SF - Einstufung bei Ausländern
Hall zusammen,
ich wollte fragen, ob sich jemand mit SF - Eistufung bzw. Einstieg beim Ausländer auskennt?
Ich als Tscheche möchte jetzt mein Auto in Deutschland anmelden. Womit muss man so ungefähr rechnen? 30 Jahre alt, 12 Jahre Schein, bis Dato keine Versicherung in D.
Werden die Jahre berücksichtigt, oder wird es eine Neulingeinstieg oder sogar soll man lieber noch mit Ausländerzuschlag rechnen?
Natürlich werde ich mich an irgendwelechen Verteten wenden, aber so vorab Info für besserer Vorstellung wäre schon hilfreich.
Danke und Gruss
5 Antworten
Man muß irgendwie nachweisen können wie viele Jahre man fahrpraxis hat und wie viele Jahre man seit dem letzten unfall gefahern ist.
Das hat mit "Ausländerzuschlag" nichts zu tun, es ist naturgemäß schwieriger die notwendigen Beweise zu erbringen. Wenn man früher noch nie versichert war, dann hat man keine Chance so einen Nachweis zu bekommen.
Ich bin nach meinem Führerschein lange Zeit Firmenwagen und "Sponsored by Daddy" gefahren. Auch ich hatte keinen Nachweis. Ich konnte denen nur zeigen dass ich den Führerschein schon einige Jahre hatte. Natürlich habe ich dann zuerst extrem viel zahlen müssen, aber nach genau einem Jahr gingen die Beiträge rapide abwärts da ich die ganze Zeit Unfallfrei gefahren bin.
Macht man noch alle anderen Versicherungen (Privathaftpflicht, Rente, Hausrat, ...) bei der selben versicherung, so bekommt man Prozente auf alle versicherungen. Damit ist die Autoversicherung nicht mehr so teuer als wenn man den billigsten Anbieter aus dem Internet benutzen würde. Auch alle anderen Versicherungen sind dann entsprechend billiger!
Im Verhältnis Deutschland ./. Frankreich werden die SF Stufen gegenseitig anerkannt. Man benötigt allerdings eine Bescheinigung der letzten Versicherung, dann allerdings kann man den Vertrag mit der SF-Stufe nicht mehr einen nahen Angehörigen überlassen.
Also beim Umzug ins Ausland SF mitnehmen oder den Vertrag jemanden überlassen und wieder frisch anfangen
wenn Du drei Jahre einen deutschen Führerschein hast, beginnst Du mit SF 1/2 = 140%.
Vielleicht kommt für Dich die "Ehegattenregelung" in Frage, die viele Versicherer auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften akzeptieren. Das ist das ggf. sogar SF2= 85%.
Die Anerkennung schadenfreier Jahre ausländischer Versicherer ist grundsätzlich möglich, die Versicherer müssen das aber nicht anerkennen.
Früher hat man die Ostblockländer in der Regel nicht anerkannt, nur Versicherungszeiten aus dem westlichen Europa aber mit der EU Erweiterung hat sich das vielleicht geändert.
Schadenfreie Jahre können von jedem beliebigen Vertrag weltweit übertragen werden. Die meisten Versicherungen erkennen dieses an.
Dazu benötigst Du eine Bestätigung Deiner alten Versicherung über die Anzahl der schadenfreien Jahre sowie einer beglaubigten deutschen Übersetzung.
ich glaube doch, es ist kein SFR-Übertrag wie wir es innerhalb Deutschlands kennen, sondern nur eine Bescheinigung über die schadenfreie Zeit. Zur Anerkennung sind die Gesellschaften nicht verpflichtet, aber wenn man 2-3 nett fragt, wird sicher eine dabei sein, die darauf eingeht.
ich glaube das muss man nachweisne können i.wie
das stimmt...nur aufpassen das auch diese bescheinigung nicht verloren geht...die bekommst du nicht mehr