sind vollstreckungsbeamten vom finanzamt "härter" als normale gerichtsvollzieher?

4 Antworten

auch die dürfen nur das pfänden was man nicht zum leben braucht. aber scheinbar ist die angst vor dem finanzamt immer noch groß.

hallo ich bin neu hier.erstmal einen schönen guten tag.

über diese pfändungsgeschichten gibt es ja viele aussagen.und auch die vollstreckungsbeamten -egal ob finanzamt oder gerichtsvollzieher-arbeiten unterschiedlich .genaue aussagen bekommt man von denen auch nicht.so habe ich mal unseren rechtsanwalt gefragt und der meinte:eine pfändung muß wirtschaftlich sein.es muß zu erwarten sein das der oder die gepfändeten gegenstände bei verkauf/versteigerung den gläubigerbetrag inklusive kosten abdecken.

der fall einer bekannten :sie hatte 3000euro schulden plus kosten

ein halbes jahr vor pfändungseintritt beschaffte sie sich im rahmen der wiederbeschaffung ein neues fernsehgerät für 500euro.ihre angst war das der vollstreckungsbeamte dieses nun pfändetet weil es ja noch neu war.erst ein gespräch mit dem rechtsanwalt ,und der spätere besuch des vollstreckungsbeamten beruhigten die frau.mittlerweile ist sie in der lage eine monatlich rate zu zahlen.

Die Vollsreckungsbeamten vom Finanzamt sind nicht härter als "normale" Gerichtsvollzieher. Es gibt nur einen grundlegenden Unterschied zwischen diesen beiden Berufsgruppen: Die Gerichtsvollzieher treiben Schulden aus privaten Verträgen ein, und die Vollstreckungsbeamten sollen dafür sorgen, dass alle Steuerbürger ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Bei der Pfändung von Gegenständen gibt es keine Unterschiede. Keiner von beiden würde einen normalen Farbfernseher durch Wegnahme pfänden, denn dann müsste ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden. Allerdings würde auch jeder von den Beiden einen 110- cm- 3D- Fernseher im Wege der Austauschpfändung wegnehmen. Fingerspitzengefühl haben beide Berufsgruppen gleichermaßen, und keiner von beiden würde z. B. den "Kuckuck", also das Pfandsiegel, mitten auf den Bildschirm einen Fernsehers kleben.

Meandor  09.01.2012, 18:01

Austauschpfändungen kannst Du vergessen.

Dafür müsste das FA erstmal ein angemessenes Fernsehgerät erwerben, dabei muss man beachten, dass das gepfändete Gerät unter Umständen für 50% seines Wertes verkauft oder versteigert wird. Bei diesen 50% sollten auch noch Schulden gezahlt werden können, sonst wäre die Austauschspfändung ermessensfehlerhaft und unwirtschaftlich.

Geh davon aus, der Schuldner hat nen Fernseher für 1.200 Euro. Ein Jahr später ist das Ding noch maximal 800 Euro wert. Bei einer Versteigerung müsste also ab 400 Euro der Zuschlag erteilt werden. Der Austauschfernseher dürfte also nicht mehr als 199,95 Euro kosten. Selbst das wäre schon teuer, wenn man Gebühren und Aufwand berechnet.

Helmuthk  09.01.2012, 18:30
@Meandor

Ich habe nur als Beispiel einen 110 cm 3D- Fernseher angeführt. Ich habe nicht so ein Gerät und weiß daher auch nicht, ob das für 1.200,00 € zu bekommen ist. Und ich wollte eigentlich nur deutlich machen, wie hoch die Pfändungsschwelle ist und dass bei normalem Hausrat eine Pfändung nicht infrage kommt.

Härter als normale Gerichtsvollzieher sind sie auf jeden Fall. Und unmoralischer auch, sonst würden sie nicht beim Finanzamt arbeiten.

Wafer  07.01.2012, 20:13

Da spricht der Experte. Wenn die nicht so arbeiten würden, wie sie es täten, dann hätten wir griechische Verhältnisse. Und dann käme das Geschrei aus den selben Mäulern.

blackleather  07.01.2012, 20:44
@Wafer

Ich rege mich ja nicht über Finanzbeamte auf. Aus einem bestimmten staatsrechtlichen Blickwinkel sind sie sogar unverzichtbar. Aber verachten kann ich sie doch trotzdem, wie auch noch ein paar andere Berufsgruppen im Staatsapparat.

Meandor  09.01.2012, 18:01
@blackleather

Verachtest Du nur meine Vollzieherkollegen oder auch mich :-)

blackleather  09.01.2012, 18:06
@Meandor

Nicht doch, Meandor! Du weißt doch: dich bete ich an!

ruffy022  06.01.2012, 18:40

nanana red mal nicht so über die armen Finanzbeamten!

blackleather  06.01.2012, 20:48
@ruffy022

Wieso arm? Die haben sich den Job doch freiwillig ausgesucht.