Schwarzfahren - Rechnung falsch
Hallo Leute,
Ich wurde letztens beim Schwarzfahren erwischt und habe heute eine Rechnung bekommen.
Jetzt habe ich folgendes Problem: Auf der Rechnung ist bei meinem Namen ein Rechtschreibfehler. Somit ist die Rechnung ja eigentlich auch nicht an mich adressiert? Muss ich trotzdem zahlen?
Bitte nur antworten, wenn ihr wirklich wisst wovon ihr redet :) Vielen Dank im Vorraus!
Lg
13 Antworten
Ja, Sie müssen trotzdem zahlen! Das Schreiben IST AN SIE ADRESSIERT; daß der Name nicht richtig geschrieben wurde,spielt keine Rolle.
Das ist ein heilbarer Fehler. Wenn du aufgrund des falsch geschriebenen Namens einfach nicht bezahlst, dann wirst du eine Mahnung bekommen und riskierst außerdem, dass das Verkehrsunternehmen Strafantrag gegen dich stellt (§ 265a StGB, "Erschleichen von Leistungen"). Darauf verzichten die Verkehrsunternehmen in der Regel, solange es sich um einen Ersttäter handelt und das erhöhte Beförderungsentgeld fristgerecht bezahlt wird.
Wenn du aufgrund des Strafantrages strafrechtlich verurteilt wirst, dann wirst du neben dem erhöhten Beförderungsentgeld auch noch eine Geldstrafe zahlen dürfen.
Wenn du hingegen die den Fehler rügst, dann erhältst du einfach eine neue Rechnung.
Die "Fahrpreisnacherhebung" ist eine außergerichtliche Einigung ohne Gericht usw. Ich nehme an, wenn ich mich weigere zu zahlen, werden die mich verklagen
Ein Strafantrag kann auch bei Bezahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gestellt werden.
du kannst den straftatbestand nicht leugnen er existiert. menschen machen fehler so auch die sachbearbeiter die sich deiner sache angenommen haben, ihnen sei verziehen für den fehler bei deiner namensschreibung. du musst die strafe zahlen aus folgenden grund es gibt immer ein aktenzeichen worauf sich eine jeweilige sache bezieht und die ist ausschlaggebend. versuche nicht dich vor deine strafe zu drücken stehe zu deinen fehler und bezahle einfach sonst wird es nur noch teurer. wenn es dir nicht mit einmal möglich ist frage nach einer ratenzahlung auch das ist möglich aber nicht wenn du versuchst die behörden zu verärgern
Also wenn ich in einem Hochhaus wohne und dort wohnt ein Kurt Meier, außerdem ein Kurt Mayer und ich heiße Kurt Meyer, stellt sich mir die Frage, ob ich die Rechnung für Kurt Mater bezahlen muß.
Wegen der angeblichen 3 Fehler, die in der Anschrift erlaubt sind!
Ein Kollege von mir sendet konsequent alle Schreiben zurück, in denen sein Name statt mit einem ß mit ss geschrieben wird.
Zurück an Absender. Hier im Haus nicht bekannt. Es gibt immerhin noch ein Postgeheimnis und ich kann und darf keine Post öffnen, die nicht an mich gerichtet ist.
Auch ein Schreibfehler schützt nicht vor Strafe. Anscheinend ist ja der Brief richtig bei Dir angekommen und Du bist ja auch beim schwarzfahren erwischt worden. Somit ist ja alles korrekt.
Warum Strafantrag ?