Todesfall und Pflegeversicherung?
Hallo,
mein Großvater ist vor 3 Jahren verstorben und ich habe heute erfahren, dass meine Großmutter trotzdem monatlich 35 Euro Pflegeversicherung für ihn zahlen muss, obwohl er verstorben ist.
Den Grund den sie am Telefon bekommen hat, den ich heute durch Sie erfahren habe, war ziemlich schwammig.
am Telefon hätte man ihr gesagt das dass irgendwie mit ihrer Pflegeversicherung zusammenhängen soll, wenn sie später Verpflegt werden muss. Mehr konnte sie mir nicht sagen. Aber sie zahlt für ihn trotzdem mit.
Dann meinte man zu ihr, nachdem sie gefragt hat warum sie denn trotzdem für ihn mitbezahlen muss : Ja, ist halt so.
Frage: Ist das normal? Habe ihr vorgeschlagen von ihrer Rechtschutzversicherung gebrauch zu machen und sich einen Anwalt zu holen.
Pflegegeld von der Frau des Verstorbenen aufgrund seines Todesfalls zu kassieren, find ich irgendwie ziemlich ekelhaft.
mfg
8 Antworten
Es kann gut sein, daß die beiden eine Pflegezusatzversicherung für beide angeschlossen haben, die nun für die Großmutter weiterläuft.
Ihr solltet euch den Versicherungsschein genau ansehen. Sollte die Versicherung nur auf den Großvater gelaufen sein, solltet ihr die Sterbeurkunde dort vorlegen/ einreichen und um Ersattung der zuviel gezahlten Beiträge bitten.
Sie wird auch für sich Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge zahlen (müssen), wie alle.
Bezieht sie Rente, werden die Beiträge direkt einbehalten.
Natürlich, auf Rente wird doch Kranken- und Pflegevers. und Steuern belastet.
Da ist nichts mit ziemlich und so.
Ist leider korrekt. Die Hinterbliebenenrente gilt als Einkommen und Einkommen sind sozialversicherungspflichtig:
Die versicherte Person ist dann aber die Hinterbliebenenrentnerin. Für eine bereits verstorbene Person wird KEIN Beitrag mehr fällig.
Da wird sie etwas falsch verstanden haben...