Teilzeit nach Elternzeit, Neuer Vertrag oder Zusatz im Vertrag?
Hallo,
mitte August endet meine 2 jährige Elternzeit und ich habe nach einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber nun einen Teilzeit Arbeitsvertrag zugesendet bekommen.
Nun habe ich jedoch gehört das es besser wäre lediglich einen Zusatz zum alten Vertrag zu machen. Ich arbeite bereits 13 Jahre in der Firma, die Betriebszugehörigkeit ist auch vermerkt.
Warum ist ein Zusatz- oder Ergänzungsvertrag zur Arbeitszeit günstiger? Ich würde gerne dementsprechend argumentieren können.
Bitte um Hilfe
Lg
1 Antwort
Weil das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit weiterbestanden hat, und es sich dabei lediglich um ein sog. "ruhendes Arbeitsverhältnis" gehandelt hat. Nach der Elternzeit lebt der alte Vertragszustand automatisch wieder auf.
Deshalb ist ein neuer Vertrag vollkommen unnötig, und man sollte auf einen Vertragszusatz (z.B. mit verringerter Arbeitszeit) bestehen.
Ein neuer Vertrag mit Hinweis auf den Altvertag wäre zwar auch möglich, birgt aber die Gefahr, dass man bei diesem trotz "Wort-für-Wort-Prüfung" etwas übersieht (oder etwas Unschönes untergejubelt bekommt).
Ich rate zu einem Vertragszusatz.
Im Notfall schreibe mir eine Persönliche Nachricht (PN) - dann schaue ich mir den Fall etwas genauer an!
Gruß @Nightstick
Wieso weißt Du nicht wie Du argumentieren sollst? Das habe ich doch in meiner Antwort alles geschrieben.
Außer dass Du nicht äußern solltest, dass du befürchtest, dass man Dir etwas "unterjubeln" könnte, kannst Du alles oben Geschriebene verwenden.
@Nigtstick Hallo, vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Ich werde nächste Woche nun ein Gespräch mit meiner Personalabteilung vereinbaren und um einen Zusat in meinem Vertrag bitten. Weiß nur nicht genau wie ich am besten argumentieren soll damit kein Misstrauen rüber kommt. Es herrscht ein sehr familiäres Verhältnis in meiner Firma deshalb weiß ich nicht wie ich es am besten ausdrücklich bzw. begründen soll. Sie werden mich sicher fragen was an dem neuen Vertrag nicht ok ist. Aber ich möchte meinen alten langjährigen Vertrag auch nicht aufgeben