwünscht. Da ich aber eine Wohnung unbedingt brauche und meine Katze behalten will, die ja nun wirklich sehr stubenrein ist und kein krach macht, hab ich überlegt gar nicht erst zu erwähnen das ich eine Katze hab. Ich würde sie nach 2-3 Monaten vielleicht dann mit rein nehmen. So das es auch nicht gleich auffällt und so aussieht als hätte ich halt später mir ein Tier angeschafft. Hat jemand Erfahrung damit? Mach ich mich da sonst strafbar wenn das rauskommen sollte? Oder kann der Vermieter da nichts machen? Ist ja schließlich kein Hund. Ich meine es ist doch nur eine Katze.
5 Antworten
Ich meine mal gehört zu haben, das der Vermieter sowas eigentlich nicht verbieten darf. Nur Hunde kann er verbieten, Katzen aber schon nicht mehr.
Ich meine mal, nein ich weiß das Du etwas falsches gehört hast.
Hunde und Katzen sind laut BGH keine Kleintiere und bedürfen nach wie vor der Zustimmung des Vermieters.
Das einzige was seit etwas mehr als einem Jahr neu ist, ist das der VM die Haltung nicht mehr generell/ohne Grund untersagen darf.
Strafbar machst Du Dich nicht wenn Du die Katze rein "schmuggelst", es könnte Dich aber die Wohnung kosten.
Da müsste er vorher in meiner Wohnung unbefugt rein,
Nicht zwingend. Katzen sitzen ja gerne am Fenster und Katzenstreu in der Mülltonne ist auch nicht zu übersehen/-riechen. Ebenso die Katzenfutterdosen.
Naja gut... wenn ich ziemlich weit oben wohne, sieht man die ja nicht am Fenster sitzen. Futterdosen verwende ich nicht, bei mir ist es Futter aus der Tüte. Katzenstreu mach ich immer in einer Tüte und knote die zu, da riecht man also nichts mehr. Das alles kommt dann nochmal extra bei mir in einem großen Sack der nicht ganz durchsichtig ist und alles dann ab in die Restmülltonne^^ So hab ichs bisher gemacht, wobei bei mir hier Tiere erlaubt sind. Aber man würde so mit Sicherheit nicht mitbekommen das da was faul ist, außer wenn man den ganzen Müll genau durchfiltert. Eigentlich völlig bescheuert, das man sowas verbietet. Meine Katze krallt nicht, macht kein krach und pinkelt nie außerhalb des Klos irgendwo hin. Dazu lebt sie nur in der Wohnung und kann unmöglich dreckig werden. Gepflegt und vorbildlich erzogen. Aber es wird ja direkt alles in einer Schublade gesteckt was 4 Beine hat und nicht im Käfig sitzt :( .... wegen so einem Blödsinn bekomm ich Schwierigkeiten mit der Wohnungssuche und musste meine Katze erstmal vorerst abgeben und in einem Hotel schlafen. Großen Dank an 80% der tierfeindlichen Vermieter für die unglaubliche Toleranz :/
Strafbar ist das glaube ich nicht. Aber dann hat der vermieter jedoch einen Guten grund dich einfach aus der Wohnung rauszuschmeißen. Also überlege dir gut ob du dir nicht doch lieber ne andere Wohnung suchst - mit garten, denn das ist für eine Katze viel Besser :)
Ist aber nichts zu finden, in allen Angeboten war das bisher das einzige Problem. Die Katze. Ich meine mal gehört zu haben, das der Vermieter sowas eigentlich nicht verbieten darf. Nur Hunde kann er verbieten, Katzen aber schon nicht mehr.
Schlechte Idee. Eigentlich ist es strafbar. Aber falls dein Vermieter dich sympathisch findet oder selber sehr nett ist, wird er vllt ein Auge zudrücken wenn er es herausfindet. Falls der Vermieter nicht der bestgelaunte ist, wäre ich sehr vorsichtig. Wenn der Vermieter es herausfindet kann er dir die Katze wegnehmen oder zurück zum Tierheim etc bringen. Und das ist oft schwer zu verkraften...
Da müsste er vorher in meiner Wohnung unbefugt rein, er ist zwar der Vermieter, trotzdem macht er sich doch erst recht strafbar wenn er einfach wenn ich nicht da bin in meine Wohnung reinmarschiert und sich meine Katze krallt. Einbruch mit Diebstahl
Wenn Du die Wohnung gleich wieder loswerden willst...
Die Rechtslage ist, dass man seinen Vertragspartner nicht belügen und nichts relevantes verschweigen darf, das ist arglistige Täuschung und berechtigt Anfechtung des Vertrags...
Das gleiche in anderen Worten...
hmm , sind denn Katzen überhaupt genehmigungspflichtig ? eigentlich doch nur Hunde , oder ?
hmm , sind denn Katzen überhaupt genehmigungspflichtig ?
Da laut BGH keine Kleintiere, sind sie das.
ah ok , wußte ich nicht.............bei meinem Vermieter muß man nämlich nur Hunde anmelden.....katzen nicht...
Ich will hier eigentlich Ratschläge hören, und nicht so einen blöden Kommentar wie diesen, der nichts aussagt.