Sozialversicherungsnummer bei Schüler?
Hallo,Ich (17) möchte jetzt anfangen als Aushilfe bei Netto zu arbeiten. Im Vertrag steht aber ich muss meine Sozialversicherungsnummer bzw. Rentenversicherungsnummer angeben. Muss ich das? Ich bin zwar gesetzlich versichert aber muss ich das mit der Nummer angeben, wenn ich nicht volljährig bin?. Außerdem möchte ich mich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien. Braucht er trotzdem meine Sozialversicherungsnummer? Dankeschön
4 Antworten
Die Versicherungsnummer (VSNR) braucht dein Arbeitgeber, um dich bei der Minijobzentrale anzumelden - egal, ob du RV-Beiträge zahlst oder nicht. Es spielt auch keine Rolle, ob du Schüler oder volljährig bist.
In der Sozialversicherung bist du übrigens ab 15 Jahren mündig - du kannst deine Angelegenheiten also allein lösen - ohne deine Eltern.
Die VSNR kannst du bei deiner Krankenkasse erfragen, wenn du sie nicht zur Hand hast. am besten lässt du dir eine Versicherungsbescheinigung zusenden als Nachweis, dass du familienversichert bist. da steht auch die VSNR drauf.
Ja der Arbeitgeber braucht deine Sozielaversicherungsnummer, um dich bei der Krankenkasse als Beschäftigten anzumelden und zu versichern, auch wenn deine Beschäftigung nicht Rentenversicherunspflichtig ist, ich nehme mal an 450€ Basis?
Die Nummer kannst du ganz einfach bei der Krankenhkasse beantragen, die schicken sie dir dann zu.
Ja, du rufst einfach im Kundenservice deiner Kasse an, die beantragen die Nummer und schicken sie dir per Brief zu, das kann aber ein zwei Tage dauern. Solange du minderjährig bist, können auch deine Eltern für dich anrufen.
Viele Arbeitgeber sind auch sehr flexibel und du kannst die Nummer nach Arbeitsbeginn noch nachreichen, falls das ein Problem sein sollte.
Danke du hast mein Leben gerettet :)
Gerne 😊 Hab bei meiner ersten Beschäftigung das selbe Problem gehabt😂
Ja, du rufst einfach im Kundenservice deiner Kasse an, die beantragen die Nummer und schicken sie dir per Brief zu, das kann aber ein zwei Tage dauern. Solange du minderjährig bist, können auch deine Eltern für dich anrufen.
Viele Arbeitgeber sind auch sehr flexibel und du kannst die Nummer nach Arbeitsbeginn noch nachreichen, falls das ein Problem sein sollte.
Deine Sozialversicherungsnummer kannst du bei deiner Krankenkasse anfragen.
Also dort, wo du mitversichert bist über einen deiner Elternteile.
Die Sozialversicherungsnummer musst du angeben. Das soll Doppel- und Dreifachbeschäftigungen auf 450 Euro Basis unterbinden.
also muss ich es angeben auch wenn ich ein Schüler bin?
Ja, musst du.
kann ich da denn einfach als Schüler anrufen ? Ich bin ja minderjährig :(
Schnapp dir deine Krankenversichertenkarte und ruf bei der Krankenkasse an. Denen erklärst du, dass du jobben möchtest und dafür deine Sozialversicherungsnummer brauchst.
Über deine Krankenversicherten-Nr. identifizieren die dich am Telefon und schicken dir schriftlich deine Sozialverungsnummer zu. Dafür musst du nicht volljährig sein ;)
kann ich da denn einfach als Schüler anrufen ? Ich bin ja minderjährig :(