sind Streichhölzer ab 12,14,16 oder 18?
im kupsch (bayern) sind streichhölzer ab 12
im toom (bayern) sind die ab 16
und an der tankstelle sogar ab 18
=> was stimmt jetzt ?
9 Stimmen
8 Antworten
Es gibt -da bin ich mir zu fast 100% sicher- keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung, die etwas über eine Altersbeschränkung beim Verkauf von Feuerzeugen oder Zündhölzern aussagt. Zur Sicherheit habe ich noch einmal in den in Frage kommenden Gesetzen und Verordnungen nachgeschaut, dabei aber eine diesbezüglichen Aussagen gefunden. Es gilt: was nicht verboten ist, kann im Umkehrschluss als erlaubt betrachtet werden. Wenn ein Händler also den Verkauf von Zündhölzern verweigert, dann geschieht das allein auf den Willen des Händlers oder auf Grund eines Landesgesetzes.
Top-Antwort wenn man die unten genannte Ausnahme in Bayern dazunimmt.
Ein Händler ist nicht verpflichtet Waren (egal welche) an Kunden zu verkaufen. Theoretisch kann der Händler sogar 50jährigen den Verkauf von Streichhölzern verweigern.
Allerdings nur in Bayern, dort gibt es eine entsprechende Vorschrift.
In allen anderen Bundesländern gibt es dazu allerdings keine Vorgaben.
In österreich (bin österreicher) hab ich sie schon immer einfach so gekriegt. Dort gibts so weit ich weiß kein mindestalter
Die meisten verkaufen Streichhölzer ab 18 da sie sonst denken dass die Jugentlichen rauchen!!
meistens aber unterschiedlich!
mfg tobifree