trotz Straftaten Staatsbürger werden?
Hallo mein Mann ist vorbestraft und saß auch im Gefängnis. jetzt würden wir gerne wissen wenn wir heiraten würden, kann er dann trotzdem deutscher Staatsbürger werden ?
2 Antworten
Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland haben, haben nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) einen Anspruch, eingebürgert zu werden. Voraussetzung dafür ist neben ausreichenden Deutschkenntnissen, Kenntnissen zur Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie zu den Lebensverhältnissen in Deutschland und einem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung unter anderem auch, dass der einbürgerungswillige Ausländer nicht wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt worden ist. Aber nicht jede Vorstrafe ist relevant. Bei der Einbürgerung bleiben Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen und Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt worden sind, außer Betracht, § 12a StAG. Dass sind übrigens nahezu dieselben Grenzen, die § 32 BZRG für die Eintragungen ins Führungszeugnis vorsieht.
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Bei einer Verurteilung zu einer höheren Strafe, kommt es also darauf an, ob die Eintragung im Bundeszentralregister getilgt worden ist. Die Tilgungsfristen liegen zwischen fünf und 20 Jahren, § 46 BZRG. Erst nach Ablauf der Tilgungsfrist darf die Tat nicht mehr vorgehalten werden, § 51 BZRG. Sollte die Verurteilung nur geringfügig über den Grenzen von 90 Tagessätzen bzw. drei Monaten liegen, hat die Einbürgerungsbehörde einen gewissen Ermessensspielraum. Sie kann die Einbürgerung trotz einer Vorstrafe gestatten, muss das aber nicht tun. Die Grenze darf indes nicht zu weit überschritten sein. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung lässt die Einbürgerung z.B. bereits bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen nicht mehr zu.
https://www.rudolph-recht.de/wie-wirken-sich-vorstrafen-auf-die-einbuergerung-aus/
Warum möchtest du so jemanden heiraten? Aber, ja. Wahrscheinlich würde er Staatsbürger werden. Schade
das kann dir doch egal sein warum sie ihn heiraten will, stand hier nicht zur Frage…
Ob er Flüchtling ist oder nicht, ist mir vollkommen Wurscht. Ich finde nur, dass wenn man als Flüchtling hier her kommt und sich nicht an die Gesetze halten kann, sein Recht auf Einbürgerung verwirkt und das Land zu verlassen hat. Das ist in vielen anderen Ländern auch so.
ja aber hier ist es nicht so also find dich damit ab
jeder macht fehler hab ich recht ? und wir sind seit 2 jahren zusammen ´. Liebe ist LIebe auch wenn er ein flüchling ist und vorbestraft. die deutschen sind auch nicht gtrad besser. aber danke für die antwort