Taschengeldüberschreitung Media Markt

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Als Minderjähriger sind Sie beschränkt Geschäftsfähig. D.h. dass Sie lediglich Geschäfte des täglichen Lebens ohne Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten tätigen können. Geschäfte des täglichen Lebens sind kleinere Gegenstände wie Nahrungsmittel, ein Kleidungsstück oder Zeitschriften. Ein iPad gehört sicher nicht dazu.

Wenn Mediamarkt Ihnen das iPad verkauft hätte, wäre der Vertrag bis zur Genehmigung durch Ihre Erziehungsberechtigten schwebend unwirksam gewesen. Wenn diese also nicht einverstanden gewesen wären, hätte Mediamarkt das Gerät zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten müssen. Das müsste Mediamarkt sonst nämlich nicht.

Daher die Ablehnung des Personals. Wenn deine Erziehungsberechtigten einverstanden sind, können Sie dir einen Brief mitgeben in dem Sie ihr Einverständnis erklären.

Ich hoffe ich konnte helfen!

Ruedi  06.06.2011, 03:55

Eine kleine Korrektur: Nicht "Geschäfte des täglichen Lebens" dürfen Minderjährige ohne das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten tätigen. Es geht um entgeltliche Rechtsgeschäfte, die allein aus dem zur freien Verfügung überlassenen Geld (Taschengeld) beglichen werden können. Das geschenkte Geld gehört in der Regel nicht zum Taschengeld.

Softie86  07.06.2011, 09:32
@Ruedi

Stimmt, danke für die Korrektur!

Da es sich hierbei nicht um Alkohol, Drogen, Schusswaffen und FSK-Filme handelt gibt es hierbei normalerweise keine Altersbeschränkung beim Kauf. Das liegt einzig und allein im Ermessen des Verkäufers. Der Verkäufer muß Dir grundsätzlich gar nichts verkaufen. Der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zustande oder auch nicht, wie in dem Fall.

Da du als minderjährige/r noch als "beschränkt geschäftsfährig" giltst war das Verhalten von Mediamarkt vollkommen korrekt. Ohne Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten gelten Käufe die du abschließt als "schwebend unwirksam". Nur wenn deine Eltern dann zustimmen, wird der Kauf rechtskräftig. Ausgenommen davon sind Käufe, die noch in den "Taschengeldparagraphen" fallen. Wie hoch der Betrag hier ist, ist nicht klar definiert. Aber es werden eben Beträge angenommen, die von einem normalen Taschengeld bezahlt werden können. Ich denke mal unter 100 Euro.

Commodore64  05.06.2011, 22:48

Völlig korrekt! Der Gesetzgeber hat den Betrag bewusst nicht spezifiziert denn der Sohn eines Milliardärs wird pro Woche sicherlich viel mehr Taschengeld bekommen als der Sohn einer alleinerziehenden, von Harz-IV lebenden Mutter.

Unter den Taschengeldparagraphen fallen also nur Beträge die sich das Kind innerhalb eines vernünftigen zeitraumes ansparen kann, also in wenigen Monaten.

Ich denke ma höchstens 100€.

Oder warte bis du 16 bist dan kannst du dir das Kaufen (sorgar ein Auto)

Softie86  05.06.2011, 22:24

Eine klare Geldgrenze gibt es hier nicht. Das Kriterium lautet Geschäfte des täglichen Lebens. Wenn Sie mehr wissen möchten können Sie hierzu in einem BGB Kommentar nachlesen.

Ruedi  06.06.2011, 03:57
@Softie86

Nanana, Paragrafen verwechselt? Geschäfte des alltäglichen Lebens beziehen sich auf volljährige Geschäftsunfähige; § 105a BGB. Und auch nur dann, wenn das Rechtsgeschäft mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden kann.

Aber nichts für ungut!

Pirkko  05.06.2011, 22:22
  1. Die beschränkte Geschäftsfähigkeit geht bis 18.

ich würd mir aber nen Muttizettel schreiben lassen ^^