taufpate und stiefmutter gleichzeitig?
Hallo.
Die Mutter des Sohnes(8),meines Lebensgefährten,hat mich gefragt, ob ich nicht die Taufpatin,des Sohnes werden möchte. Der Kindsvater und ich haben vor in absehbarer Zeit zu heiraten,wodurch ich ja quasi die Stiefmutter des Jungen werde. Jetzt ist meine Frage,ob die kath.Kirche diese Konstallation duldet(gleichzeitig Taufpatin und Stiefmutter zu sein)? Kennt sich da jemand mit aus?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen!
4 Antworten
Braucht ein 8jähriger noch Paten? In dem Alter sollte doch gleichzeitig erstkommuniziert werden.
Ansonsten sollte Deine Eignung als Patin vom Kirchenrecht abhängen. Sind Vater und Mutter kirchenrechlich gesehen verheiratet? (Bitte auch an die Heilung in der Wurzel denken.) Dann wären der Vater und Du kirchenrechtlich gesehen Ehebrecher und als Paten nicht geeignet (für kein Kind).
Am einfachsten wäre es, wenn die Mutter "Heidin", der Vater und Du Katholiken sind. Dann gibt es keine Probleme, allerdings wundert mich dann die Frage der Mutter, ob Du Taufpatin sein willst.
Die Voraussetzungen fürs Patenamt kopier ich Dir mal rein:
Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:
1° er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;
2° er muß das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme zulässig;
3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;
4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;
5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.
§ 2. Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden.
5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.
= dabei geht es dann nur um leibliche Eltern? ! "Stief" spielt keine Rolle-kann bzw könnte im nachhinein nicht aberkannt werden?
Ja, so lese ich es. Aberkannt werden kann das Patenamt sowieso nicht, ein Pate könnte höchstens an der Ausübung seines Amtes gehindert sein.
Wenn es für alle Beteiligten passt tippe ich darauf, das euer Gott seinen Segen dazu gibt. Fraglich ist nur, ob auch seine irdischen Stellvertreter ihren Segen geben. Sprich dazu am besten mit Deinem Ortsordinarius.
Du bist ja noch nicht verheiratet, wenn du Patin wirst. Und danach kann die KIrche doch nicht die Heirat deswegen verbieten, wäre ja noch schöner! Und der Junge wird ja wohl auch danach bei seiner Mutter bleiben, also bist du dann in Wirklichkeit nicht die Stiefmutter. Das würde man eher dann sagen, wenn du den Jungen aufziehst.
Von Gott hast Du diese Verantwortung: Du solltest Dein (Paten-)Kind in der BIBEL LEHREN, bevor es, wie die meisten später, nicht mehr an Jesus glaubt (dafür bringt die Kindertaufe nichts) und nur noch höchstens formell auf der Gemeindeliste mitgezählt werden (Erwachsenentaufe besser).
MATTHÄUS28 18 Und Jesus trat zu ihnen, redete mit ihnen und sprach: Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. (Matthäus 11.27) (Epheser 1.20-22) 19 Darum gehet hin und lehret alle Völker und taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes, (Matthäus 24.14) (Markus 16.15-16) (2. Korinther 5.20) 20 und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende. (Matthäus 18.20)
was soll die kirche denn machen?
dir die heirat verbieten?
dir die patenschaft entziehen?
mach einfach, wenn du willst
was soll die kirche denn machen?
Exkommunizieren.
mach einfach, wenn du willst
Kann sie, aber nur außerhalb der Kirche.
ja richtig, exkommunizieren....
was redest du fürn zeug.....das wird mit den schlimmsten ketzern gemacht, aber nicht mit normalen menschen....
Schau Dir mal die Voraussetzungen für eine Exkommunikation an, diese ist für beide Seiten z. B. Tatstrafe bei Abtreibung.
Bei fortgesetztem Ehebruch werden die Ehebrecher nicht zur Kommunikation zugelassen: Can. 915
Der Junge wird demnächst getauft,damit er im nächsten Jahr seine Erstkommunion empfangen kann. Eine Taufe ohne Paten ist mir unbekannt-steht aber auch nicht zur Diskussion,da die Mutter Paten haben möchte. Vater(evangelisch) und Mutter(katholisch) waren nie verheiratet. Da der Junge und ich eine sehr gute Bindung zueinander haben,die Mutter und ich uns gut verstehen und sie meinte es würde unsere Bindung noch mehr vertiefen,kam sie auf diese Idee...(die mich/uns auch überraschte)
5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.
= dabei geht es dann nur um leibliche Eltern? ! "Stief" spielt keine Rolle-kann bzw könnte im nachhinein nicht aberkannt werden?
Ps.Vielen Dank für die Antworten und dem Auszug aus dem Patenamt