Tragen der Uniformen (Feuerwehr) zuhause auf verbreiteten Bildern?
Hi! Also ich habe gelesen, dass man je nach Bundesland die Uniform d. FF nicht draußen tragen darf, zuhause(Ausgeh, Dienst- und Einsatzkleidung) aber solange tragen darf, wie man lustig ist. Wie sieht dies eigentlich mit Fotos aus, die man in sozialen Netzwerken verbreitet (Seriöse Fotos versteht sich, keine Fotos, die Partyfotos nahe kommen etc). Ist dies jeder Zeit erlaubt? Draußen Fotos zu machen, drinnen zuhause, solange dies keine Einsatzstelle ist?
4 Antworten
Wann und wo du die Uniform zu tragen hast bzw. tragen darfst bestimmt der Träger des Brandschutz der dir die Uniform zur Verfügung stellt. Das sollte normalerweise in einer Dienstanweisung geregelt sein.
Wenn du Fotos in der Uniform machst und diese in sozialen Netzwerken teilst ist rein rechtlich nichts dagegen einzuwenden, es sei den die Dienstanweisung verbietet so was ausdrücklich.
Wenn du aber auf der Seite wo du mit der Uniform abgebildet bist gegen die Interessen des Trägers verstößt kannst du sieht die Sache anders aus. Dann können Sachen aus dem Feuerwehrgesetz zum tragen kommen.
Wegen § 132a StGB brauchst du dir keine Sorgen machen. Die Rechtsprechung ist so, das nur das Tragen der Uniform noch kein Straftatbestand ist. Erst wenn du dir dadurch irgendwelche Rechte heraus nimmst wird es kriminell.
Mit "Interessen des Trägers" ist der Träger Brandschutz gemeint. Hier soll man einfach den Verhaltenskodex der Feuerwehr beachten. Also stehen zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, Unparteilichkeit und was da noch dazu gehört, sollte eigentlich von der Grundausbildung bekannt sein.
Achso! Ich beginne gerade erst mit der Ausbildung. :)
Wenn du Feuerwehrmann bist, bekommst du deine Einsatzkleidung zur Verfügung gestellt. Mit dieser darfst du (rein von den Besitzern her (also der Stadt)) nicht so viel machen. Also nicht rausgehen aus Spaß, nicht an Karneval anziehen etc. Wenn du dir jedoch selbst so eine Uniform kaufst, darfst du damit alles machen. Darf halt nur kein Wappen von (d)einer Stadt drauf sein. Und mit deiner Einsatzkleidung (wenn du eine bekommen hast) wirst du Fotos machen dürfen.
LG
Ich hab meine Kleidung gestellt bekommen, da ich Angehörigen der Feuerwehr bin
Also wenn es dir nicht anders gesagt wurde,dann darfst du das sicher.. frag hald in deiner Wache nochmal nach...aber ein Foto in den sozialen Netzwerken ist ja auch gleich wieder werbung für die Feuerwehr
Ich sage mal so, du kannst diese Klamotten im Katalog bei den verschiedensten Herstellern ganz offiziell kaufen. Dazu musst du keiner von der Feuerwehr sein.
Heißt du kannst dich fotografieren wie du lustig bist.
Ob du damit zur Schule gehst oder auf Arbeit oder was auch immer in feuerwehrklamotten ist furz egal.
kack doch der Hund drauf was man alles darf und was man nicht darf. Gibt genug Leute die die Gesetze nicht achten, sogar die Leute die in der Regierung sitzen brechen Gesetze. da Gibt's so ein Sprichwort. regeln sind da, um sie zu brechen. Ich könnte jetzt ausholen und dir dein genaues Paragraphengedöns tot reden. Aber dazu habe ich echt keine Lust. weil du wahrscheinlich so ein Paragraphen genauer Mensch bist der nicht viel Spass und Freunde im Leben hat. Hast wohl immer brav in der schule gelernt und nie Spicker geschrieben was?! das ist nämlich laut Paragraphen 83636 in der schulgesetzordnung verboten und wird bei frischer Tat mit der Benotung 6 bewertet. Ganz genau, deswegen hast du nie Regeln gebrochen. und der Fragensteller hat sich sicher auch schon gekümmert. vondaher lass ichs bleiben und sage adios amigos
Ich habe noch nie gehört das die Leute einen fragen ob er in der Feuerwehr sei wenn man die Klamotten davon trägt. fragen dich die Leute auch ob du beim Rettungsdienst bist wenn du die Klamotten trägst ?! oder Polizeibeamte, fragst du die auch ob die bei der Polizei arbeiten wenn die nur die Klamotten tragen?? Ich glaube kaum. von daher kannst du das tragen wie du willst
Hab ich irgendwo geschrieben, dass die Leute einen fragen ob man bei der FW ist oder dass ich Polizisten frage ob es Polizisten sind?
