Sind Nicht-Silikonfugen im Bad auch Wartungsfugen?
Hallo,
die eigentliche Frage steht schon oben:
Sind Nicht-Silikonfugen auch Wartungsfugen?
Wir haben zwei ältere Bäder bei uns im Haus, in einem ist jetzt ein Wasserschaden aufgetreten. Eine Sanitärfirma hat den Abfluss aus der Duschwanne als Übeltäter ausgemacht.
Gestern war ein Sachverständiger von der Versicherung da. Dieser bemängelte eine schadhafte Silikondichtung zwischen Wand und Duschwanne.
Hierzu muss man allerdings sagen, dass im Original bauseits eine feste Fuge aus dem gleichen Material wie zwischen den Fliesen zwischen unterster Fliese und Duschwanne verbaut ist, also im Original gar keine Silikonfuge vorhanden war.
Um das ganze pflegeleichter zu gestalten (die originale feste Fuge und die Kante der Duschwanne bildeten einen rechten Winkel, der unpraktisch sauber zu halten war) und aus optischen Gründen habe ich dort vor einiger Zeit eine Silikonfuge gezogen.
Diese neue Fuge hatte also für mein Dafürhalten allein kosmetische Zwecke, allenfalls sekundär, „zufällig“ eine abdichtende Wirkung.
Der Sachverständige möchte jetzt darauf hinaus, dass die Silikonfuge schadhaft war und wir uns deshalb an den Kosten für die Instandsetzung, die die Versicherung eigentlich tragen müsste, anteilig beteiligen, da nicht auszuschließen sei, dass nicht nur der Abfluss der Dusche undicht war, sondern möglicherweise auch eben die Fuge am Rand der Wanne.
Jetzt stellt sich natürlich für mich die Frage, ob auch eine solche feste Fuge aus Fugenweiß (oder was auch immer, es wurde professionell eingebaut) eine Wartungsfuge ist oder eben nicht. Gewartet haben wir diese Fuge nicht im Speziellen, da wir davon ausgingen, dass sie eben nicht aus Silikon und damit keine Wartungsfuge sei, offensichtliche Schäden konnte man nicht ausmachen. Zumal diese Fugenmasse fest wie Beton ist, also „mal eben“ erneuern wie eine Silikonfuge wäre da nicht drin gewesen – vermutlich nicht mal ohne Beschädigung der angrenzenden Fliesen.
Ich möchte natürlich grundsätzlich nichts erstattet haben, das mir nicht zusteht. Aber mir jetzt mangelnde Wartung einer Fuge, die eigentlich gar nicht da war und nicht hätte da sein müssen, zu unterstellen und damit Geld einzubehalten, obwohl wir (womöglich) keine Pflichtverletzung begangen haben, finde ich nicht in Ordnung. Deshalb bitte ich um eine Einschätzung – im Idealfall von einem Fachmann – ob auch diese feste Fuge eine Wartungsfuge ist, so dass wir hier unwissentlich ein Versäumnis begangen haben, oder ob es sich lohnt dagegen ggf. aufzubegehren. Eine Aussage der Versicherung haben wir noch nicht, bisher nur die Aussage des Sachverständigen.
Vielen Dank!
T3Fahrer
2 Antworten
Mal unabhängig ob eine Mörtelfuge eine wartungsfuge ist, was hat diese Fuge mit dem Schaden zu tun?
Wenn ich das richtig verstehe, war der Siphon unter der Dusche defekt. Was hat das mit der Abdichtung von der Dusche an die Wand zu tun?
Wenn er jetzt behauptet, dass dort beim duschen Wasser eindringt, führ doch die Dichtigkeit einfach vor.
Für diese Fuge darf es eigentlich keinen Anspruch an Wasserdichtigkeit geben, lediglich Wasserabweisend (und das ist Mörtel, ansonsten wäre dieser bei den restlichen Fugen auch nicht zulässig) muss die Fuge sein, da ja beim Duschen kein Wasser dort dauerhaft steht.
Sollte es hierzu eine Pflicht geben, so habe ich noch nie davon gehört.
Ja, wenn ein Schaden durch die defekte Silikonfuge entsteht, dann hat man seine Wartungspflicht verletzt. Dem war ja aber nicht so.
Und wenn es eine gusseiserne Duschwanne war, ist die auch so alt, das die ruhig Rost angesetzt haben darf. Bei einer Stahlwanne entsteht der Rost auf der Unterseite wenn die Schutzlackierung (meistens schwarz) beim ausbauen beschädigt wird.
Mal abwarten wie sich die Versicherung jetzt äußert. Als Vergleich steht noch eine identische abgedichtete Badewanne im gleichen Badezimmer und eine weitere in einem anderen Badezimmer im Haus, so dass die Versicherung selbige gegebenenfalls als Vergleichsstücke in Augenschein nehmen kann.
Dazu kommt noch, dass die Firma, die die Leckortung vorgenommen hat, eindeutig sagte, dass man die Zunahme der Bodenfeuchtigkeit zum Bereich des ehemaligen Abflusses hin deutlich nachweisen könnte. Mal abwarten…
Die Firmen sind leider alle samt dermaßen langatmig, einschließlich der Versicherung. Egal wie viel man da hinterher telefoniert und wie kurz ein Bericht sein muss, es dauert immer ewig. Allein der Bericht der Leckortung hat über zehn Tage zur Versicherung gebraucht. Und obwohl ich der Versicherung schon dargelegt habe, dass mir an einer unkomplizierten, schnellen und für alle Seiten möglichst finanziell gering belastenden Abwicklung gelegen ist (das sollte der Versicherung ja nun auch wichtig sein) zieht sich das dermaßen in die Länge, dass ich nur darauf warte, dass weitere Folgeschäden entstehen.
