Strafe nach Fahrrad anzündung?
Hi was Strafe bekommt man wenn ein fremdes Fahrrad anzündet ( wenn nichts weiter bechädigt wurde)
5 Antworten
Ich würde sagen
- Sachbeschädigung
- Brandstiftung
- evt. Hausfriedensbruch, falls das Fahrrad sich auf privatem Gelände befindet
- evt. allgemeine Gefährdung des Lebens (wird aber kaum angewendet)
Für jeden einzelnen Gesetzesverstoss sind Haftstrafen vorgesehen, die höchste Androhung davon bei Brandstiftung. In leichten Fällen kann von Haft abgesehen werden.
Bei Brandstiftung kann es noch sein, dass ein Freiheitsentzug mit psychiatrischer Behandlung als Sicherheitsmassnahme verfügt wird, die Dauer kann da relativ lang sein, bis man wieder draussen ist. Das wird vor allem dann gemacht, wenn z.B. jemand Gebäude angezündet hat.. bei einem Fahrrad vielleicht nicht, aber es hängt immer ein wenig davon ab, ob Du Dir schon andere Dinge zu Schulden lassen kommen hast.
Privatrechtlich kommt noch dazu, dass Du schadenersatzpflichtig wirst und ein Fahrrad mit gleichem Wert bezahlen musst.
Ich würde jedenfalls davon abraten, denn die Strafen können beträchtlich sein, und das Risiko erwischt zu werden ist oft viel höher, als man es denken würde.
Im konkreten Fall, unter Annahme von Vorstrafenlosigkeit, gehe ich davon aus, dass ein Strafverfahren mit einer sehr hohen Busse (mehrere hundert bis mehrere tausend EUR) und einem Eintrag ins Strafregister enden wird, aber ohne Haftstrafe. Allenfalls kann eine Haftstrafe ausgesprochen werden (halte ich aber für wenig wahrscheinlich), in diesem Fall jedoch ziemlich sicher als bedingte Strafe. D.h. eine Haftstrafe die vorgemerkt (aber nicht abgesessen) wird, und die nur beim Eintritt eines späteren Strafverfahrens (z.B. viel zu schnell mit dem Auto gefahren) widerrufen werden kann.
Ich habe dies nicht vor bei mir wurde vor 1 hjahr mein Fahrrad angezündet ich hatte Besuch nach seinem verlassen hat mein Fahrrad gebrannt ich habe dies nicht sehen können deshalb fand ich das sinnlos ihn anzuzeigen
Sachbeschädiung und Brandstiftung. Und natrülich mut du den Schaden bezahlen.
Für Brandstiftung gibts ne Mindeststrafe von einem halben Jahr und das geht bis zu 10 Jahren. https://dejure.org/gesetze/StGB/306.html
Lies dir den Paragraphen ruhig mal durch. Dann stellst du fest, dass nichts von dem, was darin steht, auf ein Fahrrad zutrifft.
Hallo,
Da es hier einige Antworten gibt die meinen das "Zündeln" eine Art Kavaliersdelikt ist...
Wichtig sind die Umstände! Ein Fahrrad ist kein Schienenfahrzeug usw... ist schon klar!
Wird das Fahrrad innerhalb eines Gebäudes angesteckt, dann wird es sehr ernst! Kurzum, das ist "besonders schwere Brandstiftung"! Völlig egal dabei was genau angesteckt wurde.
Wird das Fahrrad in der Nähe von Gebäude angesteckt mit der Möglichkeit eines "übergreifens" auf Garagen/Fahrzeuge/Müllcontainer usw, was im Anschluß eine Gefahr für Wohngebäude und Menschenleben bedeuten würde, sind wir bei mindestens "schwere Brandstiftung".
Mal nur 2 Beispiele von unzählige Möglichkeiten!
So mal lapidar gedacht: "ist nur ein Fahrrad gewesen" würde ich mal besser vergessen...! Ohne die genauen Umstände sollten man besser überhaupt nicht drüber nachdenken. Letztendlich sind die Umstände wichtig, was der Staatsanwalt daraus macht und zu guter letzt entscheidet dann ja der Richter^^
Da würde aber nichts weiter beschädigt aber das war vor 18 Monate hätte das sofort melden sollen
Wenn du das Fahrrad bezahlst, wirds mit Glück nach 153 eingestellt.
Ansonsten Sozialstunden, vielleicht so 100-150
Das sagt das Gesetz:
Ich kann nichts dafür, dass der Gesetzgeberr nicht explizit Fahrräder erwähnt hat. Es ist und bleibt eine Brandstiftung. Deswegen wird die Strafe nicht anders bemessen.
Nein, ist und bleibt es eben nicht, in dem Paragraphen ist klar geregelt, was davon abgedeckt wird. Das ist ja nicht zum Spaß so, sonst hätte man auch einfach "fremdes Eigentum" schreiben können.
Brandstiftung nach dem StGB ist es eben nur in den genannten Fällen.
Ich dachte eher an Sachbeschädigung wie bei Mülltonnen
Da dachtest du auch richtig. Und dazu natürlich zivilrechtliche Ansprüche des Eigentümers, so der Eigentümer diese geltend macht.
Du hast aber gezündelt ;-) Wie das letztendlich ausgelegt wird, entscheidet der Richter. Zumal auch keinerlei weiter Fakten, z.B. dein Alter bekannt sind.
Du hast aber gezündelt
Das steht nirgends.
Wie das letztendlich ausgelegt wird, entscheidet der Richter
Der hat im Idealfall nichts auszulegen sondern das Gesetz zu befolgen und die Rechtslage ist hier klar. Es ist eine Sachbeschädigung.
Ach ja? Damit meine ich das Anzünden eines Fahrrades. Und das steht eindeutig in der Frage. Wie das Gesetz ausgelegt wird bleibt den Richtern überlassen und nicht der Community bei GF.
Auch ein Richter macht aus einem Fahrrad kein Auto, das ist keine Auslegungsfrage. Und dass jemand fragt, welche Rechtsfolgen das Anzünden eines Fahrrads hat, bedeutet noch lange nicht, dass er auch selbst gezündelt hat.
Aber das wiederholt sich jetzt.
Dir einen schönen Samstag.
Und dass jemand fragt, welche Rechtsfolgen das Anzünden eines Fahrrads hat, bedeutet noch lange nicht, dass er auch selbst gezündelt hat.
Das ist doch völlig egal wer der Verursacher ist.
Ein Fahrrad ist weder ein Kraftfahrzeug, noch ein Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeug und auch sonst keine Maschine.