Teilzeit Job auf Steuerkarte immer mit Lohnsteuern verbunden?

4 Antworten


Der AG sagte aber auch, dass es eine Teilzeitstelle auf Steuerkarte ist,

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Abgaben nicht pauschal übernimmt, wie es bei einem 'echten' Mini-Job der Fall ist. Falls das dein einziger Job ist, zahlst du bei diesem geringen Betrag aber trotzdem keine Lohnsteuer.

Unter 450,- € Lohn ist es ein Minijob. Dieser wird i.d.R. pauschal versteuert.

Steuerkarten gibt es nicht mehr.

Steuern zahlt man erst ab ca. 1000 Euro brutto, daher wirst du keine Steuern zahlen, wenn du weniger verdienst. Aber du musst Sozialversicherungen zahlen, denn dein Arbeitgeber rechnet nicht pauschal ab, sondern auf Lohnsteuerkarte. 

Du bist dadurch auch selbst krankenversichert. Wenn dein Arbeitgeber 10 Stunden als Mindeststunden angibt, dann bedeutet das, dass oft mehr Stunden gearbeitet werden müssen, eben je nach Bedarf und Arbeitsaufwand. Dann bist du über 450 Euro und ein Minijob geht daher nicht mehr. 

Du kannst ja nicht alleine von den Mindeststunden ausgehen.

Egal wieviel du verdienst, solange es unter 450 Euro ist zahlst du keine Steuern.