Selbstständig machen Geschäftsadresse beliebig wählbar?
Hey kann ich die Adresse von einem Familienmitglied oder Kollegen nutzen? Möchte die Adresse zum Zweck meiner Geschäftsadresse nutzen für briefempfsng. Oder ist sowas garnicht möglich?
4 Antworten
Das hängt ein wenig mit dem zusammen, was du in deiner Selbstständigkeit machen oder anbieten möchtest. Es gibt durchaus Freelancer im IT Bereich,die eine virtuell Geschäftsadresse nutzen.
In der Gewerbeanzeige musst du als Einzelunternehmer angeben:
- deine Meldeanschrift
- die Anschrift deiner Niederlassung (Firmensitz) und
- die Betriebsstätte (wo tatsächlich gearbeitet wird)
Das kann alles zusammen fallen, muss aber nicht. Dein Unternehmen muss aber vor Ort zu finden sein.
In deinem Fall könntest du deinen Firmensitz bei einem Freund anmelden, wenn der einverstanden ist und dein Name dort auch zu finden ist. Dann müsstest du aber zusätzlich den Ort als unselbständige Zweigstelle anmelden, an dem du tatsächlich arbeitest (Meldeanschrift?).
Im Impressum würde dann nur der Firmensitz auftauchen.
Bitte besuche ein Existenzgründerseminar. Dort bekommst du alle wichtigen Informationen um die Selbständigkeit ausüben zu können.
Deinen "Firmensitz" wählst, ist allein Dir überlassen. Der Herr Mercedes kriegt seine Post ja auch nicht an seine Privatadresse.
Ja klar, dürfen sie auch. Er gibt ja eine (ladungsfähige) Adresse an. Wenn die bei seinem Kumpel oder Freund ist, dann ist das so. Kann jeder Geschäftsräume anmieten, wo er will.
Die geschäftlichen Räume sind dann typisch seine Adressen. Ich habe den TE anders verstanden. Er möchte eine fremde Adresse angeben, aber irgendwo anders seiner Selbstständigkeit nachgehen.
Meine GmbH hat auch geschäftliche Räume angemietet und diese sind auch Sitz der Gesellschaft. Da könnte ich nicht eine andere Adresse angeben, zumindest nicht für die Behörden. Nehmen wir die Gewerbesteuer, die wird in der Gemeinde erhoben, in der man tätig ist.
Dauer gilt immer noch das, was ich oben schrieb: es hängt von den konkreten Gegebenheiten ab.
Lesetipp dazu: https://www.frag-einen-anwalt.de/Gewerbe-mit-gemieteter-Geschaeftsadresse-virtuelles-Buero-gruenden--f308960.html
Einem virtuellen Büro steht prinzipiell nichts im Wege, keine Frage.
Ja, da bin ich bei Dir. Sollte man halt wissen, das der Poster genau gemeint hat damit. Vermutlich will er nur nicht seine Privatadresse preisgeben.
So einfach ist das leider nicht. Denn Finanzamt und Gewerbeaufsicht möchten schon genau wissen, wo der Sitz des Geschäftes ist.