Steht mir kein Arbeitslosengeld 1 zu wenn ich wegen Pflege nicht vermittelbar bin?
Habe 40 Jahre gearbeitet und musste aufhören da meine Mutter ein Pflegefall wurde. Sie hat Pflegestufe 1 und Demenz.. Ab 01.06.2010 werde ich arbeitslos. Nun will mich das Arbeitsamt auf eine Schulung schicken die 7 Wochen dauert. Wenn ich das nicht kann sagt mein Berater bin ich nicht vermittellbar und mir steht kein Arbeitslose geld 1 zu. Die Betreuung meiner Mutter wäre viel zu teuer für mich. Ist das richtig?
9 Antworten
Warum sollte der Steuerzahler die Kosten für Dich übernehmen- wenn Du deine Mutter pflegst.Hat deine Mutter keine Rente,bzw,Pension die dann die Kosten für die Pflege deiner Mutter übernimmt. Und wenn Du schon 40 Jahre gearbeitet hast- kannst Du doch die Rente einreichen.
Das Arbeitslosengeld greift tatsächlich nicht, wenn man nicht vermittelbar ist und in deinem Fall ist es so. Augenblicklich bleibt nur der Weg zum Sozialamt. Wenn du dann Sozialgeld bekommst wird dein Pflegegeld nicht mit dem Sozialgeld verrechnet. Dein Einkommen beinhaltet dann Pflegegeld und Sozialgeld.
Solltest du dich mit dem Gedanken tragen deine Mutter in ein gutes Pflegheim zu geben, dann bekommt deine Mutter den Restanteil (zur Rente)der Heimkosten vom Sozialamt und du bekommst dann dein ALG I.
Ja, das ist richtig.
Ja das stimmt! ALG I und II bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn man das (wie du) nicht (oder nicht ernsthaft) tut, bleibt einem nix anderes als Sozialhilfe (Grundsicherung) zu beantragen...
Kannst Du auch nicht stundenweise? Weil dann würdeste evtl. ALG I bekommen.
Aber ich glaube, du willst ja eigentlich gar nicht wirklich arbeiten, oder?
Denn wenn sowohl Du als auch deine Mutter kein Geld haben, übernimmt das Sozialamt die Pflege im Heim. So könnteste jederzeit arbeiten.
Gehe auf jeden Fall zum Arbeitsamt und melde dich arbeitslos. Da du die Pflege selbst übernehmen willst,bist du nicht vermittelbar und das ALG kommt für dich nicht in Frage.Das Sozialamt ist dein Ansprechpartner--Sozialhilfe und Pflegegeld! Die Bedürftigkeit wird jedoch sehr genau geprüft! Kann nicht erst einmal jemand anders deine Mutter pflegen bis du eine Lösung gefunden hast? Ansonsten hat der Gesetzgeber hier die Gesetze dafür gemacht! Alles Gute!