Studium abgebrochen und Bafög Amt nicht mitgeteilt womit muss ich rechnen?

5 Antworten

Du wirst es unter Garantie bis auf den letzten Cent zurück zahlen müssen (zumindestens für die Zeit wo du es wiederrechtlich bekommen hast) und bekommst eine Anzeige

Hattest Du denn die Kraft Dich zu exmatrikulieren oder bist Du einfach nicht mehr zu den Vorlesungen gegangen und hast keine Klausuren mitgeschrieben? Soweit ich weiß ist das Bafög, welches für ein Studium gewährt wird ein Darlehen, welches natürlich nur unter gewissen Voraussetzungen gewährt wird. Du bist krank und eben krankheitsbedingt halt nicht in der Lage gewesen, daran zu denken und natürlich zählt immer, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, doch sicherlich wird bewertet, dass Du nicht in böser Absicht gehandelt hast. Bist Du noch eingeschrieben, dann lasse Dich ab sofort krankschreiben, behalte Deinen Studienplatz und komme erstmal wieder auf die Beine und belaste Dich damit nicht. Für Dich selber brauchst Du sicherlich kein schlechtes Gewissen zu haben, denn wenn Du den Kredit (Bafög) nicht erhalten hättest, dann hättest Du die bedingungslose Grundsicherung (Sozialhilfe) bekommen und die zahlt man auch nicht zurück! Es liegt also in Deinen Interessen den Leistungsträger und den Namen der Bezüge zu wechseln.

fragenhihi 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 23:02

Ich habe mein Studium abgebrochen und dies nicht angemeldet. Da ich an diesen Depressionen leide weiß ich einfach nicht weiter da ich es beim Bafögamt nicht mitgeteilt habe 

Welfenfee  14.01.2017, 23:39
@fragenhihi

Und nun hole mal tief Luft, denn Du hast nicht absichtlich so gehandelt und Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Du brauchst Dir nun auch keine Sorgen mehr zu machen, denn auch ohne Deine Angst wird es so kommen wie es kommt und nun gilt es Schaden abzuwenden.
Dann schreibst Du, dass Du bis September Bafög erhalten hast allerdings in diesem Monat das Studium abgebrochen hast und seitdem auch keine Leistungen mehr bezogen hast und somit der Schaden sich in Grenzen hält. Oder kommst Du bei den Angaben durcheinander. Es handelt sich lediglich dann um ein paar Tage und vielleicht hattest Du da trotzdem noch den Anspruch.

Also bitte ruhig bleiben und nein, Du wirst nicht in den Knast wandern und auch nicht als vorbestraft gelten und auch keinen Bewährungshelfer an die Seite gestellt bekommen, damit Du nicht rückfällig wirst.

Du bist auch kein schlechter Mensch und auch nicht als Betrüger einzustufen.

fragenhihi 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 23:50
@Welfenfee

exmatrikuliert war ich am 30. September und die letzte Bafög Zahlung war am 1. September 

Welfenfee  15.01.2017, 01:18
@fragenhihi

Und wo liegt dann bitte Dein Problem? Du hast am 01. September das Geld wahrscheinlich für den September erhalten und da Du als Student bis Ende September registriert warst, hat es doch gepasst. Was hast Du denn jetzt bitteschön für Bedenken?

fragenhihi 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 12:11
@Welfenfee

Ich habe es dem Bafögamt nicht mitgeteilt das ich das Studium abgebrochen habe und habe die Lesungen seit Januar nicht besucht

Jerne79  15.01.2017, 16:51
@fragenhihi

Nochmal: Du sagst, du hast nach dem Studienabbruch kein Bafög mehr bezogen. Dann gibt es auch kein Problem. Zurückzahlen musst du das Bafög anteilig so oder so.

Du hast für den Zeitraum, für den du studiert hast, Bafög erhalten. Das musst du irgendwann anteilig zurückzahlen, aber das ist immer so.

Wenn du sagst, du hast dein Studium abgebrochen, hast du dich dann exmatrikuliert oder bist du einfach nicht mehr hin, bist aber nominell noch eingeschrieben? Deiner Auflistung nach hast du danach ja aber kein Bafög mehr bezogen, oder?

fragenhihi 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 23:04

Ich wurde Exmatrikuliert und habe danach kein Bafög mehr erhalten

Jerne79  14.01.2017, 23:35
@fragenhihi

Wo ist denn dann das Problem? Du wirst in ca. einem halben Jahr Post bzgl. der Rückzahlung bekommen. So lange du finanziell nicht dazu in der Lage bist, kannst du dich zurückstellen lassen. Dazu musst du deine Finanzen offenlegen. Wenn du irgendwann genug verdienst, kannst du das Bafög in Raten zurückzahlen.

fragenhihi 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 23:44
@Jerne79

Ja aber ich habe ja das Studium abgebrochen und dies nicht gemeldet deswegen 

fragenhihi 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 23:45
@fragenhihi

Aufgrund meiner psychischen Probleme hin

Jerne79  15.01.2017, 16:53
@fragenhihi

Hast du länger Bafög bezogen als du immatrikuliert warst? So wie du es beschreibst: nein. Wäre auch nicht ganz leicht, schließlich will man beim Bafög die Immatrikulationsbescheinigung sehen, damit Kohle fließt.  Also gibt es auch kein Problem. Anteilig zurückzahlen musst du das erhaltene Bafög so oder so.

Das sofort schriftlich und mündlich melden, Dich entschuldigen und Dich bereit erklären, alles zurückzuzahlen.Du solltest eine Bescheinigung Deines behandelnden Arztes über Dein Krankheitsbild dazu einreichen.Wenn Du Glück hast, kommst Du mit einem blauen Auge davon.Vielleicht kann Dir jemand dabei behilflich sein.

Hattest du dich in dem Zeitpunkt auch schon angemeldet? Wenn nicht muss es ja keiner wissen :D ich meine du könntest genauso gut erst nach September abgebrochen haben, wenn du verstehst was ich meine..

mickimousee  14.01.2017, 22:48

Abgemeldet****