Strafen für einen Amoklauf nach mobbing?
Hallo Leute, ich möchte gleich klar stellen das ich NICHT vorhabe jemals einen Amoklauf zu starten und auch niemanden kenne der das vorhat. Diese Frage steht in keinerlei Zusammenhang mit mir .
Aber ich habe mich gefragt , wenn jemand jahrelang Mobbingopfer ist und dan einen amoklauf beginnt , wird das bei der Justiz irgendwie berücksichtigt.
Mobbing ist doch auch strafbar , und nehmen wir an diese Person tötet nur eine Person, was könnte das dan für Strafen mit sich ziehen.
Gibt es keine strafmilderung wenn man weiß das der Täter eigentlich auch ein Opfer war.
Und nehmen wir an diese Person hat sich auch schon beim Direktor und einer Behörde gemeldet und alle haben ihn in Stich gelassen
Was bleibt den so einer Person noch übrig ?
Wäre froh wenn jemand mir vielleicht sagen könnte wie die Strafe dan so aussehen würde und ob es überhaupt berücksichtigt werden würde aus welchen Gründen die Person gehandelt hat.
5 Antworten
Man kommt in eine Psychiatrie und kein Gefängnis.
Hier in sowas: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschlossene_Abteilung
1 Das wird auch da sehr hart bestraft das kann Jahre oder Jahrzehnte Knast einbringen!
2 Mobbing in allen formen ist eine Straftat da man dem Anderen seelische wunden zufügt! Eigentlich das selbe als wen man in schlägt oder verletz!
3 Gegen Mobbing muss man vorgehen entweder verball und den mobber zur Witzfigur machen bzw Pastoralie bieten und wen das nichts bring in anzeigen!
Also an Lehrer oder den Chef wenden den auch die haben dass zu unterbinden tun sie es nicht machen auch sie sich strafbar!
Mobbing ist doch auch strafbar
Nein, ist es nicht. Außer es werden dabei Straftatbestände wie z. B. Beleidigung erfüllt.
Was bleibt den so einer Person noch übrig ?
Bestimmt andere Dinge, als den Mobber bei einem Amoklauf zu töten.
Gibt es keine strafmilderung wenn man weiß das der Täter eigentlich auch ein Opfer war.
Eine minimale Stafmilderung kann die Vorgeschichte schon nach sich ziehen, aber das dürfte bei der Strafzumessung nicht sonderlich ins Gewicht fallen.
Diese Person würde entmündigt, unter gesetzliche Betreuung gestellt und gemäß StGB § 63 in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt weggesperrt werden.
Die Tat würde als Anlass dafür genommen werden, dass inner- und ausserhalb der Justiz sich eine Menge Leute eine goldene Nase verdienen.
Das Gericht würde "herausfinden", dass das Fehlverhalten dieser Person auf eine psychische Beeinträchtigung bzw. eine Geisteskrankheit zurückzuführen ist. Vom Täter vorgebracht Gründe für sein Verhalten würden allesamt ungeprüft als "Wahnvorstellung" abgetan werden.
Diesen "medizinischen" Nachweis zu führen, ist für einen Richter kein Problem. Im Umfeld von Gerichten haben sich sogenannte scheinselbstständige "psychiatrische Gefälligkeitsgutachter" angesiedelt, deren einzige Aufgabe darin besteht, "auftragsgemäß" zu bestätigen, dass die ins Visier genommene Person geisteskrank ist. Diese Gutachter arbeiten nach dem Prinzip: „Wer viel sucht, der findet auch viel.“
Es interessiert nun niemanden mehr, dass es sich bei diesem „Schlechtachten“ um eine bestellte Diffamierungsaktion handelt.
Dieses Gutachten hängt dann der ins Visier genommenen Person ein Leben lang wie in Stein gemeißelt an und niemand möchte prüfen, ob dies gerechtfertigt ist.
Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem "Aktenwurm", der sich durch sämtliche Gerichtsakten durchfrisst und vom Gericht immer wieder erneut als "Tatsachenbeweis" herangezogen wird.
Denn ein Richter kann es sich aussuchen, welche Beweise er für das Vorliegen einer "Geisteskrankheit" anerkennt. Deshalb ordnet er in seinem Urteil an, dass das von ihm bestellte Gefälligkeitsgutachten als "überzeugender Beweis" für eine "Geisteskrankheit" zu gelten habe. Gleichzeitig sind sich Gerichte darüber einig, dass jedes vom Justizopfer selbst besorgte entlastende Gutachten wegen dessen angebliche Parteilichkeit grundsätzlich nicht zugelassen und somit auch nicht vom Gericht gelesen werden muss.
Die Tatsache, dass die vom Gericht bestellten parteiischen gefakte Gutachten oftmals am Fließband textgleich unter Austausch des Namens und sogar als Ferngutachten erstellt werden, ohne dass der Gutachter die zu begutachtende Person überhaupt kennt, spielt nun keine Rolle mehr. Richter gelten von amts wegen als unabhängig und sitzen am längeren Hebel, und haben das Recht, jedermann für verrückt zu erklären.
Wehren gegen diese Schikanen kann diese Person sich dann nicht mehr, denn sie ist entmündigt und dem Richter ausgeliefert. Dieser kann mit der Person machen, was er will und dessen Einschätzung gilt als unfehlbar. Und das perfide hierbei ist, dass das Gesetz auf seiner Seite steht.
Und bei allen Gegenargumenten, die die betreffende Person gegen ihre Falscheinschätzung vorbringt, ist sich der Richter sicher, dass dieses Verhalten Ausdruck von "Krankheitsuneinsichtigkeit" und als weiterer Beweis für das Vorliegen einer "Geisteskrankheit" anzusehen ist.
Dieses wahnwitzige - an die Hexenverfolgung erinnernde - Prozedere der Justiz ist jedoch nicht nur auf Attentäter beschränkt.
Besonders gefährdet sind ältere alleinstehende Mitbürger mit Immobilienbesitz, welcher ihnen auf dem Weg ihrer machenschaftlichen Entmündigung weggenommen werden soll.
vgl.
https://www.youtube.com/watch?v=K8-VAKOrDa4
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Man nennt dieses in Justizkreisen sehr verbreitete arglistige Verhalten "Psychiatrisierung". Jedes Jahr werden auf diese Weise zur Zeit in Deutschland 250.000 neue Psychiatrisierungsopfer in die Sklaverei geführt – mit steigender Tendenz.
Näheres zu diesem Geschäftsmodell sowie die Hilfe durch Selbsthilfegruppen und deren Erfahrungsberichte sind zu finden unter www.zwangspsychiatrie.de.
Amok ist keine spontane Tat! Insofern wird immer Mord angenommen. Eine seelische Verletzung durch einen Mord zu "kompensieren" kann wohl kaum als Schuldminderung anerkannt werden.