Sprachnachweis Ausländer, Eheschließung in Deutschland
Servus, ich habe eine Frage bezüglich des Sprachnachweises für eine Eheschließung in Deutschland. Grundsätzlich wird ein Sprachnachweis gefordert, welcher das Sprachniveau A1 nachweisen soll.
Meine Verlobte kommt aus Russland. Sie studiert dort an einer Universität u.a. Literaturwissenschaften in russisch. Sie würde gerne eine Prüfung absolvieren um das A1 Level nachweisen zu können. Dieses Zertifikat wird jedoch erst ab B1 dort angeboten. Die nächste offizielle Stelle inklusive Sprachunterricht nach Goethe-Institut ist jedoch mehr als 200km entfernt. Ist dies als unzumutbar zu betrachten? Ist es möglich mit einer Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs inkl. Deutschunterricht einzureisen?
Danke schonmal
1 Antwort
Sie muss grundsätzlich nur zur Prüfung ans Goethe Institut. Es wäre somit möglich eine private Schule zu absolvieren und nur zur Prüfung zu erscheinen.
Ferner bietet das Goethe Institut auch Fernunterricht an. (Online)
Meiner Meinung nach funktioniert das nicht mit einer Verpflichtung zur Teilnahme. Das Gesetz wurde eher verschärft als aufgeweicht.
Du kannst auch mal hier Seite 2 lesen:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Flyer/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile
Dies bezieht sich jedoch auf den "Ehegatten-Nachzug" und wie dort zu lesen ist:
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Sie müssen in der Regel keine Deutschkenntnisse nachweisen,wenn unter anderem eine der folgenden Aussagen zutrifft:
Sie oder Ihr Ehegatte sind Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder haben als Deutscher von Ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht.
Der Spracherwerb ist im Ausland nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres trotz Bemühens nicht erfolgreich(nur beim Nachzug zu Deutschen oder assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen).
Sie sind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, einfache Kenntnisseder deutschen Sprache nachzuweisen.
Sie haben einen Hochschulabschluss und können in Deutschland auch aufgrund Ihrer Sprachkenntnisse voraussichtlich eine Arbeit finden (erkennbar geringer Integrationsbedarf).
Sie möchten sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten.
Es geht jedoch um das "Visum zwecks Eheschließung".