Wir haben zwei ältere Bäder bei uns im Haus, in einem ist jetzt ein Wasserschaden aufgetreten.
Um was für einen Schaden handelt es sich denn überhaupt?
Und was für eine Versicherung soll denn hier überhaupt zahlen?
Nach deinem Text muss man ja davon ausgehen, dass das Haus dir gehört!
Eine Sanitärfirma hat den Abfluss aus der Duschwanne als Übeltäter ausgemacht.
Was hat der Abfluss mit einer maroden Silikondichtung zu tun.
Ja, das Haus gehört mir.
Der Natursteinboden im Bad ist durchnässt und der Nässeschaden zieht sich sichtbar bis in den zufällig zur Zeit bei/nach Renovierungsarbeiten (noch) unbelegten Rohboden des angrenzenden Flurs - dadurch ist es überhaupt aufgefallen.
Involviert ist eine Wohngebäudeversicherung.
Was hat der Abfluss mit einer maroden Silikondichtung zu tun?
Das fragen wir uns halt auch - aber weil es theoretisch halt daran mit liegen können soll, stellte der Sachverständige in Aussicht, dass wir an der Schadenshöhe wohl mit beteiligt werden würden... Was mich halt auch ärgert, dass der Sachverständige sich halt plötzlich auch meint zum Schadenshergang äußern zu wollen, obwohl er durch die Versicherung nach Absprache mit mir eigentlich nur bestellt war, um festzustellen, ob der Natursteinboden wirklich raus muss, obwohl eine Fachfirma dies in Frage stellt - dazu wollte er sich wiederum nicht äußern... 🙄
Ich verstehe immer noch nicht, welcher Schaden bezogen auf die Wohngebäudeversicherung vorliegen kann.
Wasserschäden dürften doch nur bei Leitungswasserschäden versichert sein und da käme doch höchstens dies als Schadensursache in Betracht:
Eine Sanitärfirma hat den Abfluss aus der Duschwanne als Übeltäter ausgemacht.
Aber die Silikonfuge hat doch damit überhaupt nichts zu tun.
Du solltest mal den zuständigen Schadens-Sachbearbeiter deiner Gebäudeversicherer kontaktieren und mit diesem den Sachverhalt besprechen.
Alternativ einen RA (Versicherungsrecht) um Hilfe bitten.
Abwasser zählt offenbar zu Leitungswasser. Jedenfalls wäre der undichte Abfluss definitiv versichert, eine vermeintlich nicht überprüfte/regelmäßig überprüfte Fuge offenbar nicht.
Der Kontakt mit der Versicherung ist eine Katastrophe. Du hängst jedes Mal mindestens 20 Minuten in einer Warteschleife und hast dann jedes Mal einen anderen Mitarbeiter, der zum Fall aber gar nichts sagen darf, an der Strippe. Der persönliche Sachbearbeiter deines Falls ist nie telefonisch erreichbar und die immer hoch und heilig versprochenen Rückruf erfolgten nie… Und es ist nicht nur eine billige Online-Direkt-Versicherung, sondern ein etabliertes Unternehmen…
Dann rufe deinen Versicherungsvertreter an und bitte ihn um Hilfe.
Wenn dies auch nichts hilft, dann eine Beschwerde an den Vorstand/Geschäftsführer des Versicherungsunternehmens.
Ja, vielleicht mach ich das... Warte mal die letztendliche Rückmeldung der Versicherung ab...
Was die Silikonfuge angeht habe ich halt schon davon gehört, dass hier eine Beteiligung am Schaden erfolgen kann, wenn diese nicht regelmäßig gewartet beziehungsweise erneuert wird.
Problem an der Sache ist, dass die Duschwanne schon ausgebaut ist, da der Schaden dort eigentlich geklärt war durch eine Sanitärfirma und der Sachverständige auch nur kam, um zu begutachten, ob ein Natursteinboden im Badezimmer wirklich zwingend entfernt werden muss (woran wir nicht gelegen ist) oder ob selbiger nicht durch seine poröse Oberfläche einfach abtrocknen kann, ohne ihn zu entfernen.
Seine These, dass die Fugen undicht gewesen sein müssten, beruht darauf, dass die gusseiserne Duschwanne – die aus Platzgründen seit 3-4 Wochen draußen steht, unten drunter einen Rostansatz hat. Nicht dass es nicht zwischenzeitlich geregnet hätte… Abgesehen davon gab es ja unter der Duschwanne eine hochfeuchte Kammer, da ja der Abfluss undicht war, da mag Eisen rosten, ob es nun seitlich runter läuft oder verdampft und niederschlägt durch den undichten Abfluss. 🙄
Ich finde es halt auch grenzwertig, wenn er plötzlich eine Einschätzung zum Schadensbild abgibt, obwohl es eigentlich nur um Erhalt oder Entfernung der Bodenplatten ging beim Termin.