Ich glaube nicht.
Ich weise jetzt noch ein letztes mal darauf hin, dass ich genau den Inhalt aus dem Paragraphen hier umgesetzt habe.
Im echten leben würde das eher nicht auffallen. Aber (und das wiederhole ich auch noch ein letztes mal) Fakt ist nach wie vor, dass eine Person, die kein Angehöriger einer Feuerwehr ist, nicht befugt ist eine Uniform der Feuerwehr zu tragen.
klar kann man das machen... mit deiner Feuerwehrklamotte einkaufen gehen. das ist kein vergehen. und niemand wird dich fragen was das soll. außerdem überhaupt die frage. Brauch man das überhaupt? in Feuerwehrklamotte einkaufen gehen ? habe ich zwar auch schon gemacht. aber das lag daran das zu der Zeit Hochwasser war und wir was zum mumbeln brauchten
Wie die Sache de facto aussieht ist natülich etwas völlig anderes. Wie gesagt habe ich mich rein auf die Umstände wie sie de jure gegeben sind bezogen. Und während der Hochwassereinsätze dienstlich in den Supermarkt zu gehen ist ja nochmal etwas anderes. Ich war letztens auch mit Rettungsdienstklamotten im Supermarkt was kaufen. Aber Fakt ist ja immer noch, dass wenn eine Person, die nicht in der Feuerwehr ist, sich eine solche Uniform besorgt, sie diese unbefugt trägt.
Nein man darf die von dir genannten Sachen nicht tun. Denn es gilt:
§132a StGB
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung
Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker,
Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer,
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Man darf sich (als Nicht-Angehöriger einer FW) zwar Feuerwehrschutzkleidung kaufen, aber das bedeutet noch lange nicht, dass man sie auch anziehen darf.
Doch, man darf die Einsatzkleidung (draußen) anziehen. Es darf nur nicht "Feuerwehr" draufstehen. Das hat mir mal ein Polizist gesagt.
Desweiteren: Siehe Antwort von Nomex64
Ich habe jetzt nur genau aus dem StGB zitiert. In § 132a steht unter anderem auch drin, dass auch Uniformen, die ofiziellen Uniformen zum Verwechseln ähnlich (also auch Feuerwehrkleidung ohne das Rückenschild "Feuerwehr") sind unter diesen Paragraphen fallen.
Da die Rede von "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe" ist, handelt es sich de jure sehr wohl um eine Straftat. Wie das Tragen von Feuerwehreinsatzkleidung in der Rechtssprechung gehandhabt und ggf. bestraft wird weiß ich nicht. Es kann ja sein, dass bei solchen Taten ein Freispruch erfolgt oder das Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse an der Verfolgung eingestellt wird. Fakt ist trotz alledem, dass es eine Straftat ist sich einfach die Einsatzkleidung anzuziehen. Unabhängig davon ob man in Tateinheit noch Amtsanmaßung (§132 StGB) begeht oder nicht.
P.S.: Außerdem bezog ich es in erster Linie darauf, dass man mit der (gekauften) Einsatzkleidung einfach in den Supermarkt gehe und so.
Ich bin Mitglied der Feuerwehr. Hab also die Kleidung gestellt bekommen.
Danke für die Antwort! Dass es von der Dienstanweisung her untersagt ist, denke ich nicht, da ich schon ab und zu Bilder von Kollegen auf Facebook o.ä. gesehen habe, die über sowas informiert sind, auch hat mir keiner gesagt, dass es verboten sei (Auch nicht bei der Einkleidung, wobei aber gesagt wurde, wann was zu tragen ist und wann was nicht etc.)
Wo kann man das mit den Interessen des Trägers denn nachschlagen?