Sind diese Buchungssätze zum Jahresabschluss korrekt?
Hallo liebe Mithelfer,
ich hänge hier an einer Aufgabe zu Rechnungswesen und bräuchte Unterstützung. Könnt ihr auf folgende Geschäftsfälle bitte einen Blick werfen und meinen Buchungssatz dazu kontrollieren?
Es geht Geschäftsfälle einer mittelgrossen Unternehmungsberatung ABC und per 31.12.20_3 ist der Jahreabschluss zu erstellen:
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Gegenüber der Tochtergesellschaft besteht eine Darlehensforderung, CHF 220'000.--, Zinssatz 4%, Zinstermin 30.09. ARA / Zinsertrag 2200
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Dem Verband XY wurden Beratungsleistungen von CHF 4'000.- erbracht, die noch nicht verbucht wurden. Debitoren / Honorarertrag 4000
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Der Debitorenbestand hat um CHF 10'000.- abgenommen, der Delkrederesatz beträgt – wie im Vorjahr – 5%. Delkredere / Debitorenverluste 500
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Die Konkurrentin ZZ Treuhand GmbH hat wegen einer angeblichen Verletzung des lauteren Wettbewerbs gegen die Unternehmungsberatung ABC beim Bezirksgericht eine Klage eingereicht. Das Prozessrisiko wird auf maximal CHF 40'000.- geschätzt. Prozessaufwand / Rückstellungen 40 000 Rückstellungen / Schlussbilanz 40 000
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Die Miete für 2 Monate für die Geschäftsräume beträgt CHF 18'900 und wird jeweils am 30. der ungeraden Monate (also Januar, März etc.) im Voraus entrichtet. ARA / Raumaufwand 9450 Schlussbilanz / ARA 9450
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Mietzinsguthaben gegenüber Untermieter HHH-Verband , CHF 900.-. ARA / Mietertrag 900
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Rückstellung für Ertragsteuern des abgelaufenen Jahres, CHF 22'000. Steueraufwand / Steuerrückstellungen 22000
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Zunahme des Heizölbestandes, CHF 3'000. PRA / Raumaufwand (oder Heizölaufwand) 3000
Sind diese Buchungen korrekt? Und gehören bei solchen Aufgaben immer noch die Abschlussbuchungen dazu, wie z. B. bei Nr. 5?
Danke vielmal im voraus für eure Hilfe!
3 Antworten
Zu 1) ist keine ARAP einzustellen. Du hast nichts gezahlt.
Im Gegenteil, du hast eine Forderung gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2.200 CHF.
ZU 1.: Es ist nur für 3 Monate eine aktive Rechnungsabgrenzung zu bilden, nämlich für Oktober bis Dezember.
Die Zinsen zum 30.9. wurden ja bezahlt.
Hinweis: Wenn das Darlehn schon ein Jahr vorher bestanden hatte, musste die Abrenzung schon im Vorjahresabschluss gebildet werden und über den Saldovortrag erfasst werden. Dann wäre keine Buchung mehr nötig.
Zu 2.: Richtig.
Zu 3.:Es gibt kein Ertragskonto "Debitorenverluste".
In Deutschland gibt aber das Konto "Erträge aus der Verminderung der Pauschalwertberichtigung zu Forderungen".
Nebenbei: Was ist mit der Minderung der Debitoren?
Sind die in der laufenden Buchhaltung erfasst?
Hier können sie jedenfalls nicht gebucht werden, denn das Gegenkonto ist nicht bekannt, und die Konten Kasse, Bank usw. werden ja wohl schon abgestimmt sein.
Zu 4.: Richtig.
Zu 5. und 6.: Richtig.
Zu 7. Richtig
Zu 8.: Dafür ist ein Aktivkonto "Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe vorhanden.
Die Erhöhung des Heizölbestandes wird über dieses Konto gebucht- Gegenkonto Heizkosten, Heizöl oder ähnlich.
Die Abschlussbuchungen werden in Deutschland nicht gebucht.
Das wäre bei den Geldkonten (Kasse, Bank) auch nicht nötig.
Zu 1: Stimmt, ich hatte mich verrechnet.
Zu 3: Buchung "Delkredere an Herabsetzung der Pauschalberichtigung auf Forderungen".
Nachrichtlich: Bei einer Erhöhung der Forderungen und damit auch des Delkrederes Wäre die Buchung: "Einstellung in die Pauschalwertberichtigungauf Forderungen an Delkrede."
Zu 8: Warum an Verbindlichkeiten aus LL? Das Heizöl war doch wohl bezahlt?
Deshalb wie von mir geschrieben: An Aufwand (Heizöl).
Ok, alles klar. Danke vielmal!
2. Sonstige Forderungen an Zinsertrag 2200
Danke vielmal für dein schnelles Feedback!
Ich habe leider noch Nachfragen :)
zu 1.:
Heisst das, dass die Buchung falsch ist?
Die 2200 (4 % von 220 000 = 8800, das geteilt durch 4, weil nur 3 Monate) wären dann doch korrekt, oder?
zu 3.:
Hier verstehe ich leider nicht, was ich tun muss. Weitere Infos (Minderung der Debitoren) habe ich nicht.
zu 8.:
Hier ist also keine PRA nötig? Und es gibt eine einfache Buchung Roh-, Hilfs- und Betriebsstoff / Verbindlichkeiten LL 3000 ?