SSvk Renten arbeitsbuch ehemaligen DDR verloren. ?
Wie kann ich meine Zeiten nachweisen und wo kann man sich melden
4 Antworten
Es wurde oft genug auf die Notwendigkeit einer Kontenklärung hingewiesen. Du hast sicher auch Aufforderungen der RV erhalten.
Jetzt noch was zu finden ist schwer, da die Aufbewahrungsfrist der Lohnunterlagen 0ehemaliger DDR Betriebe durch die Treuhandanstalten 2006 endete. Auch das war in den Medien..
Dir bleibt, solltest du kein SV-Buch mehr besitzen, nur die Möglichkeit einer Glaubhaftmachung dieser Zeiten. Dazu musst du dich an die RV wenden.
HAllo,
In der Regel wurden die SVK Bücher in den 90ziger Jahren durch die DRV angefordert und die Kontenklärung ergänzt. Dann hat man das auch wieder bekommen, mit der Zusendung des dann ergänzten kontoverlaufes konnte man Fehlzeiten ergänzen.
Wenn dir jetzt im Kontenverlauf Faehlzeiten auffallen, dann versuche glaubhaft durch Zeugen und eidesstaatlichen Erklärungen Zeiten der Beschäftigung nachzuweisen.
Inwieweit in den Archiven der Bundesländer (Meck-Pom wäre das in Neubrandenburg) noch Unterlagen vorliegen weiß ich nicht. man kann aber durchaus dort mal anfragen.
Beste Grüße
Dickie59
bei den früheren Arbeitgebern und deren Nachfolger. Aber ich denke deine Unterlagen werden bei der Rentenstelle schon registriert sein.
meine sind auch ohne Antrag gespeichert!
mit rd fuffzich fällt einem das ein ?
Die Daten sind doch nach 90 übernommen worden in die "deutsche rente".
Dann Erteilung der SV Nummer !
Nö. Automtisch wurde da gar nichts übernommen.
Der Nachweis ist das SV-Buch der DDR gewesen ist, was der Arbeiter selbst besessen hat und in dem der Arbeitgeber die nötigen Eintragungen vorgenommen hat.
Dies ist bei der RV vorzulegen um diese Zeiten in die gesetzliche Rentenversicherung zu übernehmen.
mir bekannt !
bei aufnahme einer beschäftigung bzw . registrierung beim AA wurden die eintragungen übernommen , die SV nummer zugeteilt .
in der regel !! das " Arbeitsbuch" blieb in privatbesitz .
Nein. Diese Zeiten werden erst gespeichert, wenn sie beantragt und nachgewiesen werden!