Telefonbetrug: Ich Vollidiot fiel drauf rein! Hilfe!

5 Antworten

Telefonische Verträge dieser Art fallen unter Fernabsatzverträge im Sinne des § 312b BGB. Sobald Dir die Unterlagen zugeschickt wurden, kündigst Du schriftlich und ohne Angabe von Gründen. Die Kündigung schickst Du per Einschreiben Einwurf mit Rückschein, sie muss aber spätestens zwei Wochen nach dem Telefonat dort ankommen.

Weiterführendes: http://www.antispam-ev.de/wiki/Telefonisch_abgeschlossene_Vertr%C3%A4ge

kevin1905  10.01.2014, 09:05

Telefonische Verträge dieser Art fallen unter Fernabsatzverträge im Sinne des § 312b BGB.

Bis hier 1+

Sobald Dir die Unterlagen zugeschickt wurden, kündigst Du schriftlich und ohne Angabe von Gründen.

Dann hier eine 6. Es handelt sich um einen Widerruf, keine Kündigung.

Die Kündigung schickst Du per Einschreiben Einwurf mit Rückschein, sie muss aber spätestens zwei Wochen nach dem Telefonat dort ankommen.

Ok...

  1. Es ist ein Widerruf keine Kündigung, aber hatten wir schon ;-)
  2. Einwurfeinschreiben > Übergabe bzw. mit Rückschein. Einem Einwurfeinschreiben kann die Annahme nicht verweigert werden.
  3. Nachdem du den korrekten § so schön zitiert hast hättest du noch ein bisschen weiter graben sollen,dann wäre der letzte Satz besser ausgefallen. Denn die Frist beginnt nicht mit dem Telefonat sondern mit Erhalt der Belehrung in Textform UND Beginn der Dienstleistung/Lieferung der Ware. Auch gilt zur Wahrung der Frist von 14 Tagen das Datum, an dem der Widerruf abgeschickt wird, NICHT wann er ankommt.
Medienmensch  10.01.2014, 12:01
@kevin1905

Danke der Richtigstellung und Ergänzung meiner Antwort, Kevin.

GeniusNOT 
Beitragsersteller
 08.02.2014, 15:08
@kevin1905

Kann man das auch per E-Mail machen?

danke für die antworten :) ich kann einfach nicht glauben dass da ein rechtsgültiger vertrag zustandegekommen ist, die frau hat nämlich behauptet sie wäre von euromillionen was ja offenkundig nicht stimmte ein tel nummer gibts nicht keine adresse und da euromillionen eine lüge ist auch kein firmenname, von daher kann das gar kein richtiger vertrag sein, und wenn innerhalb der nächsten 7 tage keine post kommt ist deren teil von vornherein schon nict erfüllt.... und auch die namen waren meiner ansicht nach nicht echt, und wenn weiß ich schon wo die anzeige hingeht....

kevin1905  10.01.2014, 09:06

Wenn am Telefon falsche Angaben gemacht wurden, ist eben KEIN wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Übrigens rechtskräftig können Verträge nicht sein, nur Bescheide und Urteile. ;-)

JentonM  17.11.2017, 19:44

Wie kann man nur so blöd sein aber keine Angst einen mündlichen Vertrag gibt es nicht !

"bis die müde werden" wird nicht funktionieren. du bist 18 also geschäftsfähig (haben sie mit geburtsdatum abgecheckt), außerdem bist du einen vertrag eingegangen, das haben die aufgezeichnet, inkl. deines einverständnisses etc.

die werden dir mahnungen etc schicken wenn du nicht zahlst, bis hin zu einem gerichtsbeschluss zur pfändung. also verabschiede dich schonmal von ein paar wertsachen aus deiner wohnung.

alternativ würde ich dir empfehlen dich an deine eltern zu wenden oder an die polizei und eine anzeige wegen betruges gegen unbekannt zu stellen. erkläre dort dass du dich überrumpelt gefühlt hast (früh morgens) und dich nun absichern möchtest. natürlich nur wenn du diesen vertrag nicht innerhalb der gesetzlichen frist problemlos rückgängig machen kannst, aber von so viel ehrlichkeit gehe ich mal nicht aus.

kevin1905  10.01.2014, 09:06

Warum sagst du nichts zum Widerrufsrecht?

Das ist die einfachste und schmerzfreiste Lösung. ^^

snouka  17.01.2014, 11:44
@kevin1905

weil bei potentiellen Telefonbetrügern meist ein Widerrufsrecht nicht eingebaut oder elegant umschifft wird (abgelaufene Fristen etc) ^^

Ich würde in diesem Fall nicht drauf bauen einfach nur Recht einzufordern und die Sache ist gegessen. ^^

Guck mal in §§ 312b, 312d, 355 BGB. Schau Dir die Regelung der Widerrufsfrist an. Und wenn Du es allein nicht hinbekommst, geh zu einer Verbrauerberatung oder einem Anwalt.

Dass auf Deinem Konto kein Geld ist, hindert niemanden, von Dir Geld zu fordern und es ggf. eintreiben zu lassen. Also musst Du Dich mit o.g. §§ zur Wehr setzen.

Viel Erfolg!