Schwänzen in der 11.Jgst mit Erlaubnis der Eltern möglich?
Ist sowas erlaubt, kann sowas bestraft werden - geht um den letzten Schultag vor den Ferien ^-^ ... weil eigentlich bin ich ja nicht mehr schulpflichtig oder (Bayern) ? :)
Danke, Kiwi
4 Antworten
Alle Jahre wieder immer diese Fragen vor den Ferien, nur mit Genehmigung der Schule. Die sogenannten Schummel-Ferien können teuer werden. Man bekommt so viele Ferien als Schüler, da kann man auch noch bis zum Ende in die Schule gehen. Im Arbeitsleben, hast Du maximal dreißig Tage Urlaub zur Verfügung, damit musst Du auch auskommen. Es sei denn Du nimmst unbezahlten Urlaub. Deine Entscheidung, Deine Geldbörse.
Mit Erlaubnis der Eltern eine Entschuldigung für den Tag einreichen,mag fragwürdig,unmoralisch sein,wenn es drum geht,noch D statt E für die Pauschalreise zu bekommen(Beispiel),allerdings ist es verbreiteter als die meisten Moralisten annehmen.Schwänzen geht gar nicht,da die unentschuldigten Fehlzeiten bei einigen Personalern,Deine Bewerbung in den Papierkorb,oder auf den direkten Heimweg zu Dir schicken.(Zeugnis).Also,egal,was Du machst,doch zur Schule gehen,oder Du meldest Dich krank,oder gibst eine Entschuldigung ab,mehr oder weniger ok.^^ Aber bitte nicht schwänzen.denn danach,könntest Du ab der 1.Stunde attestpflichtig sein,wenn Du den "richtigen" Klassenlehrer hast.Bütte,einmal ist keinmal.
Doch, Du bist noch schulpflichtig, zumindest nach den Angaben in der Frage.
Die Schulpflicht in Bayern beträgt 12 Jahre oder mit Vollendung des 21. Lebensjahres.
Da mir ein Punkt etwas unschlüssig ist, hier einfach mal die Regelungen der Schulpflicht in Bayern.
http://www.azuro-muenchen.de/uebergang/schulpflicht.html
Da kannst Du selbst sehen und natürlich auch besser entscheiden, ob Du noch schulpflichtig bist.
Realistisch gesehen: lass Dir eine Entschudigung schreiben oder schreib selbst eine, sofern Du volljährig bist.
Bei Krankmeldungen wegen Kopf- oder Magenschmerzen kann man nicht viel machen, bei einem Schreiben, dass der Urlaub anders geplant ist, länger dauert oder früher losgehen soll, wird die Schulbehörde aber gerne kleinlich und veranlasst schnell ein Bußgeld.
Moralisch ist das selbstverständlich erlaubt, gesetzlich jedoch nicht. Es ist weit verbreitet, den Ferienbeginn vorzuverlegen. Die Schule hat natürlich etwas dagegen. Deine Eltern müssten Dir also eine glaubhafte Entschuldigung schreiben
Übrigens: Wenn Du Dich für die Schule entschieden hast, bist Du auch schulpflichtig. Das ist wie bei einem Arbeitsvertrag. Niemand ist arbeitspflichtig, aber wenn man ihn eingegangen ist, muss man ihn auch erfüllen. Hättest Du Dich nicht für die erweiterte Schule entschieden, wärest Du zu einer anderen Ausbildungsmaßnahme gezwungen, die Dich in die gleiche Zwickmühle gebracht hätte.
Ganz persönlich sehe ich das sehr entspannt. Jeder soll seinen Ferienbeginn so gestalten, wie er/sie will. Man schadet schließlich niemandem, wenn man in der Schule fehlt.
Gruß Matti
Da ist einiges grundfalsch. Klausuren müssen natürlich (auch in Bayern) angekündigt werden.
Und die Schule wirft einen nicht wegen mangelnder Leistungsbereitschaft raus, sondern evtl. wegen häufigen Fehlens. Und natürlich warten Strafen, wenn man schwänzt.
Auf welche seltsame Schule gehst du?
Eine Anmeldung an einer Schule bedeutet keineswegs eine Schulpflicht.
Manchmal hilft es, wenn man nachlesen kann, was unter Schulpflicht genau zu verstehen ist; auch in Bayern. In diesem Punkt unterscheiden sich die Schulgesetze der Bundesländer nur unwesentlich.
https://www.landratsamt-roth.de/desktopdefault.aspx/tabid-70/85\_read-4683/
Nicht, dass ich diese rechtliche Auffassung gut finde, aber danach war ja nicht gefragt
Eine Anmeldung an einer Schule bedeutet keineswegs eine Schulpflicht. Man verpflichtet sich nicht dazu die Schule zu besuchen.
Sofern Du nicht mehr Schulpflichtig bist und Dich an einer Schule anmeldest, erwarten Dich keine Strafen, wenn Du nicht zum Unterricht gehst.
Die Schule kann Dich wegen mangelnder Leistungsbereitschaft rauswerfen, sofern es denn so geregelt wurde, aber Bußgelder, Freiheitsstrafen oder polizeiliche Eskorten erwarten Dich nicht, wie es bei der Schulpflicht der Fall ist.
Dass es niemanden schadet, wenn er den einen Tag schwänzt, stimmt größtenteils zwar, kann aber auch schiefgehen.
Schaden tut er sich damit eventuell selbst.
Nicht weil er wichtigen Stoff verpasst oder Ansagen, sondern weil die Möglichkeit besteht, dass an dem Tag noch eine Klausur geschrieben wird.
Klingt doof, ist auch sehr unwahrscheinlich, aber trotzdem möglich.
Anders als in anderen Bundesländern, schreibt die Schulordnung in Bayer vor die Klausuren/Arbeiten/Tests explizit nicht vorher anzukündigen. (Dass es trotzdem gemacht wird, ist eine andere Sache.)
Sprich jeder Lehrer hat die Möglichkeit einen Überraschungstest zu schreiben, der als volle Klausur gewertet wird.
Und sei es nur, um Schwänzern eins auszuwischen.
Wie gesagt, das ist wohl extrem unwahrscheinlich, aber die Möglichkeit besteht.