Sexualgesetz in der Schweiz
Hallo ,
bei dem Gesetz in der Schweiz bin ich etwas aufmerksamer geworden.
Müssen da bei jedem Alter immer 3 Jahre dazwischen liegen Mir ist klar das es wenn beide 18 sind es kein Schutzalter mehr gibt.
Aber wenn jetzt zum Beispiel jemand 16 ist und der Freund 20.
Gilt da dann dieses Gesetz wo man sich strafbar machen kann ?
Danke im Voraus ! ;)
5 Antworten
In der Schweiz gilt Schutzalter 16, wer also 16 ist, darf mit allen die älter sind vom Gesetzt her, Sex haben. ( Die Eltern könnten das aber durchaus verbieten.)
Wenn einer der Partner , oder auch beide, jünger sind, dürfen nicht mehr als 3 Jahre Altersunterschied sein. ( Geburtsdatum beachten)
Hallo ,ja ich denke schon dass der 20 jährige sich strafbar macht er ist erwachsen trägt die ""macht"" über sich selber aber das 16 jährige mädchen hat noch Eltern aber wenn wir ehrlich sind liebe hat keine grenzen ❤❤ ps is auch hier in Deutschland so ;) Schlaf gut
Ne immer schön ......
Wer 16 oder älter ist, hat die Schutzaltersgrenze bereits überschritten, quasi ist alles erlaubt, wenn man nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis steht (z. B. Lehrer - Schüler).
Für unter 20-jährige gibt es eine Ermessensklausel im Gesetz:
3.1 Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder ist die verletzte Person mit ihm die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen. 4. Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
nö du bist ja schon 16 und wenn deine eltern nichts dagegen haben, wenn du unter 16 bist darf es nur 3 jahre betragen. Bin mir nicht sicher aber denke so ab 12-
12-... ergo darf der partener nur 15 sein- 13 - 16, 14- 17, 15-18, ps du musst natürlich deinen geburtstag den 16 schon gehabt haben. ansonsten gilt es noch zu 15 gesetzlich.