Sind eigentlich Handschellen bei Detektiv Einsätzen erlaubt?
oder ist das Freiheitsberaubung?
9 Antworten
Verhaftet werden darf man nur auf der Grundlage eines von einem Richter ausgestellten Haftbefehls. Davon zu unterscheiden ist die vorläufige Festnahme, die jeder Mensch (dann auch Detektive) vornehmen darf, der einen anderen "auf frischer Tat" ertappt. Wenn also der Ladendetektiv auf seinem Monitor einen Diebstahl beobachtet, darf er den Täter vorläufig festnehmen (§ 127 Abs. 1 Strafprozessordnung):
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. StPO.
Generell hat tatsächlich jeder Detektiv nur dieselben Rechte wie jeder andere Bürger, weil das Gewaltmonopol beim Staat liegt (Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz). Dabei handelt es sich um eine Ewigkeitsklausel, die nicht abänderbar ist.
Notwehr oder Nothilfe wären nur ein Kriterium. Zur Durchsetzng der vorläufigen Festnahme - so die Voraussetzungen gegeben sind - wären Hilfsmittel der körperlichen Gewalt insoweit zulässig, als dass dadurch die flucht des Täters verhindert werden kann.
Bis zum Eintreffen der Ordnungshüter, ist dies durchaus statthaft und keinesfalls Freiheitsberaubung
Privatdetektive haben nur Jedermannsrechte. Also sie haben nicht mehr Rechte wie ich oder du. Zusätzlich werden sie von ihrem Auftraggeber mit dem Hausrecht ausgestattet. Alles zusammen erlaubt ihnen allerdings nicht, jemand ohne weiteres festzuhalten, zu fesseln oder Handschellen anzulegen. Sie dürfen zwar welche Tragen, allerdings nur als reine "Accessories", d.h. Schmuck oder zur präventiven abschreckung potentieller Deliquenten.
Privatdetektive haben nur Jedermannsrechte. Also sie haben nicht mehr Rechte wie ich oder du.
Das stimmt. Nur: auch du und ich haben das recht, eine Straftäter vorläufig festzusetzen, bis die Polizei eintrifft. Dazu gehört auch in ein Zimmer sperren oder fesseln, und natürlich sind Handschellen dafür geeignet.
Solche Maßnahmen müssen natürlich verhältnismäßig sein. Wenn der Täter nicht gewalttätig wird oder fliehen will, darf er nicht einfach so gefesselt werden. Und natürlich muss der Täter so schnell wie möglich der Polizei übergeben werden (also die herbeitelefonieren o.ä.).
Im Prinzip kannst du auch mit Handschellen rumlaufen, um die bei Bedarf einzusetzen. Nur wird ein Privatdetektiv naturgemäß häufiger in eine entsprechende Situation kommen als du und ich ;) Bzw. wenn er nur untreue Ehepartner fotografiert o.ä., wird der wohl auch ohne Handschellen rumlaufen.
Dass ist so nicht korrekt, sinngemäß steht im Gesetzestext, dass jeder Bürger in der Lage ist eine Straftat mit Angemessenen mitteln zu verhindern und den straftäter festzusetzen bis die Exekutive sprich Polizei anrückt
Im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe dürfte das durch das Gesetz gedeckt sein. Es muss aber von dem auf frischer Tat gestellten Straftäter eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben zu befürchten sein, z.B. beim Warten auf das Eintreffen der Polizei. Dabei spielt keine Rolle, ob man sich einem Strick, Handschellen, Kabelbinder oder anderen Hilfsmitteln bedient.
Bei Detektiv Einsätzen meinst du nun vermutlich einen Privat Detektiv... Privat Detektive haben ja wie jeder Bundesbürger das Recht andere zu verhaften oder bezw. für "verhaftet zu erklären". Allerdings wäre ich hier sehr vorsichtig dieses Recht aus zu üben....
Der Verhaftete kann es als Freiheitsberaubung ansehen und sich dagegen wehren. Falls er dann Blessuren davon trägt, wird vermutlich eine Anklage wegen Körperverletzung sehr schwer ab zu wenden sein.
Also statt selbst verhaften und Handschellen zu verwenden würde ich lieber sofort die Polizei rufen.
Franziska, du meinst es richtig, hast aber bei der Formulierung etwas verknotet!