Smartwatch an schule?
Ich habe eine SmartWatch, bisher haben die Lehrer es noch nicht gemerkt, sie denken es ist eine normale Uhr, jetzt ist meine Frage, dürfen sie mir die Uhr im normalen Unterricht abnehmen, oder sie mir kannst verbieten. Natürlich wenn ich auf ihr Spiele und den Unterricht dadurch ignoriere ist es verständlich. Aber was ist rechtlich mit der SmartWatch los, unter was es steht und ob man sich weigern kann sie abzugeben.
6 Antworten
zum rechtlichen:
Alle Klassenarbeiten, die du mit der Smartwatch am Arm schreibst, dürfen als Betrugsversuch mit der Note 6 gewertet werden, denn du kannst Nachrichten empfangen. Sie gilt wie ein Smartphone als unerlaubtes Hilfsmittel.
Bei uns an der Schule gilt - bei Klausuren müssen sie in der Schultasche sein oder bei Lehrer für die Dauer der Klassenarbeit abgegeben werden - im Unterricht dürfen sie nicht stören.
Man muss klären, was mit »normalen Unterricht« gemeint ist. Da nicht der Besitz von elektronischen Geräten verboten ist, sondern wenn überhaupt deren Nutzung, kommt es auf den konkreten Fall an.
Das Schreiben einer Klassenarbeit ist zwar Unfug, aber gehört zum normalen Unterricht. Würdest Du mit dem Teil - auf welche Weise auch immer - versuchen, Dir einen Vorteil zu verschaffen, wäre der Lehrer berechtigt, die Herausgabe zu fordern. Selbstverständlich hättest Du das Recht, die Herausgabe zu verweigern.
Grundlos darf man Dir die Uhr nicht wegnehmen. Wie gesagt: Der Besitz ist nicht untersagt und darf auch nicht untersagt werden. Das Recht unterscheidet zwischen Besitz und Nutzung. Letztgenannte wird in den meisten Schulen auf die eine oder andere Weise geregelt.
Es kommt also ganz darauf an, wie weit die Nutzung elektronischer Geräte an Deiner Schule eingeschränkt ist und ob bzw. wie der einzelne Lehrer ein Vergehen ahndet. Was viele nicht wissen: Der Lehrer muss bei einem rechtswidrigen Gebrauch von Gegenständen diese nicht einsammeln, er kann. Wenn die Schulordnung besagt, dass elektronische Geräte ausgeschaltet sein müssen, dann darf die Nichtbeachtung dieser Regel geahndet werden
So manchem Schüler wurde schon das Erhaschen der Uhrzeit durch einen Blick auf das Smartphone als dessen Nutzung ausgelegt und deshalb weggenommen. In der Regel muss man ja irgendwo drauf drücken, damit das Ding zum Leben erwacht und irgendwelche Informationen preisgibt. Das ist streng genommen eine Nutzung
Elektronische Geräte dürfen auch nur mit dem Einverständnis des Eigentümers vorsorglich eingesammelt werden. Manche Lehrer ordnen das zu Beginn ihres Unterrichts einfach an. Man kann sich auch weigern und das Gerät ausgeschaltet in der Tasche verschwinden lassen.
Aus rechtlicher Sicht sollte man sein Gerät nicht freiwillig hergeben. Bei einer Herausgabe unter Zwang (Androhung einer Strafe) ist die Schule für die sichere Verwahrung des eingesammelten Gerätes verantwortlich. Es ist schon vorgekommen, dass Schüler ihr elektronisches Spielzeug nicht wiedergesehen haben, nachdem sie es freiwillig vor Unterrichtsbeginn beim Lehrer abgegeben haben.
Bei Klausuren und Prüfungen gelten meistens gesonderte Regeln. Da kann auch schon der Besitz untersagt werden.
Gruß Matti
Sollte eigentlich in der Schulordnung stehen, sowas wie "elektrische Kommunikationsgeräte".
Solang es mit dem Handy verbunden ist ist es aber ein Kommunikationsgerät, da du dich damit durch das Internet verständigen kannst etc.
Auch eine Uhr ist gewissermaßen ein Kommunikationsgerät, da sie Informationen (Uhrzeit) liefert.
Kommunikation und Information ist was anderes ;)
Sobald du da anfängst drauf rumzutippen und die Uhr als Spielzeug zu benutzen, ist es vollkommen gerechtfertigt sie dir abzunehmen.
Wenn du sie nur am Arm hast und alle 10min kurz (5 sek) nach der Uhrzeit guckst, das Ding also nur als Uhr benutzt... Da müsste schon ein extremer Pedant hinterm Pult stehen.
Allerdings wurde nem Mitschüler mal von einer Nicht-Mathelehrerin der Grafiktaschenrechner abgenommen, weil sie dachte das sei ein Handy. Allerdings hat er darauf auch Snake gespielt.
In unserer Schulordnung war das alles unter dem Sammelbegriff elektronische Geräte und daher durfte alles eingezogen werden. Wenn du die Uhr aber ganz normal benutzt sollte das kein Problem sein ;)
OK danke, ich lass es Mal drauf ankommen am besten
Aber ist ist doch direkt eine Uhr, und kein Kommunikations Gerät, ist ist nur mit dem Handy verbunden?