Sind diese Buchungssätze zum Jahresabschluss korrekt?

3 Antworten

Zu 1) ist keine ARAP einzustellen. Du hast nichts gezahlt. 

Im Gegenteil, du hast eine Forderung gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2.200 CHF.

ZU 1.: Es ist nur für 3 Monate eine aktive Rechnungsabgrenzung zu bilden, nämlich für Oktober bis Dezember.

Die Zinsen zum 30.9. wurden ja bezahlt.

Hinweis: Wenn das Darlehn schon ein Jahr vorher bestanden hatte, musste die Abrenzung schon im Vorjahresabschluss gebildet werden und über den Saldovortrag erfasst werden. Dann wäre keine Buchung mehr nötig.

Zu 2.: Richtig.

Zu 3.:Es gibt kein Ertragskonto "Debitorenverluste".

In Deutschland gibt aber das Konto "Erträge aus der Verminderung der Pauschalwertberichtigung zu Forderungen".

Nebenbei: Was ist mit der Minderung der Debitoren?

Sind die in der laufenden Buchhaltung erfasst?

Hier können sie jedenfalls nicht gebucht werden, denn das Gegenkonto ist nicht bekannt, und die Konten Kasse, Bank usw. werden ja wohl schon abgestimmt sein.

Zu 4.: Richtig.

Zu 5. und 6.: Richtig.

Zu 7. Richtig

Zu 8.: Dafür ist ein Aktivkonto "Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe vorhanden.

Die Erhöhung des Heizölbestandes wird über dieses Konto gebucht- Gegenkonto Heizkosten, Heizöl oder ähnlich.

Die Abschlussbuchungen werden in Deutschland nicht gebucht.

Das wäre bei den Geldkonten (Kasse, Bank) auch nicht nötig.

Sabrina79 
Beitragsersteller
 16.04.2015, 11:38

Danke vielmal für dein schnelles Feedback!

Ich habe leider noch Nachfragen :)

zu 1.:

Heisst das, dass die Buchung falsch ist?

Die 2200 (4 % von 220 000 = 8800, das geteilt durch 4, weil nur 3 Monate) wären dann doch korrekt, oder?

zu 3.:

Hier verstehe ich leider nicht, was ich tun muss. Weitere Infos (Minderung der Debitoren) habe ich nicht.

zu 8.:

Hier ist also keine PRA nötig? Und es gibt eine einfache Buchung Roh-, Hilfs- und Betriebsstoff / Verbindlichkeiten LL 3000 ?

Helmuthk  16.04.2015, 12:07
@Sabrina79

Zu 1: Stimmt, ich hatte mich verrechnet.

Zu 3: Buchung "Delkredere an Herabsetzung der Pauschalberichtigung auf Forderungen".

Nachrichtlich: Bei einer Erhöhung der Forderungen und damit auch des Delkrederes Wäre die Buchung: "Einstellung in die Pauschalwertberichtigungauf Forderungen an Delkrede."

Zu 8: Warum an Verbindlichkeiten aus LL? Das Heizöl war doch wohl bezahlt?

Deshalb wie von mir geschrieben: An Aufwand (Heizöl).

Sabrina79 
Beitragsersteller
 20.04.2015, 07:13
@Helmuthk

Ok, alles klar. Danke vielmal!

2. Sonstige Forderungen an Zinsertrag 2200