Strafarbeit wegen nicht Grüßen auf der Straße? Darf er das?
Ein Lehrer von mir, hat mir eine Strafarbeit aufgegeben, da ich ihn wohl auf dem Weg zur Schule nicht gegrüßt habe, da ich ihn nicht gesehen habe. Er glaubt mir jedoch nicht das ich ihn nicht gesehen habe, aber nichtsdestotrotz darf er einem erstens wegen so einer Nichtigkeit und zweitens da es nicht einmal während der Schulzeit war eine Strafarbeit geben?
5 Antworten
Würd mal sagen: "Darf er nicht". Frag deinen Direktor.
Danke für deine Antwort
Nein, das darf er nicht.
Danke für deine Antwort.
Ähh nein, darf er nicht. Sowas ist zwar unhöflich aber dieser Lehrer sollte mal wegen Minderwertigkeitskomplexen einen Psychologen aufsuchen.
Danke für deine Antwort
Nein, Du bist nicht verpflichtet, Deinen Lehrer zu grüßen.
Danke für deine Antwort.
Dreh den Spieß um: Schreib deine Strafarbeit als Aufsatz:
- Beschreibung, was vorgefallen ist.
- Tiefste Zerknirschung, dass du nicht gegrüßt hast.
- Reuiger Vorsatz: "Ich werde Sie grüßen! - Ich werde Sie jedesmal in tiefer Verehrung grüßen! - Ich habe nichts anderes im Sinn, als Sie jedesmal in tiefster Verehrung zu grüßen!"
- Überlegungen zur Psyche einer Person, die höchsten Wert darauf legt, gegrüßt zu werden.
- Veröffenlichung in der Schülerzeitung, am "Schwarzen Brett" der Schule, am Memobrett in der Klasse, Durchschriften an den Klassensprecher, den Hausmeister und die oberste Putzfrau.
Vergleichsweise Erscheinungen: Wir hatten mal einen Lehrer mit Namen "von....". Der hat einen Schüler eingetragen wegen Unterschlagung des Adelstitels. Der gleiche hat auch einen Eintrag verfasst: "Der NN wird getadelt, weil der dem Lehrer eine Papierkugel zwischen Brille und Auge schnellt."