Strafprozess, wenn man auf frischer Tat ertappt wird?
Wenn die Polizei einen betrunkenen Autofahrer auf der Strasse erwischt und diesem den Führerschein entzieht. Gibt das dann auch ein Strafverfahren oder ist dieses nicht mehr nötig weil die Tat schon bewiesen wurde?
3 Antworten
Das kommt darauf an welcher "Pegel" bei der Blutprobe ermittelt wurde. Ab einem BAK-Wert von 1,1 Promille geht man von völliger Fahruntüchtigkeit aus. Der vorgang geht dann an die Staatsanwaltschaft bezüglich eines Ermittlungsverfahrens nach § 316 StGB. Es handelt sich somit um eine Straftat. Auch bei niedrigeren BAK-Werten kann es, unter bestimmten voraussetzungen, zur STA gehen.
Ansonsten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Straßenverkehrsgesetz und wird durch die Bußgeldstelle entsprechend dem aktuellen Bußgeldkatalog sanktioniert.
Die Polizei hat in beiden Fällen nach Feststellung der Tat nichts mehr damit zu tun.
Wenn weiter nichts passiert ist, sollte dem Fahrer die dafür vorgesehene Strafe (Geldbuße, Punkte, Fahrverbot, je nachdem) auferlegt werden und fertig. Vorausgesetzt natürlich, der Fahrer akzeptiert das so. Wenn er Einspruch erhebt, gehen die Dinge natürlich einen anderen Gang.
Das ist ja kein Strafbefehl. Einfach nur ein Bußgeldbescheid. Jupp, mehr passiert dann nicht.
Die Polizei kann direkt vor Ort ein Verwanungsgeld kassieren. Trunkenheit im Verkehr wird als Ordnungswidrigkeit gem. Bußgelkatalog, oder als Straftat bewertet, die Polizei hat damit dann nichts mehr zu tun.
In einem Strafverfahren geht es nicht nur um Beweise, sondern auch darum ein Urteil (incl. Strafe) zu fällen.
Also kann die Polizei bei geringer Strafe direkt einen Strafbefehl erlassen und nur wenn gegen den Einspruch erhoben wird, dann kommt es zu einem ganzen Strafverfahren?