Treppenhauslüftung

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Hallo, ich würde ihr nochmals mit dem gebotenen Ernst sagen,daß Dich dieses Verhalten stört und Dir uU keine andere Möglichkeit bleibt,als es der Hausverwaltung/dem Vermieter mitzuteilen. Ungeachtet der einströmenden Kälte bietet es ggfs. auch die Möglichkeit des Einbruchs,bzw. insbesondere bei nächtlichem geöffnet sein,das Eindringen von Feuchtigkeit ins Mauerwerk und in den Flur und begünstigt uU Schimmelbefall!

Das das Fenster auf Kipp geöffnet wird und sich auf einer Zwischenetage befindet, würde ich eine erhöhte Einbruchsgefahr schon mal ausschließen.

Ansonsten ist es rechtlich schwierig. Einen mietrechtlichen Anspruch hast Du grundsätzlich nicht, da die Mietsache an deiner Wohnungstür endet.

Ich würde hier den Kontakt zur dem Vermieter suchen. Insbesondere in den Wintermonaten kann es hier durch den Frost zu einer Gefährdung des Objektes kommen.

Da das Fenster in einem gemeinschaftlich genutzten Bereich ist, kannst weder Du verbieten, dass es geöffnet wird noch Sie verlangen, dass es offen sein muß.

Bei so einem Streit muß der Vermieter bzw. Eigentümer eine Entscheidung treffen und an die müssen sich alle halten.

Wenn der Vermieter aber "macht doch was ihr wollt" sagt, dann wende Dich an den Mieterschutzbund. Vielleicht lässt sich das daueroffene Fenster wegen der Kälte als Mangel durchsetzen und Du kannst die Miete mindern. Möglicherweise kannst Du auch einen Teil der Heizkosten einbehalten weil Dir ja die Wärme sozusagen "geklaut" wird. Aber solche Druckmittel unbedingt mit dem Mieterschutzbund abstimmen, man kann da alleine wegen Formfehlern schnell zu Unrecht mindern. Stauen sich der Mietrückstand dann auf 2 Monatsmieten kann es zur Kündigung kommen!

Da das offene Fenster ja auch eine Belästigung (Kälte) oder Gefärdung (Einbrecher) darstellt, ruf auch mal das Ordnungsamt an bzw. geh mal zum Ordnungsamt hin. Mal sehen was die sagen, vielleicht bringt es auch was wenn das Ordnungsamt mit der Mieterin spricht, denn den Beamten wird die wohl eher glauben.

smatbohn  14.10.2014, 10:26

DH! Korrekt. Bis auf das Detail "Beamte/Ordnungsamt". Ich fürchte, du machst dir völlig falsche Vorstellungen von dieser "wohlklingenden" Einrichtung (sage persönlich gern "Zucht- und Ordnungsamt" dazu).

Bei diesem Ableger des Deutschen Städtetags arbeiten bestenfalls des Lesens Kundige - es ist eine Schande, womit wir "Erstweltler" unser BSP generieren ...

In älteren Wikipedia-Artikeln wurde dieser Sachverhalt auch ziemlich schonungslos dargestellt, der aktuelle klingt, als wäre er vom Städtetag persönlich geschrieben. Rechtliche Bezüge und Verweise fehlen völlig (könnten auch so gar nicht angegeben werden) ... Alles auf dem Niveau: "Heute kann es gar nicht regnen, da heute Dienstag ist" ...

Commodore64  14.10.2014, 10:55
@smatbohn

Meiner Erfahrung nach ist das Ordnungsamt recht gut darin, Nachbarschaftsstreits zu schlichten. Nicht weil die irgendwelche Paragraphen haben oder irgendwelche Maßnahmen durchsetzen können sondern einfach nur als unabhängige Partei darüber zu reden.

smatbohn  14.10.2014, 11:30
@Commodore64

Ja, eigentlich lag mir auch fern, dort tätige Personen generell zu diskreditieren - hab mich da wohl etwas ...

Außerdem mag es große regionale Unterschiede geben. Meine persönlichen Erfahrungen sind allerdings leider enttäuschend ...

Klarstellen möchte ich auch, dass ich deinen Tip keinesfalls schlechtheiße, ich hege nur einen tiefen Groll gegen diese Institutionen in den Institutionen, wo Posten und Pöstchen meist ohne jede Rücksicht auf das Gemeinwohl verschoben werden, während anderenorts Menschen für 3,80 Oiro in der Stunde ...

Sansiveria  15.10.2014, 09:55
@smatbohn

Meiner Erfahrung nach macht das Ordnungsamt nicht viel.

Rechtlich gesehen hast du kein Treppenhaus gemietet. Demnach bestimmt der Vermieter, wie das Lüften des Gemeinschaftseigentums geregelt ist.

Deinen Wünschen hat sich die Nachbarin also nicht zu fügen, wenn sie (etwa deine?) störende (Essens-)Gerüche, ennavierende Parfumnoten oder "Nasser-Hund-Geruch" geltend macht und der Vermieter dies deshalb sogar duldet :-(

Tatsächlich kannst du nur Zugluft durch deine Wohnungstür durch geeignte Dichtbänder, "Zuglufthunde" oder einen Vorhang fernhalten, der Mietergemeinschaft aber kein stickiges oder müffelendes Treppenhaus zumuten.

G imager761

Sansiveria  14.10.2014, 16:10

...der Mietergemeinschaft aber kein stickiges oder müffelendes Treppenhaus zumuten

dazu braucht das Fenster aber nicht Tag und Nacht geöffnet zu sein!

claka 
Beitragsersteller
 13.10.2014, 20:24

Es war lediglich eine Frage, ob sich hier jemand auskennt.

Mir geht es in keinster Weise darum, dass sie sich mir fügt.... Hier geht es um Rücksichtnahme, und wenn diese ausbleibt, was man evtl. machen kann.....

Ich kann Dir versichern, dass von mir keine stickigen oder müffelnden Gerüche ausgehen. Meine Küche hat ein eigenes Fenster und kommt mit dem Treppenhaus in keinster Weise in Verbindung. Außerdem benutze ich keine ennavierende(?) Parfums und habe auch keine Haustiere.

Diese Angelegenheit kann nur der Vermieter klären, indem er anweist, das Treppenhaus nur stoßzulüften. Es ist nicht deine Mietsache, die endet an deiner Wohnungstür. Um mit der Brechstange die Lösung zu suchen, kannst du natürlich auch eine Unterlassungsklage einreichen.