Strafanzeige vom Web Cam chat
Hallo Ich habe ein riesen problem. Mein Sohn hat sich bei einem webcamchat angemeldet. Diesen nutzte er wohl für seine Befriedigung. Jedoch hatte kein anderer user zugriff auf seine Cam bis auf der Moderator. Dieser erwischte ihn bei sexuellen Handlungen an sich selbst. Ein paar Tage später hatte er aufeinmal ne Email von dem Chat im Postfach. Darin stand, dass er gegen die AGBs verstören hat und eine Strafe in Höhe von 1300 euro innerhalb von 10 tagen zahlen soll. Er stellte sich zumächst tot. Nach 12 Tagen kam dann die zweite Email. Darin stand, dass er der Aufforderung nicht nachgekommen sei und das nun bei Staatsanwaltschaft Cottbus Anzeige erstattet wurde. Jetzt bekam mein Sohn es mit der angst zu tun und kam in vertrauen zu mir. Er sagte das seine anmeldedaten also, Name und Adresse, bei dem emailaccount und dem Chat absichtlich falsch sind. Er sagte aber auch, dass sie ein screenshoot von ihm haben, wo sein Kopf aber nicht zusehen sei und seine IP Adresse haben. Nun die Frage: Können die chatbetreiber bzw. Staatsanwalt mit der IP Adresse seinen richtigen Namen und Adresse heraus bekommen? hat jemand schon mal ähnliche erfahrung gemacht? Ist das ernst oder betrugsversuch? Was soll ich eurer Meinung nach jetzt machen?
P.s. Er sagte auch, dass er auf die zweite Email antwortete und fragte ob er alles aufeinmal zahlen muss. Ist das jetzt sowas wie ein Zugeständnis? Wäre sehr dankbar über eure Hilfe.
6 Antworten
a) Ja, die Staatsanwaltschaft kann es herausfinden, auf die Strasse genau. Hausnummer ist unwahrscheinlich.
b) Mit der Frage ob er alles auf einmal zahlen müsse hat ihr Sohn sich zu dem Verstoß gegen die AGB bekannt.
Tipp: Fragen sie erstmal ihren Anwalt, damit er die AGB überprüft, er kann ihnen Sagen ob sie wirklich zahlen müssen. Das könnte unter Umständen nämlich ein Fehler dieser Seite gewesen sein.
Hast Du die eMails überhaupt gesehen? Bin mir gerade nicht so ganz sicher, ob so eine Geschichte in der Realität tatsächlich vorkommen würde...
Da Dein Sohn sich nicht strafbar gemacht hat, wird es auch mit der Anzeige ein bißchen schwierig. Möglich, daß tatsächlich ein entsprechendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft geschickt wurde. Die werden aber dem Anzeigeerstatter zurück schreiben, daß eine Straftat nicht ersichtlich ist. Es ist hier weder eine Sexualstraftat erkennbar noch ist der Verstoß gegen irgendwelche AGB strafbar.
Sollte der Chatbetreiber Zahlung des Geldes und Strafanzeige irgendwie verknüpft haben (entweder Du zahlst, oder Anzeige) wäre das eine ganz schön strafbare Nötigung, die man unbedingt auch anzeigen sollte.
Du kannst ganz beruhigt abwarten, was da kommt. Auf KEINEN Fall aber zahlen, das ist völlig rausgeschmissenes Geld.
Über die IP kann man grundsätzlich übrigens die richtige Adresse heraus bekommen. Voraussetzung ist hier aber auch wieder, daß eine Straftat begangen wurde. Und das ist hier ja nicht der Fall.
Auf keinen Fall Zahlen! Bei der Vertragsstrafe in den AGBs handelt es sich um eine Uberraschende Klausel. Vor Gericht wird der Chatbetreiber mit seinen AGBs nicht durchkommen, da ist der Verbraucherschutz stark. Du könntest den Betreiber sogar wegen Nötigung anzeigen, aber auf jeden Fall kannst du die Drohungen des Betreibers ignorieren.
Mit der IP kann man den genauen Standort des jeweiligen Rechners herausfinden. In dem dein Sohn auf die 2te E-Mail geantwortet hat war das ein Geständnis. Besorgt euch am besten einen Anwalt, der könnte den Preis ''runterhandeln''.
Hab vorhin die Emails gesehen. Da ist ein Anhang bei, wo ein Screenshot von ihm gemacht wurde. Die haben also von ihm ein Bild und seine IP an die Staatsanwaltschaft geschickt. Meine Schwester arbeitete mal bei einem Anwalt und hatte schon mal einen ähnlichen Fall erlebt. Da musste der Angeklagte alles zahlen plus verfahrenskosten und anwaltsgebühren...