Sex Gesetze in Deutschland?

10 Antworten

Strafbar wären sexuelle Handlungen i.S.v. § 182 Abs. 3 StGB wenn du als über 21-Jähriger die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen 14/15-Jährigen gegenüber dir ausgenutzt hättest.

Allgemein, jedoch ausdrücklich nicht auf deinen Sachverhalt bezogen, kann man zu § 182 Abs. 3 StGB sagen:

"Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" heißt, dass man die Tragweite und Bedeutung einer konkreten sexuellen Handlung, die eigene Veranlagung sowie die eigene sexuelle Ausrichtung und mögliche Gefährdungen erkennen kann und man somit in der Lage ist, dementsprechende, freiverantwortliche Entscheidungen zu treffen (s. BeckOK StGB, § 182 StGB, Rn. 10; Schönke/Schröder § 182, Rn. 13a m.w.N.).

Weder das Alter von 14/15 allein, noch bloße sexuelle Unerfahrenheit reichen aus, um das Fehlen zu bejahen (s. Beschlüsse BGH 2 StR 555/07 und 3 StR 317/11).

Ein Ausnutzen kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn der Erwachsene dominant und manipulativ auftritt und so auf die 14-/15-jährige Person unlauter Einfluss nimmt, dass es diesem Jugendlichen aufgrund dessen altersbedingter Unreife erschwert wird, eine freiverantwortliche Entscheidung zu treffen (s. BGH, Urteil 3 StR 83/17 m.w.N.).

Ob der Tatbestand bei § 182 Abs. 3 StGB erfüllt ist, hängt stets sehr vom Einzelfall ab, nämlich vom konkreten Verhältnis von erwachsener Person zu jugendlicher Person und individueller Reife der jugendlichen Person und Handlungsweisen der erwachsenen Person. Die Reife ist i.d.R. eine Gutachterfrage im Strafprozess. Daher lässt sich in einem Forum keine zuverlässige Aussage darüber treffen, ob eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift infrage kommt.

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Da du möglicherweise Beschuldigter im Ermittlungsverfahren wegen eines evtl. (schweren!) Sexualdelikts (§ 177 StGB) bist, wäre es sinnvoll, wenn du dir sehr zeitnah Gedanken darüber machst, ob und falls ja, welchen Strafverteidiger (sinnvoll: Fachanwalt für Strafrecht mit Erfahrungen im Sexualstrafrecht) du beauftragen willst. Bei der Bundesrechtsanwaltskammer gibt es z.B. weiterführende Informationen und dort kannst du einen entsprechenden Anwalt im amtlichen Anwaltsverzeichnis suchen.

Wenn das Mädchen bei ihrer Aussage bleibt, dann ist zumindest der Vorwurf der Vergewaltigung unhaltbar.

Trotzdem kann eine Strafbarkeit nach §182 Abs. 3 StGB gegeben sein:

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. [...]
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Dazu muss aber die Gegenseite erst einmal beweisen, dass bei dem Mädchen tatsächlich die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt bzw mangelhaft ist.

ABER: Du bist Moslem und kennst die islamischen Moralvorstellungen! Ihre Familie sieht jetzt evtl das Mädchen (wenn nicht sogar die ganze Familie) als "entbehrt" an und setzt sie ggfs unter massiven Druck, zwecks "Ehrenrettung" eine Falschaussage zu machen.

Ich denke, du weißt wie der einzig ehrenvolle Ausweg aussieht, oder?

verreisterNutzer  15.06.2020, 13:20
Dazu muss aber die Gegenseite erst einmal beweisen, dass bei dem Mädchen tatsächlich die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt bzw mangelhaft ist.

Das scheint nicht der Fall zu sein. Außerdem reicht es nicht einmal, dass die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt, das Fehlen müsste auch noch ausgenutzt werden, was bei der Überrumpelung zum Spontansex, aber nicht bei einer Beziehung der Fall ist.

Ich denke, du weißt wie der einzig ehrenvolle Ausweg aussieht, oder?

Aus dieser Religionsgemeinschaft mitsamt ihrer bescheuerten Moralvorstellungen austreten?

TheJudgement  15.06.2020, 18:27
Dazu muss aber die Gegenseite erst einmal beweisen, dass bei dem Mädchen tatsächlich die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt bzw mangelhaft ist.

Mit Gegenseite meinst du die Staatsanwaltschaft? ;-)

Ich denke, du weißt wie der einzig ehrenvolle Ausweg aussieht, oder?

Wie sieht er denn aus?

