Sommerreifen im Winter unter nichtwinterlichen Verhältnissen legal?
Moin,
und zwar hab ich noch immer Sommerreifen auf meinem Auto, weil ich sowieso nicht so oft fahre, dass sich das (ökonomisch gesehen) lohnen würde. Jetzt frage ich mich, da im Gesetz soweit ich weiß "winterliche Verhältnisse" geschrieben ist, ob ich dann mit Sommerreifen fahren darf, wenn die Fahrbahnen durch Trockenheit im Moment nicht winterlich bestückt sind. Und wie ist das, wenn die Fahrbahn nass ist im Winter? Wann ist es überhaupt konkret pflicht mit Winterbereifung zu fahren?
Kann da jemand Aufschluss geben?
14 Antworten
Die volkstümliche, aber nicht fachgerechte Unterteilung der Reifenarten in "Sommerreifen" und "Winterreifen" führt immer wieder zu der Schlussfolgerung, dass im Winter "Winterreifen" vorgeschrieben seien. Das aber ist falsch.
Tatsächlich darf man überall und jederzeit mit jeder für das Fahrzeug zugelassenen Reifenart fahren - außer bei bestimmten Straßenverhältnissen, nämlich bei: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Liegen derartige Straßenverhältnisse vor, dann darf gemäß § 2 Abs. 3a StVO nur mit Reifen gefahren werden, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Solche Reifen werden in der genannten Vorschrift als "M+S-Reifen" bezeichnet und im Volksmund gern, aber eben irreführend "Winterreifen" genannt.
Die Pflicht, "M+S-Reifen" zu verwenden, ergibt sich überhaupt nicht aus der Jahreszeit, sondern ausschließlich aus den aktuellen Straßenverhältnissen. Sollte es aufgrund der Klimakatastrophe einmal zu Glatteis im Juli kommen, dürfte man nur mit M+S-Reifen fahren. Hingegen ist es zulässig, im Februar mit sogenannten "Sommerreifen" zu fahren, wenn die oben fett gesetzten Straßenverhältnisse nicht vorliegen.
Im Interesse deiner Verkehrssicherheit solltest du Winterreifen aufziehen lassen, kann ja mal sehr schnell Blitzeis oder Schnee fallen. Außerdem tust du deinen Sommerreifen damit auch keinen Gefallen. Du schriebst über "winterliche Verhältnisse" genau da sind Winterreifen angesagt, denn im Unfallfall bist du nicht versichert bzw. deine Versicherung läßt dich komplett auf den entstandenen Schaden sitzen, da du fahrlässig gehandelt hast, und damit auch die übrigen Verkehrsteilnehmer gefährdet hast.
In der Tat, @Crack, das Unwissen von einigen Antwortern hier ist echt erschreckend...o.O
Du musst eine der Witterung angepasste Bereifung auf Deinem Fahrzeug haben. Sind also im Winter fast sommerliche Temperaturen, von Eis und Schnee keine Spur, dann wirst Du sicher auch nicht zur Rechenschaft gezogen.
Ich lese hier oft etwas von Temperatur, dazu mal ein Hinweis, reifen werben beim Betrieb recht schnell warm.
Das hat auch nichts mit Schnee zu tun, sondern hängt mit den Temperaturen zusammen.Sobald die Temperaturen unter sieben Grad fallen und bleiben, sollten die Winterreifen darauf. Meist von Oktober bis Ostern. Du solltest das Auto lieber stehen lassen, bei einem Unfall bist Du schuldig und wenn Du Pech hast, bezahlt die Versicherung nicht den Schaden.
Sorry, aber das ist komplett falsch.
In der Tat sowas von absolut falsch...
Kannst Du das auch an einem Beispiel belegen, ein Urteil vielleicht?
Auch Versicherungen stehen nicht über dem Gesetz.