Strom: Nachzahlung trotz weniger Verbrauch?

4 Antworten

Die Höhe der Nachzahlung in der Jahresrechnung muß durch den Stromvertrag gedeckt sein, begründet dargestellt und vom Kunden nachvollziehbar sein. Ist das nicht der Fall, dann ist die Rechnung unvollständig und fehlerhaft. Es gibt gewisse Stromlieferanten, die so vorgehen und mit der Unwissenheit ihrer Kunden spekulieren. In diesem Fall sollte die Rechnung sofort schriftlich beanstandet und mit dieser Begründung die Zahlung zurückgehalten werden. Die Beanstandung und jede weitere Kommunikation sollte in so einem Fall per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Auf keinen Fall mit der Hotline telefonieren oder per e-mail schreiben. So etwas wird in aller Regel ignoriert, man verliert wertvolle Zeit und es ist im Streitfall nicht gerichtsfest nachweisbar. Interessante Tips hierzu gibt es auf der Webseite des Rechtsanwaltes Thomas Hollweck aus Berlin www.kanzlei-hollweck.de

Von Paketpreisen ist dringendst abzuraten. Du bezahlst einen konkreten Betrag für einen geschätzten Verbrauch. Verbrauchst du weniger, gibt es keinen Cent zurück. Den Bonus gibt es auch nur im ersten Jahr, dann nicht mehr. Der Vertrag verlängert sich ohne Kündigung zum Ablauf des ersten Vertragsjahres  automatisch um ein weiteres Jahr.

ddhannchenpp 
Beitragsersteller
 14.01.2018, 18:54

Danke das weiß ich der Vertrag ist auch dank Umzug nun gekündigt. Ist nur leider keine Antwort auf meine Frage

Der Neukundenbonus ist weggefallen und wahrscheinlich der Preis gestiegen. Du hast doch für beide Jahre eine Abrechnung bekommen. Du musst sie nur vergleichen, dann weißt du woran es liegt.

ddhannchenpp 
Beitragsersteller
 14.01.2018, 18:56

Aus den Abrechnungen war leider nicht ersichtlich, warum ich trotz Paketpreis und weniger verbrachter kwh Geld drauf zahlen soll..

Ruf am besten an. Bei den Stromabrechnungen geht öfter mal was schief