Strafrecht?In der altenpflege?
Kann mir bitte jemand dabei helfen Sitz schon seit Stunden und komm nicht vorwärts
2 Antworten
Das Strafrecht gilt auch in der Altenpflege.
Hier liegt eine fahrlässige Handlung vor, für die die Pflegefachkraft belangt werden kann.
danke soweit bin ich auch schon, aber wir sollen es ausarbeiten, also die merkmale der strafbarkeit anwenden auf das fallbeispiel. merkmale sind strafrechtlicher tatbestand, rechtswidrigkeit und schuldfähigkeit.
Warum sollte denn in der Altenpflege das Strafrecht nicht gelten? Drückt man dort einer Patientin das Kissen ins Gesicht das sie stirbt, ist es auch ein Tötungsdelikt und keine Sache des Zivilrechts. Das, was sich aus der unvollständigen Sachverhaltsschilderung entnehmen lässt, geht es um eine gerichtliche Anordnung, die das Freiheitsrecht einschränkt (Bettfessel), also ohne Gerichtsanordnung eine Freiheitsberaubung, was ja Strafrecht tangiert zweifellos.
Ich weiß das es in der altenpflege Strafrecht gibt, mach ja grad selbst die Ausbildung, ich bräuchte ja auch hilfe bei der Hausarbeit die handelt ja vom Strafrecht