steht es in der Schufa?

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Ich glaube nicht, dass die Pfändung einer Stadtkasse zu einem negativen Schufa-Eintrag führt. Insoweit müsste die Stadtkasse ja wohl die Schufa informiert haben. Weshalb sollte sie das aber tun? Anders wäre es wohl, wenn z. B. eine sogenannte Kontopfändung erfolgt wäre.

Nicht jede Mahnung und nicht jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme gelangt zur Kenntnis der Schufa. Meldungen dorthin erfolgen regelmäßig durch die Mitglieder der Schufa, also Banken, Versandhändler, Telefongesellschaften usw. Von einem anderen Gläubiger gibt es keine Meldung an die Schufa, etwa von einem Vermieter, Unfallgegener, Unterhaltsberechtigtem o.ä. Auch Rechtsanwälte arbeiten normalerweise nicht mit der Schufa zusammen, sodass von dort keine Meldungen ausgehen. Auch die Gerichtsvollzieher melden nichts an die Schufa, sodass von normalen Zwangsvollstreckungen über Gerichtsvollzieher oder mit Lohnpfändungen nichts an die Schufa gemeldet wird.

Bei einer Kontopfändung meldet aber die Bank als Mitgliedsunternehmen die Pfändung an die Schufa, gleichgültig woher die Schulden kommen. Die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen werden von der Schufa auch bei den Amtsgerichten abgefragt und eingetragen.

Ich würde mich bei der Schufa melden. Dann steht es bestimmt drin. Soll es denn dort stehen?

queen0106 
Beitragsersteller
 25.11.2009, 20:53

natürlich nicht...;) meine Vermieterin ( zukünftige) will nen sog. solvenz check

Glück gehabt, dann waren die zu langsam......