Strafe nach Fahrrad anzündung?

5 Antworten

Ich würde sagen

  • Sachbeschädigung
  • Brandstiftung
  • evt. Hausfriedensbruch, falls das Fahrrad sich auf privatem Gelände befindet
  • evt. allgemeine Gefährdung des Lebens (wird aber kaum angewendet)

Für jeden einzelnen Gesetzesverstoss sind Haftstrafen vorgesehen, die höchste Androhung davon bei Brandstiftung. In leichten Fällen kann von Haft abgesehen werden.

Bei Brandstiftung kann es noch sein, dass ein Freiheitsentzug mit psychiatrischer Behandlung als Sicherheitsmassnahme verfügt wird, die Dauer kann da relativ lang sein, bis man wieder draussen ist. Das wird vor allem dann gemacht, wenn z.B. jemand Gebäude angezündet hat.. bei einem Fahrrad vielleicht nicht, aber es hängt immer ein wenig davon ab, ob Du Dir schon andere Dinge zu Schulden lassen kommen hast.

Privatrechtlich kommt noch dazu, dass Du schadenersatzpflichtig wirst und ein Fahrrad mit gleichem Wert bezahlen musst.

Ich würde jedenfalls davon abraten, denn die Strafen können beträchtlich sein, und das Risiko erwischt zu werden ist oft viel höher, als man es denken würde.

davegarten  16.10.2021, 12:50

Im konkreten Fall, unter Annahme von Vorstrafenlosigkeit, gehe ich davon aus, dass ein Strafverfahren mit einer sehr hohen Busse (mehrere hundert bis mehrere tausend EUR) und einem Eintrag ins Strafregister enden wird, aber ohne Haftstrafe. Allenfalls kann eine Haftstrafe ausgesprochen werden (halte ich aber für wenig wahrscheinlich), in diesem Fall jedoch ziemlich sicher als bedingte Strafe. D.h. eine Haftstrafe die vorgemerkt (aber nicht abgesessen) wird, und die nur beim Eintritt eines späteren Strafverfahrens (z.B. viel zu schnell mit dem Auto gefahren) widerrufen werden kann.

Hades799 
Beitragsersteller
 16.10.2021, 12:47

Ich habe dies nicht vor bei mir wurde vor 1 hjahr mein Fahrrad angezündet ich hatte Besuch nach seinem verlassen hat mein Fahrrad gebrannt ich habe dies nicht sehen können deshalb fand ich das sinnlos ihn anzuzeigen

Sachbeschädiung und Brandstiftung. Und natrülich mut du den Schaden bezahlen.

Für Brandstiftung gibts ne Mindeststrafe von einem halben Jahr und das geht bis zu 10 Jahren. https://dejure.org/gesetze/StGB/306.html

DameDePique  16.10.2021, 12:49

Lies dir den Paragraphen ruhig mal durch. Dann stellst du fest, dass nichts von dem, was darin steht, auf ein Fahrrad zutrifft.

Hallo,

Da es hier einige Antworten gibt die meinen das "Zündeln" eine Art Kavaliersdelikt ist...

Wichtig sind die Umstände! Ein Fahrrad ist kein Schienenfahrzeug usw... ist schon klar!

Wird das Fahrrad innerhalb eines Gebäudes angesteckt, dann wird es sehr ernst! Kurzum, das ist "besonders schwere Brandstiftung"! Völlig egal dabei was genau angesteckt wurde.

Wird das Fahrrad in der Nähe von Gebäude angesteckt mit der Möglichkeit eines "übergreifens" auf Garagen/Fahrzeuge/Müllcontainer usw, was im Anschluß eine Gefahr für Wohngebäude und Menschenleben bedeuten würde, sind wir bei mindestens "schwere Brandstiftung".

Mal nur 2 Beispiele von unzählige Möglichkeiten!

So mal lapidar gedacht: "ist nur ein Fahrrad gewesen" würde ich mal besser vergessen...! Ohne die genauen Umstände sollten man besser überhaupt nicht drüber nachdenken. Letztendlich sind die Umstände wichtig, was der Staatsanwalt daraus macht und zu guter letzt entscheidet dann ja der Richter^^

Hades799 
Beitragsersteller
 16.10.2021, 17:54

Da würde aber nichts weiter beschädigt aber das war vor 18 Monate hätte das sofort melden sollen

Wenn du das Fahrrad bezahlst, wirds mit Glück nach 153 eingestellt.

Ansonsten Sozialstunden, vielleicht so 100-150

DameDePique  16.10.2021, 12:41

Ein Fahrrad ist weder ein Kraftfahrzeug, noch ein Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeug und auch sonst keine Maschine.

maja0403  16.10.2021, 12:42
@DameDePique

Ich kann nichts dafür, dass der Gesetzgeberr nicht explizit Fahrräder erwähnt hat. Es ist und bleibt eine Brandstiftung. Deswegen wird die Strafe nicht anders bemessen.

DameDePique  16.10.2021, 12:44
@maja0403

Nein, ist und bleibt es eben nicht, in dem Paragraphen ist klar geregelt, was davon abgedeckt wird. Das ist ja nicht zum Spaß so, sonst hätte man auch einfach "fremdes Eigentum" schreiben können.

Brandstiftung nach dem StGB ist es eben nur in den genannten Fällen.

Hades799 
Beitragsersteller
 16.10.2021, 12:43

Ich dachte eher an Sachbeschädigung wie bei Mülltonnen

DameDePique  16.10.2021, 12:46
@Hades799

Da dachtest du auch richtig. Und dazu natürlich zivilrechtliche Ansprüche des Eigentümers, so der Eigentümer diese geltend macht.

maja0403  16.10.2021, 12:46
@Hades799

Du hast aber gezündelt ;-) Wie das letztendlich ausgelegt wird, entscheidet der Richter. Zumal auch keinerlei weiter Fakten, z.B. dein Alter bekannt sind.

DameDePique  16.10.2021, 12:52
@maja0403
Du hast aber gezündelt

Das steht nirgends.

Wie das letztendlich ausgelegt wird, entscheidet der Richter

Der hat im Idealfall nichts auszulegen sondern das Gesetz zu befolgen und die Rechtslage ist hier klar. Es ist eine Sachbeschädigung.

maja0403  16.10.2021, 12:53
@DameDePique

Ach ja? Damit meine ich das Anzünden eines Fahrrades. Und das steht eindeutig in der Frage. Wie das Gesetz ausgelegt wird bleibt den Richtern überlassen und nicht der Community bei GF.

DameDePique  16.10.2021, 13:00
@maja0403

Auch ein Richter macht aus einem Fahrrad kein Auto, das ist keine Auslegungsfrage. Und dass jemand fragt, welche Rechtsfolgen das Anzünden eines Fahrrads hat, bedeutet noch lange nicht, dass er auch selbst gezündelt hat.

Aber das wiederholt sich jetzt.

Dir einen schönen Samstag.

maja0403  16.10.2021, 13:02
@DameDePique
Und dass jemand fragt, welche Rechtsfolgen das Anzünden eines Fahrrads hat, bedeutet noch lange nicht, dass er auch selbst gezündelt hat.

Das ist doch völlig egal wer der Verursacher ist.