Strafrecht?In der altenpflege?

2 Antworten

Das Strafrecht gilt auch in der Altenpflege.

Hier liegt eine fahrlässige Handlung vor, für die die Pflegefachkraft belangt werden kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Warum sollte denn in der Altenpflege das Strafrecht nicht gelten? Drückt man dort einer Patientin das Kissen ins Gesicht das sie stirbt, ist es auch ein Tötungsdelikt und keine Sache des Zivilrechts. Das, was sich aus der unvollständigen Sachverhaltsschilderung entnehmen lässt, geht es um eine gerichtliche Anordnung, die das Freiheitsrecht einschränkt (Bettfessel), also ohne Gerichtsanordnung eine Freiheitsberaubung, was ja Strafrecht tangiert zweifellos.