Sind Videos aus dem Zweiten Weltkrieg Urheberrecht geschützt?
Immerhin sind die inzwischen 75 Jahre alt oder älter, da müsste das Urheberrecht doch schon lange abgelaufen sein?
5 Antworten
Du sprichst weiter unten von "Reportagen und Bildern von Kämpfen also US Army, Wehrmacht, Wochenschau".
Was die US Army gefilmt hat, sollte generell gemeinfrei sein, wie viele Werke, die im Namen der US-Regierung entstanden sind, etwa von der NASA. Einfach mal bei der NASA recherchieren nach der Rechtslage, dann bei der US-Armee, dann vielleicht bei der Library of Congress, welche Videos die haben und welchen Rechten diese unterliegen.
Bei anderen Urhebern muss man den Rechtsnachfolger fragen. Oft ist es das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes, das erbt nämlich die Urheberrechte, wenn keine sonstigen Erben mehr Ansprüche haben.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ich weiß nur das Aufnahmen die überarbeitet sind (meist nach coloriert) tatsächlich geschützt sind. Deswegen habe ich keine Internetseite mehr.
Ja, durch die Restauration/Kolorierung entsteht ein neues Werk, dass dann auch wieder Schutz genießt.
Das ist halt wenn das Urheberrecht abgelaufen ist aber ein neuer Urheber etwas an dem ursprünglichen Material verändert dann erhält er wieder ein neues Urheberrecht.
Nach deutschem Recht erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Wenn also beispielsweise jemand, der 1940 Filmaufnahmen vom Kriegsgeschehen gemacht hat und damals 30 Jahre alt war, 1995 mit 85 Jahren gestorben ist, dann bestehen die Urheberrechte an seinen Aufnahmen noch bis 2065.
Außerdem gab es damals noch keine "Videos". Es gab Filme.
Im zweiten Weltkrieg gab es keine "Videos", sondern Filme.
Achtung, die Regelung lautet "70 Jahre nach dem Tod des Urhebers".
Wenn also ein junger Kameramann im zweiten Weltkrieg gefilmt hat und erst 2010 im hohen Alter verstorben ist, gilt der Urheberrechtsschutz noch bis 2080.
Nein, nicht automatisch.
Urheberrechte sind vererbbar und gehen dann für weitere 70 Jahre auf den Erben über.