Trinkgeld geben mit Beleg im Taxi?

2 Antworten

Trinkgelder an Angestellte sind steuerfrei - wenn der Taxifahrer selbst der Unternehmer ist, dann muß er sie versteuern.

Auch Trinkgelder sind Steuerpflichtig.

Das dir also der Taxifahrer eine Quittung über 20 € ausstellt ist vollkommen richtig. Auf diese Art und Weise muß er die Trinkgelder nicht nochmal extra in seiner Buchhaltung ausweisen.

Würde er dir nur die 19 € aufschreiben, so hätte er den einen € Schwarz, wenn er den Buchhalterisch nicht erfasst.

Auch Kellner müssen Theoretisch ihre Trinkgelder beim Finanzamt jährlich Versteuern.