Sparkonto von Eltern geplündert?

4 Antworten

Den Angaben zufolge wurde das Konto irgendwann nach deinem 13. Geburtstag gelöscht. Die Bank selbst bewahrt Kontounterlagen nur 10 Jahre auf, danach werden sie vernichtet. Somit ist davon auszugehen, dass auch in der Zentrale nur die letzten Belege bis zum Jahr 2010 noch vorhanden sind. Alles, was davor war, kann nicht mehr rekonstruiert werden, sofern kundenseitig keine Belege aufbewahrt wurden.

meint ihr ich habe das komplette Recht dieses Geld zurückzuklagen

Ganz so einfach ist das nicht. Grundsätzlich verwalten Eltern das Geld ihrer Kinder bis zu deren Volljährigkeit. Sie dürfen auch Geld entnehmen von Konten der Kinder, solange dies dem Kind direkt oder mittelbar zugutekommt; die Definition ist hier aus gutem Grund sehr weit gezogen. Die Frage ist eher, welchen Sinn eine Klage erfüllen soll, wenn beim Beklagten vermutlich nichts zu holen sein wird. Davon abgesehen ist auch unklar, um welche Summe es hier geht.

oder würde mein Vater recht bekommen?

Das hinge von der Beweislage und vom Richter ab. Ohne Einblick in die Unterlagen ist hier kaum sinnvoll zu irgendetwas zu raten.

Grundsätzlich würde dein Vater dir das Geld schulden, allerdings sind die Ansprüche meiner Meinung nach verjährt, außerdem wird der Nachweis schwierig.

Würde mich anwaltlich beraten lassen, sofern bei deinem Vater überhaupt etwas zu holen ist. Wenn der eh nix hat, hat das sowieso wenig Sinn.

Jurassichome00 
Beitragsersteller
 11.08.2020, 12:47

Das mit dem Anwalt wollte ich auch machen, allerdings habe ich keine Lust dort wieder Geld zu bezahlen das ich vielleicht nie wieder mehr sehen werde.

Aber ich weiß von meinen Großeltern das es meinem Vater finanziell ganz gut geht also bei ihm ist aufjedenfall was zu holen.

Trolljagd  11.08.2020, 12:47
@Jurassichome00

Dann wirst du nicht umhin kommen, die Rechtslage prüfen zu lassen. Anders kommst du hier nicht weiter, es sei denn du lässt es ganz bleiben.

Jurassichome00 
Beitragsersteller
 11.08.2020, 12:51
@Trolljagd

Ich werde mich heute aufjedenfall mal bei der Zentrale melden, je nachdem was dort noch gefunden werden kann werde ich einen Anwalt einschalten solange die Chancen gut stehen das ich vor Gericht recht bekomme.

Trolljagd  11.08.2020, 12:52
@Jurassichome00

Wenn daraus einfache "Schulden" entstanden sind und die nicht verjährt sind brauchst du nichtmal vor Gericht, da reicht das einfache gerichtliche Mahnverfahren ("Mahnbescheid").

quelinian  11.08.2020, 13:47
@Jurassichome00

Trotzdem, @Trolljagd hat vermutlich recht. Die Ansprüche sind wohl mittlerweile verjährt. Einklagen kannst du hier wohl gar nichts mehr .

Das ist tatsächlich mal ein Fall für den Anwalt.

Melde Dich bei der Bankzentrale. Ich weiß nicht, was dort noch einzusehen ist.

Jurassichome00 
Beitragsersteller
 11.08.2020, 12:48

Also die Frau am Schalter meinte das man aufjedenfall die Kontonummer rausfinden könnte, die Kontoauszüge die in diesem Fall als Beweis gebraucht werden könnten aber für immer weg sein.

5432112345  11.08.2020, 12:54
@Jurassichome00

Die sind unter Umständen garnicht nötig. Wenn dein Opa die Einzahlungen nachweisen kann oder eine eidesstattliche Erklärung darüber abgibt und dein Vater der einzige war, der ansonsten an das Geld hätte kommen können, dann könnte das schon ausreichen. Er hat seine Vermögensorgepflicht allein schon dadurch verletzt, dass dein Vermögen unter seiner Obhut verschwunden ist.