Sozialhilfe-Autokauf

7 Antworten

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Früher gab es mal die Regel, dass ein Auto nicht erlaubt war, bzw dass dies verkauft werden musste. Das ist aber schon längst abgeschafft. Ein Sozialhilfeempfänger kann heute durchaus ein Auto besitzen, sofern es keinen besonderen Wert darstellt. Und wenn ein Sozialhilfeempfänger es schafft, von dem wenigen Geld dennoch genug zu sparen, um sich ein billiges gebrauchtes KFZ zu kaufen, dann darf der das.

http://einblick.dgb.de/themen/++co++f4f3c59e-4b08-11e0-56c5-00188b4dc422

MaddGun1 
Beitragsersteller
 06.10.2011, 23:20

das ist denke ich die beste antwort ^^

Eichbaum1963  06.10.2011, 23:37
@MaddGun1

Ja, die Antwort passt ja auch. ;)

Reling  06.10.2011, 23:20

Zitat aus obigem Link:

Ein angemessenes Kfz für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist nicht als Vermögen zu berücksichtigen.Angemessen ist ein Kfz mit einem Wert bis zu 7.500 Euro. Liegt der Verkehrswert über 7.500 Euro, so ist er im Regelfall ohne weitere Prüfung als unangemessen anzusehen. Das bedeutet, dass der Verkehrswert eines Pkw als Vermögen zu berücksichtigen ist, soweit der Grenzbetrag von 7.500 Euro überschritten wird.

Bundessozialgericht, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 66/06 R

wenns kein NEUWAGEN ist dürfen dioe dir dann nichst abziehen! und wenn für arbeit oder kinder nutzung auch danne rst recht nich!

wenns ein geschenk is dürfen dies anrechnen aber genau keine ahnung, bei nem gebrauchtwagen is es aber ok! nur ehrlich, WER hat denn geld für wenn man steuern sprit udn alles zahlen muss? also hätte ich nicht bei hartz 4....wenn du das bekommst....

is auch mit dem auto in jedem gebiet anders! frag vorher mal nach oder meld s auto auf jemand andern an...

Eichbaum1963  06.10.2011, 23:38

Wenn der Neuwagen nicht mehr an Wert hat wie 7.500 € geht der auch. ;)

Eichbaum1963  07.10.2011, 00:43
@Jill03

Zum Beispiel :D

Die Zahl der Hartz IV tauglichen Neufahrzeuge scheint zuzunehmen. :D

Auch ein ALG2-Bezieher darf sich durch aus ein Auto kaufen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar.......steht schon im GG.

Warum gibt es hier so viele Neider ?

Die Wahrheit ist:

Ein Alg2-Empfänger darf sehr wohl ein Auto besitzen. Eine Klausel besagt, es muss angemessen sein. Beantragst Du also Alg2, besitzt aber ein Oberklassefahrzeug, wird der Antrag vermutlich abgelehnt mit dem Hinweis, dieses Auto erst zu verkaufen und von diesem Geld deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Ist dieses Geld dann auch aufgebraucht, müsste man Alg2 zugestehen bekommen.

Personen die Hartz IV beziehen,dürfen in der Regel kein Auto haben.

Stell Dir vor der fährt dann mit einem 3er BMW vor und möchte ein Darlehen für eine Waschmachine.

Deswegen melden sie es bei Bekannten an.


Es gibt Leute die arbeiten und eine Aufstockung bekommen.Sie fahren mit ihrem Auto zur Arbeit.Das wird Ihnen nicht verwehrt!

Eichbaum1963  06.10.2011, 23:26

Falsch. Ein Auto bis zum Wert von 7.500 € dürfen auch Hartz IV Bezieher besitzen und auch Eigentümer sein. ;)

Jill03  06.10.2011, 23:44
@Eichbaum1963

ganz ehrlich is doch egal, wenn ICH hartz4 bekäme könnte ich mir erstens kein neu bmw leisten und zweitens: WÜRDE ICH DAS NICH MACHEN! das wäre ienfahc nicht richtig und mein geld brauch ich dann für andere sahcen als für sowas teures im unterhalt und kauf!

jochenprivat  06.10.2011, 23:26

Auf welchem Planeten lebst du denn ?

Auch ALG 2-Bezieher dürfen durchaus Fahrzuge im Wert bis zu ca 7.500,- Euro haben.