ComeOBackGF  15.06.2020, 14:19

"ABER: Du bist Moslem und kennst die islamischen Moralvorstellungen! Ihre Familie sieht jetzt evtl das Mädchen (wenn nicht sogar die ganze Familie) als "entbehrt" an und setzt sie ggfs unter massiven Druck, zwecks "Ehrenrettung" eine Falschaussage zu machen.

Ich denke, du weißt wie der einzig ehrenvolle Ausweg aussieht, oder?"

Man sollte echt mal in Betracht ziehen bei dir einen Exorzismus auszuführen. :)

KaanCan112 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 13:21

Ja, ich weiss aber Sie wollte das umbediengt selbst haben. 🤷🏻‍♂️

Es ist legal und erlaubt wenn der sex einvernehmlich ist und wenn der/die sex partner/in mindestens 14 ist. Unter 14 ist man sowieso nicht strafmündig... Also wenn alles einvernehmlich war kann dir nix passieren wenn sie das bestätigt

KaanCan112 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 13:01

Ja, Sie hat vor der Polizei ihre Einverständnisse gegeben.

KaanCan112 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 13:04
@Oliver666742

vielen Dank 👍🏻😘

Nein alles gut. Ist nicht verboten.

KaanCan112 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 12:54

Vielen vielen Dank 🙏😊

Ohm man das ist illegal...

Ab 14 ist Geschlechtsverkehr mit unter 18 jährigen legal ab 16 mit jedem mit dem man will...

Aber um ehrlich zu sein selbst schuld 14 ist doch fast noch ein Kind und du bist ein erwachsener Mann...

verreisterNutzer  15.06.2020, 13:03

Das ist einfach nur falsch.

Anonym2993022  15.06.2020, 13:05
@verreisterNutzer

Ne aber ich wusste das sowas kommt...

Liegt ein Altersunterschied von zwei oder drei Jahren vor, so wird dies nicht als Missbrauch angesehen. Ein 14-jähriges Mädchen darf beispielsweise Geschlechtsverkehr mit einem 17-jährigen Jungen haben. Gleiches gilt für Mädchen und Jungen, die beide zwischen 16 und 18 Jahre alt sind.

https://www.bussgeldkatalog.net/jugendschutzgesetz-sex/

Es kommt immer auf den Einzelfall an aber bei so einem Unterschied werden Konsequenzen folgen...(hoffentlich)

verreisterNutzer  15.06.2020, 13:08
@Anonym2993022

Das ist ebenfalls, zumindest in Deutschland, falsch.

Diese Seite, die du verlinkt hast, ist voller Fehler.

Sex ist ab 14 prinzipiell mit jeder über 14 jährigen Person erlaubt. Es darf nur keine erwachsene Person eine jugendliche für den Sex bezahlen, eine Zwangslage ausnutzen oder in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen.

§ 182 StGB

RobertLiebling  15.06.2020, 13:11
@Anonym2993022

Ich würde halt direkt ins Gesetz schauen, nicht das, was irgendwelche Seiten daraus machen.

Das wäre dann der § 182 StGB.

Der Gesetzgeber sieht die "Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" bei jedem normal entwickelten 14-Jährigen als grundsätzlich gegeben an.

pupsnase2  15.06.2020, 13:12
@Anonym2993022
Ab 14 ist Geschlechtsverkehr mit unter 18 jährigen legal ab 16 mit jedem mit dem man will...

Nein lies nochmal deinen Link genau

https://www.bussgeldkatalog.net/jugendschutzgesetz-sex/

** jedoch nur erlaubt, wenn beide miteinander schlafen wollen, kein Geld für Sex verlangt wird oder eine Zwangslage des Partners ausgenutzt wird
*** jedoch nur erlaubt, wenn der Ältere der beiden die “fehlende sexuelle Selbstbestimmung” der jüngeren Person nicht ausnutzt
Anonym2993022  15.06.2020, 13:13
@verreisterNutzer

Das steht auch so auf der Website... nur steht da eben auch das der Altersunterschied nicht zu groß sein darf...

verreisterNutzer  15.06.2020, 13:13
@Anonym2993022

Diese Webseite ist immer noch falsch. Es gibt etliche Gerichtsurteile, die dich widerlegen.

TheJudgement  15.06.2020, 18:22
@Anonym2993022

Der Inhalt dieser Webseite, samt der Tabelle ist falsch. Diesen hanebüchenen Unfug am besten direkt wieder vergessen und diese Webseite auch. Da kräuseln sich einem ja die Zehennägel...