SCHWESTER SUSPENDIERT FÜR FEUER DAS SIE NICHT GELEGT HAT!!!?

Brief der Schule - (Schule, Recht, Lehrer)

15 Antworten

Da müssen deine Eltern zur Schule hingehen. Hier steht Aussage gegen Aussage. Sonst würde ich das noch dem Schulamt melden und gegebenenfalls zu einem Anwalt gehen.

Sellima 
Beitragsersteller
 08.12.2016, 13:49

danke sehr...

Besser wäre es, wenn Deine Eltern hier zur Schulleitung gingen. Zumindestens sollten sie bei diesem Gespräch zugegen sein.

Sellima 
Beitragsersteller
 08.12.2016, 11:31

Ok, aber was denkst du, was das beste wäre, das meine Eltern sagen könnten? Meine Eltern waren noch nie in so einer Situation. Ich würde ihnen gerne Tips geben.

wilees  08.12.2016, 11:34
@Sellima

Selbst wenn Du mit Deinen Eltern dorthingehst und noch einmal die vorherige Geschichte aufgreifst und die Aussage in den Raum stellst, dass die besagte Zeugin Deine Schwester nur beschuldige, um ihr zu schaden - aber Deine Eltern sollten dabei sein. Ihr könnt doch vorher absprechen, wer von Euch spricht. Nur wenn Deine Eltern mit dorthingehen, hat dies deutlich mehr Gewicht.

Sellima 
Beitragsersteller
 08.12.2016, 11:36
@wilees

okey, VIELEN DANK!

WOW erstmal 😳
Ich würde sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen der ein Schreiben an die Schule aufsetzt und mir zur Seit steht. Ich bin fassungslos 😳 Das soll eine Schuldirektorin sein? Schreibt Euch bitte alles auf was passiert mit dem Datum und Uhrzeit usw... ich würde auch nicht unbedingt alleine hingehen denn ich stelle mir nur vor es wäre meine Kleine Schwester... ich wäre ausgeflippt 😬
Viel Glück  

MickyFinn  08.12.2016, 11:32

Ehm... warum wird denn alles geschluckt was behauptet wird?

jetta1991  08.12.2016, 11:33

Wie meinst Du das?

MickyFinn  08.12.2016, 11:56
@jetta1991

Sie meinen Folgekommentar auf meine Antwort.

MickyFinn  08.12.2016, 12:28
@jetta1991

Übrigens ... -.-

Schau doch mal ihr ausgesuchtes Themengebiet... sie wählt ,,Anwalt" und fragt was sie tun kann.

Sellima 
Beitragsersteller
 08.12.2016, 13:41
@MickyFinn

@MickeyFinn deine Auffassungsgabe lässt zu wünschen übrig. Das Themengebiet "Anwalt" habe ich bewusst ausgewählt, weil ich mir nicht sicher war, ob dies wirklich ein Fall ist, wo es notwendig ist, einen Anwalt einzuschalten.

Du tust mir Leid, das du bevor du was schreibst, nicht in der Lage dazu bist zu Denken. 

Eine schriftliche Zeugenaussage liegt vor, nicht mündlich und das ist rechtskräftig. Wenn die angebliche Zeugin einen Meineid geschworen hat, dann hätte es ein Nachspiel, aber so sieht es danach aus, dass Deine Schwester es getan hat. Vielleicht war das auch eine Mutprobe und es waren noch andere daran beteiligt. Ein Feuerzeug kann ihr auch ein anderer gegeben haben und es hinterher weg geworfen haben. Also für Deine Schwester sieht es nicht gut aus. Da wäre wohl ein Besuch beim Anwalt fällig, der Deine Eltern aufklärt zweck Kosten des Schuleigentums und des Verweis Deiner Schwester. Außerdem hast Du Dich da nicht einzumischen, Du bist die Schwester und Du bist nicht neutral, Du siehst die Dinge von einer ganz anderen Seite. Daher solltest Du Dich raushalten und das durch Deine Eltern und dem Rechtsanwalt klären.

AalFred2  08.12.2016, 13:01

Da ist gar nichts rechtskräftig und einen Meineid gibt es da auch nicht.

Sellima 
Beitragsersteller
 08.12.2016, 12:37

okey, danke für den Tipp.

Du bist nicht der Erziehungsberechtigter deiner Schwester.

Das müssen deine Eltern machen.

Außerdem wird dann eh wegen Brandstiftung ermittelt werden und dann wird die Sache meisten auch herauskommen, wer dafür verantwortlich war.

Zuerst steht deine Schwester in Verdacht. Das reicht aus um sie nach dem § 82 Abs 7 HSchG zu suspendieren.

Zitat:

Ordnungsmaßnahmen nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 bis
7 dürfen nur bei besonders schweren Störungen des Schul- oder
Unterrichtsbetriebs oder schwerer Verletzung der Sicherheit beteiligter
Personen und dadurch bedingter anhaltender Gefährdung von Unterricht und
Erziehung der Mitschülerinnen und -schüler angewendet werden. 3Neben
Maßnahmen des Straf-, Ordnungswidrigkeiten- oder Kinder- und
Jugendhilferechts dürfen Ordnungsmaßnahmen nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 bis 7
nur angewendet werden, wenn sie zusätzlich erforderlich sind und den
Zwecken der anderen Maßnahmen nicht entgegenstehen.

Aber DU kannst da gar nichts machen.

Sellima 
Beitragsersteller
 08.12.2016, 11:41

okey... danke trotzdem. Ich finde es aber trotzdem hilfreich, weil ich so meinen Eltern sagen kann, was das beste ist, das sie tun können.

Deepdiver  08.12.2016, 11:41
@Sellima

Deine Eltern können nur abwarten, was die Ermittlungen ergeben.