SEPA-Lastschrift möglich bei Vereinsmitgliedsbeiträgen?
In der Vereinssatzung steht: "Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge kann sowohl bar als auch per Überweisung erfolgen". Folgt daraus, dass ein SEPA-Lastschriftmandat nicht möglich ist? Muss ich also als Schatzmeister immer zur Überweisung des Beitrags bitten?
4 Antworten
Eine SEPA-Lastschrift ist in Vereinen möglich; wenn es Pflicht sein soll, ein SEPA-Mandat zu erteilen, dann muß es in der Satzung stehen.
Aufgrund der Satzungsregelung kann das Lastschriftverfahren eben nur angeboten werden - die Mitglieder müssen es aber nicht machen.
Es gibt beides. Also unser Turnverein zieht nur über SEPA ein, war allerdings ein Akt. Das muss dann in der Satzung stehen und im Aufnahmeantrag mit Angabe der Bankdaten. Zusätzlich ist ein Hinweis gefordert, dass man den Beitrag zurückfordern kann. Gibt es aber Unterlagen bei den Banken mit Mustertexten. Ein befreundeter kleinerer Verein in der Nachbarschaft vertraut darauf, dass die (meist älteren) Mitglieder treu und brav selbst zahlen. Solange das funktioniert, hat der Kassierer nicht so viel Arbeit. Bei SEPA müssen auch das Einzugsverfahren und die Einzugsdaten in die Satzung.
Wenn Du Dir die Arbeit machen möchtes, die Vereinsbeiträge per Basis-Mandat einzuziehen...
Hinweis: Du brauchst zwischenzeitlich a) ein PC-Programm, um die Daten per Sepa-Mandat einziehen zu können. Lastschriftzettel gibt es nicht mehr. b) eine Vereinbarung mit Eurer Hausbank, dass Du dort Lastschriften einziehen darfst. (denk auch dran, dass Kosten anfallen, wenn die Lastschrift mangels Deckung, falscher Kontoangaben oder Konto erloschen zurückgeht. c) von jedem einzelnen Mitglied ein Sepa-Mandat nach Formblatt, der dieses neu unterzeichnen muss. Ersatzweise kannst Du auch jedes Mitglied anschreiben und formell mitteilen, dass die bestehende Einzugsermächtigung - sofern vorhanden - jetzt als Sepa-Basis-Mandat gewertet wird und die Beiträge jeweils zum.... (Termin nennen!) eingezogen werden. (nennt sich auch Pre-Notifikation, die zwingend erforderlich ist).
Aus meiner Vereinspraxis: Wenns ein kleiner Verein ist: sammel die Gelder auf der Jahreshauptversammlung ein.
Muss ich also als Schatzmeister immer zur Überweisung des Beitrags bitten?
du wirst den Beiträgen ständig hinterherlaufen müssen,
die Vereinssatzung müsste diesbzgl. auf Bankeinzug geändert werden
wieso?
"Es gibt Rechnungen, die regelmäßig anfallen – zum Beispiel für Strom, Internet oder Versicherungen. Mittels des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens ziehen Zahlungsempfänger das Geld von Ihrem Konto ein – sofern Sie dies gestatten. Als Kunde müssen Sie sich dann nicht mehr darum kümmern und zahlen immer pünktlich."