Sind Laserpointer in der Schule erlaubt?
hi, ich hab mal ne Frage, und zwar habe ich mir vor ca. 1,5 Jahren in China nen Laserpointer von Inova oder sowas gekauft. Keine Ahnung wie stark genau der ist aber schon relativ viel mW. Mir ist klar das das nicht ungefährlich ist und habe eigentlich keine Verwendung dafür und ihn nie benutzt weil ich für die Schule (Präsentation) nen einfachen von Amazon habe. Den einfachen habe ich allerdings nicht gefunden und habe dann den aus China für die Präsentation zum zeigen auf die Folie mit in die Schule genommen. Ein Lehrer hat ihn mir dann weggenommen weil er meinte das wär eine Waffe und ich dürfte den gar nicht besitzen. Daraufhin hat er den Laserpointer zur Schulleitung gebracht und der Schulleiter meinte er müsste sich mit der Polizei in Verbindung setzten ob ich den wieder bekomme oder nicht und was sonst noch passiert. Meine Frage ist jetzt, was passieren kann. Mir geht es nicht darum ihn wieder zu bekommen sondern einfach nur kein Stress zu bekommen weil ich habe ja nichts verbrochen, niemanden in die Augen geleuchtet oder so.
5 Antworten
Wie oft schon gesagt...
Einfuhr, Mitführen und natürlich der Betrieb in der Öffentlichkeit über 1mW als Pointerform und über 4,9mW als Optische Laserausgabegeräte (Showlaser etc) ist für Privatpersonen ohne Genehmigung verboten.
In der Schule darf die Leistung also auch nicht über 1mW liegen.
In den eigenen 4 Wänden darfst du ihn besitzen und betreiben wenn sichergestellt wird, das der Strahl nicht die Räumlichkeiten verlässt.
Da du ihn jedoch schon garnicht kaufen hättest dürfen und erst recht nicht mitführen hättest dürfen sieht es schlecht aus das du ihn noch bekommst.
Polizei wäre jetzt ein bissl hochgegriffen, aber die Sachgemäße Entsorgung dieser Mistdinger wäre ausreichend. Ich würde das sogar noch unterstützen :D. Gibt zu viele Pointerkiddies leider....
Am Gymnasium meines Sohnes waren Laserpointer auch strengstens verboten und wurden bei Erwischen weggenommen.
Es gab im Umfeld der Schule Unfälle, weil Schüler Autofahrer mit dem Laserpointer ins Gesicht geleuchtet hatten. Daraufhin patroullierte lange Zeit die Polizei um die Schule, hauptsächlich zu Schulschlusszeiten.
Wenn du das hier lesen möchtest, wird dir das einleuchten:
http://www.laserpointer-test.de/deutsche-rechtslage/
http://www.laserde.com/sind-blendende-laserpointer-in-deutschland-verboten.html
Du hast jetzt vermutlich niemanden gefährdet, und dieses auch nicht beabsichtigt, aber wie du ja weißt, schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass du zumindestens mit einer Geldstrafe rechnen kannst.
Der Lehrer, der dir den Pointer weggenommen hat, hat sicher auch einfach Angst gehabt. Wenn sich herausstellt, dass das eine harmlose Variante ist, dann wird sicher nicht groß etwas strafrechtliches passieren.
Erkundige dich mal nach der Haus- und Schulordnung, bzw. auch der Brandschutzverordnung für eure Schule. Eigentlich haben auch Schüler das Recht, das durchzulesen (müsstest du auf dem Sekretariat ausleihen können). Dann weißt du in Zukunft, was erlaubt ist, und was nicht. Nachdem dir das Pointerverbot nicht bekannt war, ist die Schule ja auch ihrer Pflicht nicht nachgegangen, die Schüler darüber zu informieren. Obwohl natürlich da immer noch die Geschichte mit der Unwissenheit, die nicht vor Strafe schützt, im Raum steht.... .
Auch mit einem harmlosen Pointer kannst du jemanden blenden, der dann wegen dir einen Unfall verursacht... .
Ich drücke die Daumen, dass es glimpflich aus geht.
Du hättest ihn fragen sollen, eig nicht erlaubt
Bei uns an der Schule ist es erlaubt und nicht von Regelwerk verboten.
Denke das ist von Schule zu Schule unterschiedlich
Das kommt auf die Intensität des Lasers an. Es gibt ja auch harmlose Laserspielzeuge für Katzen.
Hier kannst du nachlesen, welche Laser erlaubt, bzw. ungefährlich sind, und welche nicht:
http://www.laserde.com/sind-blendende-laserpointer-in-deutschland-verboten.html
Nop nicht erlaubt
Also es ist ja keine Waffe
Nicht direkt, aber man kann damit Menschen gefährden und verletzen.
Der Betrieb von Laserpointern als Ursache fahrlässiger Brandstiftung zieht nach § 306 StGB empfindliche Freiheitsstrafen nach sich.
Siehe den oberen Link in meiner Antwort...
Danke für den Link, allerdings ist der Laser nicht so stark, das es auf der Haut weh tut oder er nen Streichholz anzünden kann, geschweige denn einen Brand auslösen kann. Somit dürfte doch aber rechtlich nichts passieren weil da steht ja das sie nicht illegal sind und man strafrechtlich verfolgt wird wenn man jemanden blendet und das habe ich ja nicht.