Strom und gas in neuer wohnung vor einzugstermin nutzen?

4 Antworten

Ab dem Zeitpunkt des Anmeldung gehen Grundgebühr und verbrauchte Energie zu Deinen Lasten. Nutzen kannst Du also Energie soviel Du möchtest.

iamroj 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 20:55

Ich habe es ja erst ab august angemeldet. Würde gern morgen schon mit dem renovieren beginnen und strom nutzen. Geht das auch wenn es vor august ist?

EnergieAndi  26.07.2016, 16:30
@iamroj

Eindeutig JA.

Denn Du bezahlst ja den Strom ab dem abgelesenen Zählerstand. Einzig bei der taggenauen Abrechnung der Grundgebühr könnte es zu Unklarheiten kommen. Die lassen sich aber telefonisch schnell lösen.

Eigentlich muss Du die Anmeldung ab Übernahme der Wohnung machen, da ab diesem Zeitpunkt Du der alleinige Nutzer sein kannst.

Wenn Du Pech hast, meldet Dein Vermieter sich zur Übergabe ab und ab dem Zeitpunkt wirst Du automatisch bis zum 31.07. beim Grundversorger angemeldet.

Alles richtig und gut.

Zählerstände sind protokolliert (beidseitig). Ab jetzt laufen die Uhren auf Deine Rechnung.

Du meldest Deinem Versorger genau diesen Stand zum Vertragsbeginn 01.08.2016.

Was Du jetzt die nächsten Tage verbrauchst ist Dein "Vergnügen" und fließt in die nächste Abrechnung ein.

Wegen der anteiligen Grundgebühren aber den 01.08. angeben und nicht den 26.07.

Kleinvieh macht auch Millionäre.

Alles korrekt.

Gruß Dietmar

Wird berechnet.