Sohn rausschmeißen?

6 Antworten

Nimm ihn doch mal in die Arme und sei tolerant, aufgeschlossen und liebenswürdig zu ihm - vielleicht nimmt er sich an Dir ein gutes Beispiel und  versucht dir Gerecht zu werden. Wenn nicht sag ihm er soll den 2. Bildungsweg machen und eine staatlich anerkannte Abendschule zum Erwerb der mittleren Reife oder Abitur machen, dann bekommt er Kindergeld, Schülerbafög (muß er nicht zurückzahlen) und kann morgens, wenn er will, lange ausschlafen oder nebenbei noch einen Job machen. Dann kann er sich etwas Geldbsparen und ausziehen. 

Er kann es sich aussuchen welche Schule er besuchen will Abendreal- oder Gymnasium auch ohne Abschluß. Gibt es in jeder größeren Stadt. Manchmal steht in den Aufnahmebedingungen, daß man schon in einem Beruf gearbeitet haben muß, aber so weit ich weiß kommt mantrotzdem auf die Schule, einfach bewerben (rechtzeitig, also sofort, weil daß neue Schuljahr jetzt beginnt).

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Abendgymnasium

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Zweiter_Bildungsweg

http://www.mystipendium.de/bafoeg/schueler-bafoeg

http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html

http://www.kinder-respektvoll-erziehen.de/Methode/Bedeutung_respektvoller_Erziehung.php?mid=10

http://www.humanistische-aktion.de/familie.htm

http://www.zeitzuleben.de/sind-sie-eigentlich-nett-zu-sich/

Wenn dass alles nicht hilft, kannst Du ihm immer noch ein Ultimatum setzen sein Leben zu ändern oder auszuziehen.

Sachen packen von ihm und raus mit ihm.
Der rest ist nicht mehr euer Problem. Ihr habt euch 20 Jahre um ihn gekümmert, doch wenn ihr jetzt nichts tut dann bleibt er noch Mitte 30 bei euch und will finanziert werden.

Oder ihr setzt ihn eine Frist. Wenn ee in 3 Monaten (oder so) keinen job hat fliegt er raus. Uns wenn erst nicht tut und die 3 Monate um sind dann raus.

MonaLisa557  22.08.2016, 09:35

Das ''Kind'' ist 20 dh volljährig. Und wenn der nicht hören will dann raus. Ich habe nie von so einen Gesetz gehört das Erwachsene Kinder schützt die auf eigenen Beinen stehen sollen. Seine Eltern haben das Hausrecht. Nicht er. Er wohnt sozusagen nur da.

apophis  22.08.2016, 09:50
@MonaLisa557

Das ist falsch, es gibt tatsächlich ein Gesetz dafür.

Oder anders gesagt, die Unterhaltspflich endet nicht mit der Volljährigkeit.

Unterhaltspflichtig sind Eltern solange, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet oder eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Ist beides nicht der Fall, müssen die Eltern für das Kind aufkommen.
Mit 20 Jahren wohnt er also nicht nur da.

Sie können das Kind insofern "Rausschmeissen", dass sie die Kosten für die Wohnung und Versorgung übernehmen müssen. Das Kind ist in diesem Fall aus dem eigenen Haus heraus und der Unterhaltspflicht wird nachgekommen.


Anmerkung: So ist die Gesetzeslage in Deutschland. Es gibt ja auch Leute hier, die aus Österreich oder der Schweiz kommen. Wie es dort aussieht, kann ich leider nicht sagen.

apophis  22.08.2016, 09:26

"Leider" gibt es da Gesetze, die verhindern, dass man sein Kind einfach so herausschmeissen kann.

MonaLisa557  22.08.2016, 12:39

Ich wohne nicht bei meinen Eltern aber aus einen ganz anderen Grund. Ich bin bei meinen Großeltern aufgewachsen und lebe da immer noch.

unpolished  22.08.2016, 10:12

Mit 18 solch Worte? Ich hoffe du wohnst selber auch nicht mehr zu Hause! 

Hat er denn eine abgeschlossene Berufsausbildung? Wenn nein, dann könnt ihr ihn vor seinem 25. Geburtstag nicht so ohne weiteres rausschmeißen, da ihr ja noch Unterhaltspflichtig seid. 

Ihr könnt ihn rauswerfen ja. Das geht seit er 18 geworden ist.

apophis  22.08.2016, 09:31

Das ist so nicht korrekt.
"Mit 18 von allen Pflichten dem Kind gegenüber befreit" trifft in Deutschland nicht zu.

Eltern sind ihrem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig, bis es das 25. Lebensjahr vollendet oder die erste Ausbildung absolviert hat.

Unterhaltspflichtig bedeutet, dass Eltern ihrem Kind Unterkunft Und Versorgung(Essen, Kleidung etc.) zusichern müssen.
Das kann das normale Zusammenleben sein oder bspw. die Eltern bezahlen dem Kind eine eigene Wohnung und kommen für weitere Versorgungskosten auf.